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Wie viel Unterhalt muss ich zahlen ?

Gegebenenfalls kann einer der Ehegatten vom anderen Unterhalt verlangen. Das hängt davon ab, in welchem Stadium der Ehe Sie sich befinden und wie viel jeder von Ihnen verdient.

Unterhalt während der Ehe. Während der intakten Ehe hat möglicherweise einer der Ehegatten einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser Unterhalt wird in der Regel durch die Zahlung von Haushaltsgeld, Taschengeld oder durch Naturalleistungen wie Wohnung, Verpflegung gewährt.

Unterhalt nach der Trennung bis zur Scheidung. Nach der Trennung bis zur Scheidung besteht unter Umständen ein Anspruch eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt. Um Unterhalt verlangen zu können, muss der Ehegatte den anderen Ehegatten nachweisbar zur Unterhaltszahlung auffordern. Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Gesamteinkommen des Haushaltes beider Ehegatten ab und ob der Unterhalt verlangende Ehegatte selbst eigenes Einkommen hat.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ehegatten sich die Trennung möglicherweise noch einmal überlegen und wieder zueinander finden. Deshalb besteht während der Trennungszeit ein erhöhter Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Unterhalt nach Wirksamwerden der Scheidung. Die Eheleute sollen nach der Scheidung wieder allein für sich verantwortlich sein. Es besteht deshalb nur in wenigen Ausnahmefällen ein Unterhaltsanspruch. In der Regel muss dann nachehelicher Ehegattenunterhalt gezahlt werden, wenn der andere Ehegatte die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreut oder sich wegen einer Krankheit nicht selbst unterhalten kann.

Die Berechnung des Unterhalts ist häufig sehr schwierig. Hierfür sollten Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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