Scheidung online Kosten

Wo bietet die Scheidung online Kostenvorteile?

Sie möchten sich nach der Scheidung in Ihrem neuen Leben einrichten? Verständlich, dass Sie dazu jeden Euro benötigen. Dass bei der Scheidung online Kosten anfallen, versteht sich. Nichts im Leben ist umsonst. Allerdings bietet die Scheidung online Kostenvorteile. Wir erklären Ihnen anhand unterschiedlicher Kostenansätze, wie Sie Ihre Scheidung möglichst kostengünstig abwickeln.

Das Wichtigste

  • Ihre Scheidung gibt es nicht umsonst. Allerdings haben Sie die Chance, Ihre Scheidung möglichst kostengünstig abzuwickeln, wenn Sie eine Reihe von Kostenansätzen berücksichtigen.
  • Möchten Sie mit der Scheidung online Kosten und Aufwand auf ein Minimum reduzieren, sollten Sie sich möglichst einvernehmlich scheiden lassen. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Wenn Sie sich einen Kostenvoranschlag von Ihrem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung erstellen lassen, ist es hilfreich, wenn Sie die Begriffe Gerichtsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr, Verfahrenswert oder Verfahrenskostenhilfe einschätzen können.

Welche Ansätze für Kostenvorteile bestehen?

Bei den Kostenvorteilen einer Scheidung online sollten Sie sechs Ansätze unterscheiden:

  • Materielle Vorteile bei der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens online
  • Immaterielle Vorteile bei der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens online
  • Kostenfreie Orientierungshilfen
  • Gebührenfreie anwaltliche Erstberatung
  • Kosten der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens
  • Vorteile bei der Bemessung der Verfahrensgebühren

Welche materiellen Vorteile habe ich bei der Einleitung der Scheidung online?

Leiten Sie Ihre Scheidung online in die Wege, profitieren Sie von materiellen und immateriellen Vorteilen. Materielle Vorteile bestehen darin, dass Sie sich die Mühe sparen, in eigener Initiative und Verantwortung einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, den Sie nach Terminabsprache in seiner Kanzlei aufsuchen und dort Ihr Anliegen besprechen. Stattdessen können Sie zu Hause bleiben und allein über das Internet, idealerweise unter Inanspruchnahme der Dienste eines Scheidungsservice, den Kontakt zu einem Rechtsanwalt herstellen. Auch wenn es schwierig ist, den Kostenaufwand miteinander zu vergleichen, dürfte es doch so sein, dass Sie Ihre Ressourcen schonen und leichter ans Ziel kommen.

Mit der Online-Scheidung sparen Sie viel Zeit und Geld.

Schaubild:
Mit der Online-Scheidung sparen Sie sich viel Zeit und Geld.

Welche immateriellen Vorteile habe ich bei der Einleitung der Scheidung online?

In immaterieller Hinsicht profitieren Sie davon, dass Sie möglicherweise viel Zeit sparen, wenn Sie nicht selbst einen Rechtsanwalt suchen und sich stattdessen über einen Scheidungsservice einen zuverlässigen Rechtsanwalt vermitteln lassen. Ihr Zeitvorteil besteht auch darin, dass Sie nicht an feste Zeiten oder Büroöffnungszeiten gebunden sind. Sie können das Scheidungsantragsformular jederzeit, rund um die Uhr oder am Wochenende, beim Scheidungsservice einreichen und zwar genau dann, wenn Sie die nötige Zeit dafür haben und wenn Ihnen danach ist. Dass Sie auf diesem Weg weniger Stress haben und zeitlich wesentlich flexibler sind, versteht sich gleichfalls.

Wir bieten Ihnen kostenfreie Orientierungshilfen

Stehen Sie vor der Scheidung, haben Sie wahrscheinlich eine Vielzahl von Fragen. Auf unseren Websites finden Sie eine Vielzahl von Orientierungshilfen.

