Scheidung kostenlos mit der iurFRIEND®-Scheidung
Durch eine Trennung steigen die laufenden Kosten fast immer. Wenn einer von Ihnen ausgezogen ist, müssen Sie jeweils eine Wohnung unterhalten. Sie benötigen neue Einrichtungsgegenstände, vielleicht auch ein weiteres Auto. Die Kinderbetreuungskosten können ansteigen und zudem kommen noch die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren hinzu.
Die gute Nachricht für Sie: Wenn Sie keinen Rosenkrieg führen wollen, dann haben Sie eine echte Chance, die Trennung und Scheidung sehr preiswert und schnell zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine kostenlose Scheidung erhalten, auf was Sie zu achten haben und geben Ihnen gute Tipps.
Das Wichtigste für Sie
- Trennung und Scheidung sind normalerweise teuer. Es geht aber auch billig und schnell. Verlangen Sie immer einen Kostenvoranschlag, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
- Als Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten dient der sogenannte Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt). Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.
- Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) ist die Scheidung kostenlos für Sie!
- Wenn Sie keinen Rosenkrieg führen, können Sie viel Geld bei den Scheidungskosten sparen. Wir geben Ihnen hier alle Infos, wie Sie Ihr Scheidungsverfahren äußerst preiswert und schnell durchführen können.
- Scheidung ist ein komplexes Thema: Lassen Sie sich immer vor Einleitung des Scheidungsverfahrens gut beraten! Wir bieten eine kostenlose Service-Hotline (0800 - 34 86 72 3) an. Das Gespräch ist immer kostenfrei für Sie.
Rosenkrieg und viel Streit vermeiden
Bei einem Rosenkrieg gibt es nur Verlierer. Die Einzigen, die gewinnen, sind höchstens die Scheidungsanwälte, die von Ihnen beauftragt wurden. Die kompromisslose Durchsetzung Ihrer Rechte kann Sie ein Vermögen kosten.
So schwer es Ihnen auch fällt: Wenn Ihr Partner Sie mit dem Thema Trennung und Scheidung konfrontiert, sollten Sie diesen Entschluss möglichst schnell respektieren. Emotionale Vorwürfe verhärten die bereits angespannte Situation noch mehr. Das Trennungsjahr gibt es auch deswegen, damit Sie beide die Zeit nutzen, sich mit der neuen Situation zu arrangieren und bestenfalls gemeinsame Lösungen finden werden.
Selbstverständlich sollen Sie nicht Ihre Rechte aufgeben. Ihre Interessen sollen gewahrt bleiben. Das gilt für Sie, aber auch für Ihren Noch-Ehepartner. Der immer gültige Satz „Wer etwas fordert, soll auch etwas zurückgeben können“ hat in einem Scheidungsverfahren eine sehr große Bedeutung.
Anwälte, die Sie beide benutzen, um aus einer eigentlich einvernehmlichen Scheidung eine streitige Scheidung zu machen, gibt es genug. Wir von iurFRIEND®-Scheidung haben eine ganz andere Philosophie:
Scheidung einfach und preiswert.
Das geht vor allem dann, wenn Sie aktiv mithelfen, weiterhin kommunizieren, das Kindeswohl an die erste Stelle setzen und - so gut es eben geht - an die Zukunft aller Beteiligten denken und auch so handeln.
Expertentipp:
Versuchen Sie sich an einem "neutralen Ort", also nicht bei Ihnen in der Wohnung, hinzusetzen und die Punkte aufzuschreiben, die Sie beide geklärt haben möchten. Diskutieren Sie diese Punkte. Teilen Sie dem anderen Partner auch mit, warum Sie so denken. Wenn nötig, wiederholen Sie diese Treffen, die allein dem Zweck dienen, alles einvernehmlich zu lösen.
Kostenlose Beratungsangebote nutzen
Wenn Sie noch nicht sicher sind, den Weg der Scheidung zu gehen, dann können Sie auf kostenlose Eheberatungsangebote bei Kirchen und Sozialverbänden zurückgreifen. Häufig wird dort jedoch aus kirchlicher Sicht argumentiert. Professionelle Eheberatung könnte deshalb für Sie das Richtige sein.
Eine kostenlose Scheidungsberatung ist in Deutschland selten. Die iurFRIEND®-Scheidung bietet Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch hier auf diesem Scheidungsportal an. Unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 - 34 86 72 3 können Sie uns von 0.00 bis 24.00 Uhr anrufen. Das Gespräch ist kostenfrei.
Einvernehmliche Regelungen über die Scheidungsfolgen erzielen
Scheidungsverfahren werden sehr teuer, wenn Anwälte Sie „überreden“, dass zusätzlich zum eigentlichen Scheidungsverfahren noch Unterhalt eingeklagt werden soll, ein Vermögensausgleich beantragt werden soll oder das Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens gemacht werden sollen.
Die Kooperationsanwälte der iurFRIEND®-Scheidung überreden Sie zu gar nichts! Ganz im Gegenteil, es wird empfohlen, dass Sie alle diese Punkte (auch "Scheidungsfolgen" genannt) außergerichtlich klären, so dass am Ende nur noch das schmale Verfahren übrigbleibt. Wir helfen Ihnen, alles so weit wie möglich außergerichtlich zu lösen und vermeiden somit, dass Ihr Scheidungsverfahren sich unnötig in die Länge zieht und das "Doppelte und Dreifache" kosten wird.
