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Definition: Wozu dient das bereinigte Nettoeinkommen?
DEFINITION
Wozu dient das bereinigte Nettoeinkommen?
Um die Höhe eines Unterhaltsanspruchs zu bestimmen, muss das Einkommen desjenigen beziffert werden, der Unterhalt leisten muss, sowie das Einkommen desjenigen, der Unterhalt fordert. Einfach erklärt: Dieses unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen bestimmt sich danach, welche Einnahmen relevant sind und welche Verbindlichkeiten abgezogen werden dürfen.
Das bereinigte Nettoeinkommen wird auch als unterhaltsrelevantes Einkommen bezeichnet. Fordern Sie Unterhalt, sind Sie der Unterhaltsgläubiger. Schulden Sie Unterhalt, sind Sie der Unterhaltsschuldner.
Das bereinigte Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen, das um bestimmte Verbindlichkeiten zu reduzieren ist. Das bereinigte Nettoeinkommen ist also nicht mit dem Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung identisch. Im Anschluss kann dann die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden.
Es ist sowohl das Nettoeinkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners bzw. Kindes als auch das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners maßgebend. Daraus ergibt sich die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, die über dem Selbstbehalt liegen muss.
Was ist überhaupt das "bereinigte" Nettoeinkommen?
Schaubild
Es genügt nicht, dass Sie das Nettoeinkommen aus Ihrer Gehaltsabrechnung oder der Gehaltsabrechnung Ihres Ehepartners bzw. des Elternteils Ihres Kindes heranziehen. Dieses Nettoeinkommen vermindert sich im Regelfall durch weitere berücksichtigungsfähige Ausgaben und Verbindlichkeiten. Außerdem werden steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Unterhaltsrecht nicht anerkannt. Andererseits können Sie im Unterhaltsrecht Verbindlichkeiten berücksichtigen, die steuerlich nicht relevant sind.
In Unterhaltsberechnungen legt man üblicherweise das Bruttoeinkommen zugrunde, welches aus der Gehaltsabrechnung ersichtlich ist und zieht das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate heran. Bei Selbstständigen ist es jedoch üblich, das Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre zu berücksichtigen, um Schwankungen im Einkommen adäquat abzubilden. Diese Anpassungen gewährleisten eine faire und realistische Grundlage für die Unterhaltsberechnung.
Wessen bereinigtes Nettoeinkommen ist maßgebend?
Um den Unterhaltsanspruch zu beziffern, ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner oder beider Elternteile zu berücksichtigen. Als Ehepartner erhalten Sie nur Unterhalt, wenn Sie bedürftig sind. Ob Sie bedürftig sind, bestimmt sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen. Umgekehrt sind Sie als Ehepartner oder als Elternteil nur unterhaltspflichtig, wenn Sie leistungsfähig sind. Auch hier bestimmt sich Ihre Leistungsfähigkeit nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen. Das jeweilige bereinigte Nettoeinkommen bemisst sich im Regelfall nach den gleichen Maßstäben.
Welche Rolle spielt das bereinigte Nettoeinkommen in der Düsseldorfer Tabelle?
Schaubild
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.
Die Düsseldorfer Tabelle erleichtert die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie bestimmt nach Maßgabe des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes die Höhe des Kindesunterhalts. Eine vergleichbare Tabelle, nach der sich der Ehegattenunterhalt berechnen ließe, existiert nicht.
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.
Bestimmung des Bruttoeinkommens
Zum Einkommen zählen alle Einnahmen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bestimmen oder die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers verringern:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer und aus einer Nebentätigkeit
Gratifikationen des Arbeitgebers (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Sachvergünstigungen des Arbeitgebers (Kantinenessen, Dienstfahrzeug, das der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Diese Vorteile sind in Geld umzurechnen und dem Einkommen hinzu zu addieren.)
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Unternehmer
Einkünfte aus der Verpachtung (z.B. Obstgrundstück) oder der Vermietung einer im Eigentum stehenden Immobilie
Kapitaleinkünfte, wenn Sie aus einer Geldanlage Zinsen oder Dividenden beziehen
Steuervorteile durch Abschreibungen (Der Steuervorteil entfällt insoweit, als damit zugleich Belastungen verbunden sind.)
Mietfreies Wohnen in der eigenen Wohnung
Renten und Pensionen
Wohnvorteil
Wohnen Sie oder der Unterhaltsschuldner in der eigenen Immobilie, ist die Nutzung des eigenen Vermögens unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen. Der Wohnvorteil ist der Betrag, um den der Eigentümer günstiger wohnt als ein Mieter und deshalb entsprechende Ausgaben spart. Doch Achtung: Der Wohnwert wird für den Zeitraum der Trennung und den Zeitraum nach der Scheidung unterschiedlich berechnet.
