Vorsorgeunterhalt
Leben Sie von Ihrem Partner getrennt und beantragen die Scheidung, haben Sie zusätzlich zum Elementarunterhalt Anspruch auf Vorsorgeunterhalt. Der Vorsorgeunterhalt ist nicht mit dem Altersunterhalt nach der Scheidung zu verwechseln.
Kurze Zusammenfassung
- Sie haben neben dem Elementarunterhalt auch Anspruch auf Vorsorgeunterhalt (Altersvorsorgeunterhalt).
- Die Beträge, die Ihr Ex-Ehepartner für den Vorsorgeunterhalt zahlt, müssen Sie zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge verwenden.
- Die Praxis berechnet den Vorsorgeunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle.
Praktische Tipps für Sie
Tipp 1: Auch im Trennungsjahr haben Sie Anspruch auf Vorsorgeunterhalt Trennen Sie sich vom Ehepartner, haben Sie bereits im Trennungsjahr Anspruch darauf, dass der Partner die Kosten für Ihre angemessene Alterssicherung übernimmt. Ihr Anspruch entsteht, wenn Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt und damit rechtshängig wird und endet, wenn die Scheidung rechtskräftig wird.
Tipp 2: Vorsorgeunterhalt ist immer zweckgebunden zu verwenden Sie dürfen die Beträge für den Vorsorgeunterhalt nicht nach eigenem Gutdünken verwenden. Vielmehr müssen Sie die Beträge zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge einsetzen. Ihrem Ex-Ehepartner gegenüber sind Sie rechenschaftspflichtig.
Tipp 3: Lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche individuell kalkulieren Die Unterhaltsberechnung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Verlassen Sie sich keinesfalls auf einfache Unterhaltsrechner im Internet. Besser ist, wenn Sie Ihre Ansprüche nach Maßgabe Ihrer individuellen Gegebenheiten von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin im Detail berechnen lassen.
Was ist der Vorsorgeunterhalt?
Ihr Anspruch auf Vorsorgeunterhalt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und das Familiengericht den Antrag Ihrem Ehepartner förmlich zustellt. Ihr Scheidungsantrag ist dann bei Gericht "rechtshängig". Der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt endet, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen. Der Vorsorgeunterhalt wird auch als Altersvorsorgeunterhalt bezeichnet.
Wie ist Ihre Altersvorsorge unterhaltsrechtlich abgesichert?
Sind Sie verheiratet, sind Sie im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge unterhaltsrechtlich zumindest dem Grunde nach abgesichert (Überblick).
- Solange Ihre Ehe besteht, ist der Ehepartner verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Vorsorge für Ihre Alterssicherung (§ 1360 BGB). Details besprechen wir unten.
- Trennen Sie sich vom Partner, haben Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Scheidungsantrag dem Partner zugestellt und damit rechtshängig wird, Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt umfasst auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für das Alter. Details besprechen wir unten.
- Der Tag, an dem Ihr Scheidungsantrag durch die Zustellung beim Partner rechtshängig wird, ist der Stichtag für die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Alle Rentenanwartschaften, die bis zu diesem Zeitpunkt begründet wurden, werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt. Rentenanwartschaften, die danach begründet werden, bleiben außen vor.
- Werden Sie geschieden und sind wirtschaftlich bedürftig, haben Sie nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Ihr Lebensbedarf umfasst neben dem Elementarunterhalt auch den Vorsorgeunterhalt (Altersvorsorgeunterhalt).
Warum ist der Vorsorgeunterhalt zweckgebunden zu verwenden?
Zahlt Ihr Ehepartner Vorsorgeunterhalt, dürfen Sie die Beträge nicht für Ihren laufenden Lebensunterhalt verbrauchen. Vorsorgeunterhalt hat den Zweck, dass Sie Vorsorge für Ihr Alter betreiben können. Es ist aber Ihre Entscheidung, wie Sie die Beträge für Ihre Altersvorsorge verwenden. Sie können die Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließen oder eine andere gleichwertige Altersvorsorge betreiben.
Beachten Sie, dass Sie Ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Partner rechenschaftspflichtig sind. Sie müssen den Partner darüber informieren, wie Sie die Beträge verwenden. Erteilen Sie keine sachgerechte Auskunft, kann der Ex-Partner die Zahlungen verweigern.
Wann haben Sie überhaupt Anspruch auf Vorsorgeunterhalt?