Unterhalt, Umgangsregelungen mit den Kindern, die Teilung des Hausrats und den Zugewinnausgleich können Sie untereinander vereinbaren. Den Unterhalt für die Kinder können Sie durch ein Jugendamt festlegen lassen. Es wäre aber auch völlig ausreichend, den Kindesunterhalt auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle, schriftlich in einer Vereinbarung zu bestimmen.

Fazit: Je mehr sogenannte "Scheidungsfolgen" Sie einvernehmlich in einer Vereinbarung festhalten, desto einfacher, schnell und kostengünstiger wird Ihr Scheidungsverfahren.
Scheidung mit nur einem Anwalt
Bei Rosenkriegen benötigen Sie je einen Rechtsanwalt. Die beiden Rechtsanwälte versuchen in einem langjährigen sehr streitigen Verfahren mit allen Mitteln herauszuholen, was möglich ist. Am Ende können Sie alles verlieren. Die Rechnungen der Anwälte aber müssen Sie bezahlen.
Bei einem "normalen" oder einvernehmlichen Scheidungsverfahren gewinnen nur Sie! Sie können auf einen zweiten Anwalt verzichten, da Sie sich im Voraus bereits geeinigt haben. Das spart Ihnen bereits gut 50% der normalen Anwaltskosten ein.
Jedoch gibt es auch bei ganz einvernehmlichen und normalen Scheidungen ohne Rosenkrieg Fälle, in denen kurzfristig ein zweiter Anwalt benötigt wird:
- Wenn Sie auf den Versorgungsausgleich (das ist die Gegenüberstellung der Rentenanwartschaften) vor Gericht verzichten möchten, benötigen Sie einen zweiten Anwalt.
- Wenn das Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss) sofort rechtskräftig werden soll, benötigen Sie auch einen zweiten Anwalt vor Gericht.
- Wir organisieren Ihnen einen zweiten Anwalt, der Sie nur sehr geringe ca. EUR 100,- bis EUR 150,- kostet und zeigen Ihnen, wie Sie sogar diesen sehr geringen Betrag bei Ihrem Scheidungsverfahren wieder einsparen können!
Geringer Gegenstandswert (Streitwert)
Wer viel streitet, bezahlt viel. Nicht wenige Anwälte möchten, dass Sie sich viel streiten. Wir nicht! Wir möchten, dass Sie — so weit wie möglich — im Guten auseinandergehen, damit Sie Ihre eigene Zukunft positiv gestalten können und damit Sie geringere Gebühren zahlen. Denn es gilt: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren für die Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Es gibt Möglichkeiten, den Gegenstandswert auf das absolute Minimum zu drücken. Wir machen das mit unseren Kooperationsanwälten seit vielen Jahren sehr erfolgreich:
- iurFRIEND®-Scheidung wirkt bei Ihrem Verfahren immer auf einen besonders niedrigen Gegenstandswert hin. Unsere Kooperationsanwälte beantragen eine Verminderung von bis zu 30% des Gegenstandswerts wegen Einvernehmlichkeit der Scheidung.
- iurFRIEND®-Scheidung wirkt auch darauf hin, dass Ihre Unterhaltspflichten und Ihre Schulden bei der Berechnung des Gegenstandswerts berücksichtigt werden.
Gut zu wissen:
Nur ganz wenige Anwälte stellen solche Anträge, die Ihnen als Kunden mehrere 100 EUR einsparen können. Das ist kein Wunder, denn sie verdienen an hohen Gegenstandswerten. Je höher der Gegenstandswert, desto mehr wird verdient. Am Ende entscheidet der Scheidungsrichter, ob er dem Antrag auf Minderung des Gegenstandswerts zustimmt oder nicht. Das ist von Gericht zu Gericht verschieden. Wird der Antrag nicht gestellt, dann kann auch nicht gespart werden!
Scheidungskosten von der Steuer absetzen
Bis 2013 galt de alte Regelung, dass die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten nach der Scheidung bei der Steuererklärung angegeben werden konnten.
Nach der neuen Regelung ab 2013 sollen Scheidungskosten nur noch in "existenzbedrohlichen Fällen" absetzbar sein. Die Situation ist jedoch nicht eindeutig, es laufen mehrere Musterprozesse.
Expertentipp:
Steuerberater empfehlen, dass Sie auch weiterhin in der kommenden Steuererklärung die Scheidungskosten geltend machen. Ihr Steuerberater wird gegebenenfalls Einspruch einlegen, falls Ihr Finanzamt meint, diese Belastung herausstreichen zu müssen!
Scheidung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie im Moment nicht viel verdienen oder hohe Schulden haben und sonst kein Vermögen haben, können Sie Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe beantragen.
Hartz IV-Empfänger oder Bezieher von Sozialleistungen erhalten in der Regel immer Prozesskostenhilfe.
iurFRIEND®-Scheidung überprüft immer, ob Sie eventuell Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen könnten oder nicht. Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten, dann übernimmt die Staatskasse immer die Gerichtsgebühren, die Anwaltsgebühren werden von der Staatskasse entweder komplett übernommen oder sie müssten diese zinsfrei in Raten der Staatskasse zurückbezahlen.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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