Orientieren Sie sich, wo Sie gerade stehen und wohin Sie wollen.

Sie werden gebührenfrei von unseren Anwälten beraten

Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie in der Regel gebührenfrei.

Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie in der Regel gebührenfrei.

Geht Ihr Informationsbedarf über unsere bloßen Orientierungshilfen hinaus und haben Sie individuellen juristischen Beratungsbedarf, können Sie sich gebührenfrei von einem Rechtsanwalt beraten lassen, mit dem wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Es ist den Anwälten vom Gesetz her freigestellt, ob sie für eine solche anwaltliche Erstberatung eine üblicherweise anfallende Erstberatungsgebühr berechnen oder darauf verzichten. Unsere Kooperationsanwälte verzichten jedenfalls auf die Erstberatungsgebühr und beraten Sie im Regelfall gebührenfrei.

Gut zu wissen:

Möchten Sie Ihren Kostenaufwand für die Scheidung kalkulieren, sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag für die voraussichtlich anfallenden Scheidungskosten erstellen lassen. Wir unterstützen Sie gerne, wenn es darum geht, die dafür notwendigen persönlichen Angaben zu erteilen.

Welche Kostenansätze bestehen bei der Online-Scheidung im Scheidungsverfahren?

Die Kosten für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens sind vom Grundsatz her erst einmal die gleichen, egal ob Sie sich herkömmlicherweise scheiden lassen oder Scheidungsverfahren online in die Wege leiten. Der entscheidende Unterschied ergibt sich aber daraus, dass wir Ihnen im Zusammenhang mit der Scheidung online dringend empfehlen, Ihre Scheidung als einvernehmliche Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln. Dadurch entstehen zusätzliche Kostenvorteile. Sie sollten möglichst trotz aller emotionalen Vorbehalte darauf verzichten, dass Ihr Scheidungsverfahren auf eine streitige Scheidung hinausläuft und Sie sich vor dem Familiengericht wegen aller möglichen Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner auseinandersetzen.

Gut zu wissen:

Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner wegen der Scheidung einig, ist die Scheidung online der ideale Weg, Ihre Scheidung einzuleiten. Sie werden dann aller Wahrscheinlichkeit nach im mündlichen Scheidungstermin problemlos geschieden. Besteht seitens eines Ehepartners das Bedürfnis, die eine oder andere Scheidungsfolge zu regeln, ändert das nichts daran, dass Sie trotzdem die einvernehmliche Scheidung betreiben sollten. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie zweckmäßigerweise außergerichtlich in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit runden Sie Ihre einvernehmliche Scheidung ab. Das eine bedingt das andere.

Welche Kosten entstehen bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens selbst?

Gerichtsgebühr

Die Justiz arbeitet nicht umsonst. Sobald Sie den Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen, erhalten Sie eine Gerichtskostenrechnung. Idealerweise haben Sie den Kostenaufwand bereits vorab mit Ihrem Rechtsanwalt abgeklärt. Erst wenn die Gerichtskostenrechnung bei der Gerichtskasse bezahlt ist, stellt das Gericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu und fordert ihn auf, dazu Stellung zu nehmen. Die Gerichtsgebühr beträgt für Ihre Scheidung 2,0 Gebührensätze.

Gut zu wissen:

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, beschließt das Gericht im Scheidungstermin im Regelfall, dass Sie und Ihr Ehepartner die Gerichtsgebühren zu gleichen Teilen zahlen. Jeder Ehepartner muss für die Hälfte der Gerichtskosten aufkommen. Muss das Gericht hingegen, wie bei der streitigen Scheidung, in der Sache entscheiden, muss derjenige Ehepartner, der durch den Richter verurteilt wird, die Kosten meist in voller Höhe allein zahlen.