Sie erhalten Vorsorgeunterhalt, wenn Sie nach der Scheidung bedürftig sind und aufgrund Ihrer Bedürftigkeit Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Ihre Bedürftigkeit kann sich daraus ergeben, dass Sie ein Kleinkind betreuen oder wegen Ihres Alters, einer Erkrankung oder Erwerbslosigkeit auf die Unterstützung Ihres Ex-Partners angewiesen sind.
Der Vorsorgeunterhalt ist also Teil des Unterhaltsanspruchs nach der Scheidung. Ihr Unterhaltsanspruch nach der Scheidung umfasst Ihren gesamten Lebensbedarf. Dieser Lebensbedarf setzt sich aus dem Elementarunterhalt und dem Vorsorgeunterhalt zusammen.
Wie machen Sie den Vorsorgeunterhalt geltend?
Sie erhalten den Vorsorgeunterhalt nicht automatisch mit dem nachehelichen Unterhalt. Vielmehr müssen Sie den Vorsorgeunterhalt ausdrücklich als Bestandteil Ihres Lebensbedarfs einfordern.
Im Idealfall vereinbaren Sie die Zahlungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Verweigert der Ex-Ehepartner den Vorsorgeunterhalt, können Sie den Anspruch direkt im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung im Scheidungsverbund gerichtlich geltend machen. Der Scheidungsverbund ist kostengünstiger, als wenn Sie den Vorsorgeunterhalt erst nach Abschluss Ihres Scheidungsverfahrens fordern und ein eigenständiges Verfahren betreiben.
Expertentipp:
Der Vorsorgeunterhalt wird in der Praxis oft schlichtweg vergessen. Er ist gerade nicht Teil des Elementarunterhalts und muss eigenständig beziffert werden. Der Anspruch besteht allerdings nur, wenn Sie auch tatsächlich Anspruch auf Elementarunterhalt haben. Sofern Sie bereits eine gleichwertige Altersvorsorge besitzen, scheidet der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt aus (BGH FamRZ 1999, 372).
Wie ist das Verhältnis von Vorsorgeunterhalt zum Versorgungsausgleich?
Beantragen Sie die Scheidung, führt das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Beim Versorgungsausgleich werden Ihre Rentenanwartschaften und die Rentenanwartschaften Ihres Ehepartners zusammengerechnet und aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich berechnet sich nach dem Stichtag, an dem Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner vom Familiengericht zugestellt und damit rechtshängig wird. Bis zu diesem Stichtag werden Ihre Ansprüche nach dem Versorgungsausgleich berechnet. Ansprüche, die nach dem Stichtag entstehen, werden bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht mehr berücksichtigt.
Stattdessen haben Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr Scheidungsantrag beim Familiengericht rechtshängig wird, Anspruch auf Vorsorgeunterhalt. Voraussetzung ist, dass Sie auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt als Elementarunterhalt haben.
Was sind die Berechnungsgrundlagen für den Vorsorgeunterhalt (Bremer Tabelle)?
Was ist die Bremer Tabelle?
Die Praxis berechnet den Vorsorgeunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle. Als Vorsorgeunterhalt ist der Betrag zu zahlen, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten, wenn Sie aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit Einkünfte in Höhe des Elementarunterhalts hätten.
Die Bremer Tabelle berechnet dazu einen fiktiven Bruttolohn. Aus diesem Bruttolohn errechnet sich dann wiederum der Vorsorgeunterhalt als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten.
Expertentipp:
Der Vorsorgeunterhalt lässt sich nicht ganz so einfach berechnen. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Sie dem Grunde nach Anspruch auf Vorsorgeunterhalt haben, wenn Sie nach der Scheidung wirtschaftlich bedürftig sind. Es kann aber eine wertvolle Information für Sie darstellen, wenn Sie die Grundlagen der Berechnung dem Grunde nach kennen und wissen, was Ihr Anwalt dazu erklärt.
Wie wird der Vorsorgeunterhalt berechnet?
- In einem ersten Schritt ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners festzustellen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf den Elementarunterhalt. Der Elementarunterhalt beträgt in der Regel 3/7 dessen, was Ihr Ehepartner mehr verdient als Sie selbst.
Gut zu wissen:
Der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner kann bei der Berechnung seines bereinigten Nettoeinkommens gleichfalls angemessene Altersvorsorgeleistungen für die eigene private
Altersvorsorge in Höhe von mindestens
- In einem zweiten Schritt werden entsprechende Prozentsätze der Bremer Tabelle auf ein fiktives Bruttoeinkommen hochgerechnet.
- Aus dem so ermittelten fiktiven Bruttoeinkommen ist der aktuell maßgebende Rentenanspruch zu berechnen.
