10 Tipps & Infos, wie Sie bei Ihrer Scheidung maximal sparen können – Teil 2

Im ersten Teil unserer 20 Top-Spar-Tipps für Ihre Scheidung haben wir Ihnen bereits 10 Tipps zur Verfügung gestellt, wie Sie bei Ihrer Scheidung wahres Geld sparen können. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen auch die 10 weiteren Tipps zum Sparen nicht vorenthalten.

Umgangsrecht, Verbundverfahren, Immobilie, Mediation und Verfahrenskostenhilfe sind nur einige Stichwörter, mit denen Sie sich genauer beschäftigen sollten, falls für Sie hier Sparpotential besteht.

Warum sollte ich bei der Scheidung Spar-Tipps beherzigen?

Scheidungen tragen nicht ohne Grund den Makel, dass sie unter gegenseitigen Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen streitig ausgetragen werden und allein deshalb oft hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren provozieren. Das Klischee vom „Rosenkrieg“ lässt grüßen. Aber es geht auch anders. Ungeachtet des Streitpotenzials gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Verfahrenskosten niedrig zu halten und dennoch das Ziel „Scheidung“ zu erreichen. Jeden Euro, den Sie hierbei sparen, investieren Sie besser in Ihre neuen Lebensperspektiven.

Unsere Top-Spar-Tipps 11-20

Top-Spar-Tipp 11: Handhaben Sie das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind großzügig

Auch das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind sollten Sie großzügig handhaben. Betreuen Sie das Kind selbst, handeln Sie vor allem auch im Interesse des Kindes, wenn Sie dem anderen Elternteil ein großzügiges Umgangsrecht gewähren und sich möglicherweise selbst damit finanziell, zeitlich und mental entlasten. Jeder Streit wegen des Umgangsrechts kostet Geld und geht zulasten Ihrer Beziehung zum Kind.

Top-Spar-Tipp 12: Kratzen Sie nicht am gemeinsamen Sorgerecht für Ihr Kind

Scheidungen gehen oft damit einher, dass der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind beansprucht und damit das gemeinsame Sorgerecht infrage stellt. Bei der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile fortbestehen. Das alleinige Sorgerecht erhalten Sie nur in Ausnahmefällen zugesprochen und zwar dann, wenn der andere Elternteil sich als absolut unzuverlässig erweist und sich infolge seines Handelns und Verhaltens als unfähig erweist, dem Kindeswohl gerecht zu werden. Liegt kein solcher Ausnahmetatbestand vor, sollten Sie sich den Kostenaufwand für einen Sorgerechtsstreit sparen.

Top-Spar-Tipp 13: Streiten Sie über eine Scheidungsfolgen, nutzen Sie besser das Verbundverfahren

Liegen Sie mit Ihrem Ehegatten wegen einer Scheidungsfolge im Streit, können Sie die Scheidungsfolge „im Verbund“ mit der Scheidung durch das Gericht entscheiden lassen. Der Vorteil besteht darin, dass sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach einem einheitlichen, aufaddierten Streitwert richten und Sie damit die Gebühren sparen, die Sie zahlen müssten, wenn Sie eine Scheidungsfolge eigenständig außerhalb der eigentlichen Scheidung gerichtlich entscheiden lassen wollen. Jeder außerhalb der Scheidung ausgetragene Rechtsstreit über eine Scheidungsfolge erhöht den Kostenfaktor erheblich.

Top-Spar-Tipp 14: Vermeiden Sie die Teilungsversteigerung Ihres Eigenheims

Sind Sie Miteigentümer Ihres Eigenheims, müssen Sie dessen Schicksal regeln. Entweder übernimmt ein Ehegatte die Immobilie vollständig und zahlt den anderen aus oder Sie verkaufen die Immobilie im gegenseitigen Einvernehmen zum bestmöglichen Preis. Können Sie sich nicht verständigen, sollten Sie auf jeden Fall eine Teilungsversteigerung vermeiden. Bei der Teilungsversteigerung wird die Immobilie zwangsversteigert. Erfahrungsgemäß liegen die Erlöse in solchen Teilungsversteigerungen erheblich unter dem eigentlichen Verkehrswert einer Immobilie. Sie riskieren, dass Ihre Immobilie weit unter Wert verschleudert wird und Sie auf einem Schuldenberg sitzen bleiben. Außerdem tragen Sie die erheblichen Verfahrenskosten.