Verfahrensgebühr, Termingebühr Ihres Rechtsanwalts

Wickeln Sie Ihre Scheidung einvernehmlich ab, dürfen Sie davon ausgehen, dass unsere Kooperationsanwälte nur diejenigen Gebühren abrechnen, die sie nach den gesetzlichen Vorgaben wirklich abrechnen müssen. In der Regel sind das eine 1,3 Verfahrensgebühr, dafür, dass der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag formuliert und bei Gericht einreicht und eine 1,2 Termingebühr, dafür, dass der Rechtsanwalt Sie im mündlichen Scheidungstermin vertritt.

Verfahrenswerte bei der Scheidung

Die Verfahrensgebühr und Termingebühr beziffern sich nach den vom Gericht festgesetzten Verfahrenswerten. Bei der einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie davon, dass der Richter lediglich den Verfahrenswert für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens und allenfalls noch den Verfahrenswert für die Durchführung des Versorgungsausgleichs festsetzen muss. Den Mindestverfahrenswert für die Scheidung bestimmt das Gesetz in Abhängigkeit von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf 3.000 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich auf 1.000 EUR.

Die einvernehmliche Scheidung hat den Vorteil, dass lediglich der Verfahrenswert für die Durchführung des Scheidungsverfahrens und allenfalls für die Durchführung des Versorgungsausgleichs anfällt. Zusätzliche Verfahrenswerte schlagen nur dann zu Buche, wenn Sie sich streitig wegen einer Scheidungsfolge auseinandersetzen und es darauf ankommen lassen, dass der Richter eine Entscheidung treffen muss. Jeder zusätzliche Verfahrenswert, der wegen des Streits über eine Scheidungsfolge anfällt, verteuert Ihr Scheidungsverfahren teils erheblich.

Praxisbeispiel:

Ihr Ehepartner fordert 500 EUR Ehegattenunterhalt, weil er ausweislich seines Gesundheitszustandes zu alt ist, um eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können. Verweigern Sie bedingungslos den Ehegattenunterhalt, setzt der Richter den Verfahrenswert auf 12 x 500 EUR = 6.000 EUR fest und wird Sie aller Voraussicht nach verurteilen, Ehegattenunterhalt zu leisten.

Ihre einvernehmliche Scheidung erfreut auch den Richter. Er braucht sich nicht im Detail mit Ihrem Privatleben zu beschäftigen und muss über den meist von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich hinaus nur die Scheidung beschließen. Dies veranlasst viele Gerichte, die Verfahrenswerte, die sich rechnerisch aus Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ergeben, um einige Prozentzahlen zu reduzieren.

Kann ich mich auch scheiden lassen, ohne dass Kosten anfallen?

Sind Sie finanziell nicht auf Rosen gebettet, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Sie können am besten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt ein Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ einreichen und bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im günstigsten Fall brauchen Sie keinerlei Kosten zu bezahlen. Dann übernimmt die Staatskasse den Kostenaufwand. Ansonsten zahlen Sie die Verfahrenskosten ratenweise ab.

Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?

Einen Kostenansatz können Sie kaum vermeiden. Sie müssen im Scheidungstermin persönlich anwesend sein. Dazu werden Sie vom Gericht geladen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie zum Termin begleiten. Grundsätzlich müssen Sie auch eine weite Anreise in Kauf nehmen, es sei denn, es ist Ihnen im Ausnahmefall nicht zuzumuten, zum Gerichtstermin selbst zu erscheinen. In diesem Fall kommt die Anhörung durch einen beauftragten Richter an Ihrem Wohnort in Betracht.

Fazit

Es gibt bei der Scheidung eine ganze Reihe von Kostenansätzen, nach denen sich die Kosten einer Scheidung bestimmen. So haben Sie es teils selbst in der Hand, bei einer Scheidung online Kosten und Aufwand zumindest in Grenzen zu halten. Sie sollten jeden Ansatz nutzen, um Geld zu sparen. Geld, das Sie für den Aufbau Ihrer neuen Existenz benötigen.

Autor:  Volker Beeden

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