- Der so berechnete Betrag für den Vorsorgeunterhalt ist von dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners abzuziehen.
- Aus der Differenz werden Elementarunterhalt und sodann der Vorsorgeunterhalt erneut ermittelt.
Praxisbeispiel:
(grobe, unverbindliche Musterrechnung)
- Bereinigtes Nettoeinkommen Ihres Ex-Partners = 2.800 EUR
- Ihr Einkommen unterstellen wir mit 0 EUR
- Ihr vorläufiger Anspruch auf 3/7 Elementarunterhalt = 1.200 EUR
- 1.200 EUR x 16 % laut Bremer Tabelle = 192 EUR Vorsorgeunterhalt
- 2.800 EUR bereinigtes Nettoeinkommen - 192 EUR Vorsorgeunterhalt = Zwischensumme 2.608 EUR
- Davon effektiv Elementarunterhalt = 1.117 EUR
- Der Unterhaltsanspruch insgesamt: 1.117 EUR Elementarunterhalt + 192 EUR Vorsorgeunterhalt = insgesamt 1.309 EUR Unterhalt.
Können Sie den Vorsorgeunterhalt rückwirkend geltend machen?
Ihr Anspruch auf Vorsorgeunterhalt und Unterhalt überhaupt, besteht ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Ehepartner auffordern, Unterhalt zu zahlen. Erfahrungsgemäß ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, rückwirkend Unterhalt einzufordern. Wichtig ist, dass Sie Ihren Ex-Ehepartner formal richtig in Verzug setzen. Sie sollten also Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin frühzeitig darauf ansprechen, ob und inwieweit Ihnen Vorsorgeunterhalt zusteht.
Regeln Sie den Vorsorgeunterhalt möglichst in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Lassen Sie sich scheiden, empfiehlt sich, dass Sie alle mit Ihrer Scheidung einhergehenden Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln. In dieser Vereinbarung können Sie auch die Dauer und die Höhe Ihres nachehelichen Unterhalts und damit auch den Vorsorgeunterhalt ansprechen.
Praxisbeispiel:
Hanna Müller schließt bei der Dominanz-Versicherung für die Altersvorsorge eine Rentenversicherung ab. Hans Mueller verpflichtet sich gegenüber Hanna Müller Beiträge für deren Altersvorsorge zu zahlen. Hanna Müller wird die Beiträge für die Altersvorsorge in voller Höhe und sofort in die Rentenversicherung einzahlen. Hanna Mueller verpflichtet sich jeweils zum Jahresende, Hans Mueller unaufgefordert nachzuweisen, dass sie diese Versicherung abgeschlossen hat und die Zahlung der Prämien erfolgt sind.
Alternativ: Hans Mueller könnte die Beiträge auch direkt an die Versicherung zahlen, so dass sichergestellt wäre, dass die Beträge zweckgebunden verwendet werden. Dann müsse sich Hans Mueller verpflichten, die Zahlungen gegenüber Hanna Mueller nachzuweisen.
Wie steht es um den Vorsorgeunterhalt im Trennungsjahr?
Leben Sie getrennt, ist Ihre Altersversorgung im Trennungsjahr durch den Versorgungsausgleich abgedeckt, den das Familiengericht aus Anlass der Scheidung durchführt. Der Versorgungsausgleich erfasst die Rentenanwartschaften, die bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (Zustellung des Scheidungsantrags beim Ehepartner) angefallen sind.
Ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags können Sie im Rahmen des Trennungsunterhalts auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit geltend machen (§ 1361 BGB). Dieser Anspruch endet, wenn Ihre Scheidung rechtskräftig wird.
Wird Ihre Scheidung rechtskräftig und sind Sie wirtschaftlich bedürftig, haben Sie im Rahmen des nachehelichen Unterhalts gleichfalls Anspruch auf Vorsorgeunterhalt. Diesen Anspruch müssen Sie aber ausdrücklich und erneut einfordern.
Ausblick
Ihr Anspruch auf Unterhalt umfasst Ihren gesamten Lebensbedarf. In der Praxis wird gerne darüber gestritten, was den Lebensbedarf eines Ehepartners nach der Scheidung ausmacht. Natürlich ist der Unterhalt immer im Lichte dessen zu beurteilen, was der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner finanziell tatsächlich leisten kann. Damit Sie Ihren Unterhaltsanspruch umfassend beurteilen können, sollten Sie sich frühzeitig informieren und anwaltlich beraten lassen.
Autor: Volker Beeden
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