Top-Spar-Tipp 15: Nehmen Sie eine Mediation in Anspruch und lösen Sie emotionale Blockaden.

Oft streiten sich Paare um Kleinigkeiten oder sehen sich angesichts der Trennung außerstande, ein vernünftiges Wort miteinander zu wechseln. In diesem Fall kann ein Mediator das Sprachrohr sein, über das Sie trotzdem miteinander sprechen und zu vernünftigen Lösungen gelangen können. Ein Mediator ist ein neutraler Mittler, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt und bemüht ist, die Motivationslage offen zu legen, um Sie in die Lage zu versetzen, eine Scheidungsfolge einvernehmlich zu regeln. Auf jeden Fall sind die Kosten für einen solchen Mediator weitaus geringer als die Verfahrenskosten, die Sie für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht aufbringen müssten. Geeignete Adressen erfahren Sie hier in unserem Netzwerk "Elitexperts".

Top-Spar-Tipp 16: Beantragen Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe

Ihre Scheidung braucht nicht daran zu scheitern, dass Sie kein Geld haben und die Verfahrenskosten nicht bezahlen können. Verfügen Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen, können Sie Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe verbinden. Dann übernimmt oder verauslagt der Staat die Verfahrenskosten für Sie. Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen, das dafür notwendige Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen.

Top-Spar-Tipp 17: Nehmen Sie zur Erstinformation Beratungshilfe in Anspruch

Guter Rat muss nicht teuer sein. Bevor Sie Ihre Scheidung planen oder überlegen, ob Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen können, können Sie sich anwaltlich beraten lassen. Verfügen Sie nur über wenig Geld, gehen Sie zum örtlichen Amtsgericht und beantragen dort unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Schein können Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vorab allgemein über die Voraussetzungen der Scheidung und eventueller Scheidungsfolgen beraten lassen. Sie zahlen dem Anwalt lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR.

Top-Spar-Tipp 18: Beachten Sie die gerichtliche Ladung zum mündlichen Verhandlungstermin

Zum mündlichen Verhandlungstermin Ihrer Scheidung müssen Sie der gerichtlichen Ladung Folge leisten und persönlich in Begleitung Ihres Rechtsanwalts im Termin erscheinen. Versäumen Sie schuldhaft diesen Termin, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen neben den Kosten Ihrer Säumnis ein Ordnungsgeld auferlegt wird und das Gericht den Termin neu terminieren muss.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

Lao Tzu

Top-Spar-Tipp 19: Verzichten Sie auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss

Sind die Voraussetzungen der Scheidung klar und eventuelle Scheidungsfolgen unstreitig oder geregelt, kann das Gericht im mündlichen Verhandlungstermin die Scheidung beschließen. Sind Sie mit dem Beschluss nicht einverstanden, haben Sie das Rechtsmittel der Berufung und können den Beschluss vor dem zuständigen Landgericht überprüfen lassen. Sie verursachen dadurch zusätzliche Kosten. Günstiger ist es, den Scheidungsbeschluss zu akzeptieren und auf Rechtsmittel zu verzichten. Dann wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und Ihre Scheidung ist endgültig erledigt.

Top-Spar-Tipp 20: Scheidungskosten konnten noch bis 2017 von der Einkommenssteuer abgesetzt werden…; leider gilt das nicht mehr.

Nicht alles kann top sein. Früher war es noch ein Spar-Tipp. Insoweit gibt es zumindest einen Wermutstropfen. Der Bundesgerichtshof hat machtvoll entschieden: Entgegen der Auffassung unterinstanzlicher Gerichte können Sie die Scheidungskosten leider nicht mehr als außergewöhnliche Belastung geltend machen und damit nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen. Scheidungskosten gehören damit zu Ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Was soll´s.

Fazit

Mit unseren 20 Spar-Tipps kennen Sie nun einige Wege, wie Sie Geld sparen können. Natürlich werden Sie nicht jeden einzelnen Tipps für sich anwenden können. Dennoch sollten Sie die ein oder andere Möglichkeit gefunden haben, wie Sie eventuell anfallende Kosten vermeiden können. Und sollte dem nicht so sein, so wissen Sie nun zumindest, dass Sie alles richtig gemacht haben.

Autor:  Volker Beeden

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