GUT ZU WISSEN
Wohnvorteil im Trennungsjahr
In der Trennungszeit wird nur der Betrag für eine Wohnung als Wohnvorteil angerechnet, die sich ein Ehepartner nach seinen persönlichen Verhältnissen (Wohnungsgröße, Qualitätsstandard) auf dem Wohnungsmarkt leisten würde. Die Höhe des Wohnvorteils ist um die Hauslasten, insbesondere auch die Kreditverpflichtungen für die Kaufpreisfinanzierung der Immobilie, zu ermäßigen. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wird dann der objektive Wohnwert angerechnet. Grund ist, dass dann nicht mehr damit zu rechnen ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt wird. Folglich wäre dem in der Wohnung verbleibenden Ehepartner die Verwertung der Immobilie zuzumuten. Der objektive Wert ist der Betrag, der für die Immobilie im Hinblick auf ihren Zustand als Miete erzielt werden könnte. Auch hier sind die Belastungen zu berücksichtigen, nicht mehr jedoch die Tilgungsraten. Diese können als zusätzliche private Altersvorsorge Berücksichtigung finden.
Fiktive Einkünfte
Dies sind Einkünfte, die Ihnen oder dem Unterhaltsschuldner „fiktiv“ (= gedanklich, theoretisch) angerechnet werden, wenn Sie Ihre unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht ordnungsgemäß erfüllen, obwohl Sie körperlich dazu in der Lage wären und bei entsprechender Suche einen Arbeitsplatz finden könnten.
Spätestens nach Ihrer Scheidung müssen Sie Ihre Arbeitskraft so gut als möglich einsetzen, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben und so Ihre Leistungsfähigkeit zu erfüllen oder umgekehrt Ihre Bedürftigkeit zu vermindern. Sind Sie arbeitslos, reicht es nicht, sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden. Sie müssen sich vielmehr intensiv um einen Arbeitsplatz bemühen. Missachten Sie Ihre Obliegenheiten, sich intensiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, wird „fiktiv“ das Einkommen angerechnet, dass Sie bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnten. Gegebenenfalls wird das Gericht die Höhe des fiktiven Einkommens schätzen. Es wird sich dazu daran orientieren, was Sie unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes, Ihres Alters, Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung an Einkommen erzielen könnten. Sind Sie Ihrem Kind unterhaltspflichtig, gelten in Anbetracht Ihrer Verantwortung für das Kind sogar noch erhöhte Anforderungen.
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Wie errechnet sich das bereinigte Nettoeinkommen?
Sie oder der Unterhaltsschuldner dürfen Ihre Einnahmen um bestimmte Verbindlichkeiten vermindern:
Lohnsteuern gemäß der Gehaltsabrechnung
Sozialversicherungsbeiträge
Private Krankenzusatzversicherung, soweit die Ausgaben bereits während der Ehe erfolgt sind.
Private Zusatzrentenversicherung, wenn das Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Berufsbedingte Aufwendungen: Sie dürfen pauschal 5 % des Nettoeinkommens, mindestens 50 EUR und höchstens 150 EUR/Monat für Arbeitsmittel, wie Fachliteratur, Bürokosten, Fahrtkosten pp. berücksichtigen. Sind Sie selbstständig, machen Sie berufsbedingte Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben geltend.
Kindesunterhalt: Geht es um die Berechnung des Ehegattenunterhalts, ist der vorrangig zu bedienende Kindesunterhalt für ein gemeinsames Kind vorweg abzuziehen. Der Unterhalt für ein Kind aus einer neuen Beziehung ist nicht abzugsfähig.
Darlehensverbindlichkeiten, soweit diese den ehelichen Lebensstandard geprägt haben.
Praxisbeispiel
Gemeinsam finanzierte Immobilie
Eheprägende Verbindlichkeiten sind solche, die in der Ehe angefallen sind und die die wirtschaftliche Situation des Ehepaares während der Ehe geprägt haben. Typisches Beispiel ist die gemeinsam finanzierte Immobilie, für die mindestens noch ein Ehepartner auch nach der Scheidung die Raten zahlt.
Welche Bedeutung hat die Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehepartner?
Heiratet der Unterhaltsschuldner nach der Scheidung erneut, kann der Familienunterhalt gegenüber dem neuen Partner nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden. Alter und neuer Ehepartner müssen sich den Unterhalt teilen, es sei denn, der frühere Ehepartner erhält Unterhalt wegen Kinderbetreuung oder wegen einer wenigstens 15 Jahre dauernden Ehe.
Inwieweit ist der Steuerklassenwechsel zu berücksichtigen?
Nach Ablauf des Trennungsjahrs (bzw. zum kommenden Jahreswechsel) müssen Sie Ihre Steuerklasse wechseln. Dann ist Ihre neue Steuerschuld, die sich aus Ihrer neuen Steuerklasse ergibt, abzugsfähig. Heiraten Sie dann nach der Scheidung erneut, bleiben die dadurch bedingten Steuervorteile bei der Unterhaltsberechnung des geschiedenen Ehepartners außer Betracht.
EXPERTENTIPP
Steuervorteile müssen genutzt werden
Zur Mehrung der Unterhaltszahlungen sind Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, steuerliche Vorteile zu nutzen. Wählen Sie nach Ihrer Wiederheirat die ungünstige Steuerklasse 5, obwohl Sie die Steuerklasse 4 wählen könnten, werden Sie so behandelt, als hätten Sie die Steuerklasse 4.
Wie wirkt sich ein besonders hohes Einkommen aus?
Verdient der Unterhaltsschuldner monatlich mehr als 6.000 EUR netto, ist davon auszugehen, dass der Betrag nicht vollständig für den laufenden Familienunterhalt ausgegeben wurde, sondern ein Teil davon der Vermögensanlage diente. Einkommen über diesen Betrag ist daher nicht unterhaltsrelevant, es sei denn, der Unterhaltsgläubiger beweist, dass auch der darüberhinausgehende Betrag während der Ehe für Unterhaltszwecke ausgegeben wurde.
Manchmal kehrt, im Verhältnis von uns zu einem anderen Menschen, das rechte Gleichgewicht der Freundschaft zurück, wenn wir in unsere eigne Waagschale einige Gran Unrecht legen.
Wie wirken sich Einkünfte aus überobligatorischer Arbeit aus?
Erzielen Sie Einkünfte aus einer Arbeit, zu der Sie entweder gar nicht oder nicht im vollen Umfange verpflichtet wären, werden Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit nur teilweise angerechnet. Meist kommt die Anrechnung zur Hälfte in Betracht.
Praxisbeispiel
Betreuung des einjährigen Kindes
Sie betreuen nach der Scheidung Ihr einjähriges Kind. Aufgrund der intensiven Betreuungsnotwendigkeit und des hohen Betreuungsaufwands in diesem Alter sind Sie nicht zur Erwerbstätigkeit verpflichtet. Arbeiten Sie trotzdem in Teilzeit und verdienen 400 EUR, werden 200 EUR auf den Ehegattenunterhalt angerechnet.
Wie wirken sich Einkommensveränderungen nach der Scheidung aus?
Erzielt der Unterhaltsschuldner nach der Scheidung Einkommen aus einer Erbschaft oder steigt das Einkommen infolge eines unerwarteten Karrieresprungs, zählt diese Einkommenssteigerung nicht als unterhaltsrelevantes Einkommen. Die Beurteilung kann anders ausfallen, wenn die Karriereentwicklung bereits „in der Ehe angelegt“ war, weil der Unterhaltsschuldner durch intensive Fortbildung auf die spätere Beförderung gezielt hingearbeitet hat und die Beförderung nur eine Frage der Zeit war.
Falsche Einkommensangaben gefährden den Unterhaltsanspruch
Fordern Sie Unterhalt, riskieren Sie Ihren Unterhaltsanspruch, wenn Sie Einkommen verschweigen. Auch wenn Sie nur in einem Minijob arbeiten und wenig Geld verdienen, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben zu Ihren Einnahmen zu machen. Erklären Sie, dass Sie Ihren Lebensunterhalt von Darlehen von Verwandten bestreiten, wirken Sie wenig glaubwürdig. Sie riskieren, dass Sie in diesem Fall Ihren Unterhaltsanspruch vollständig verlieren (OLG Oldenburg Az. 3 UF 92/17).
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Geht es um die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens, rechnet sich mancher gern arm und die gegnerische Partei einen oft reich. Der Unterhaltsschuldner hat plötzlich möglichst wenige Einnahmen, jedoch viele Verbindlichkeiten. Umgekehrt macht der Unterhaltsgläubiger möglichst viele Einnahmen geltend und bestreitet Verbindlichkeiten. Unterhaltsberechnungen sind daher ein ständiges Hin- und Her-Rechnen. Da kaum jemand ohne juristische Vorbildung alle Feinheiten des Unterhaltsrechts kennt, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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