Was kostet meine Scheidung? Kosten berechnen und Preisbeispiele

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür das beste Angebot? Dann sind Sie bei SCHEIDUNG.de genau richtig. Wir bieten Ihnen die Scheidung zu den gesetzlichen Mindestgebühren an, sprich: Darunter geht es preislich nicht. Haben Sie gar kein Geld für Ihre Scheidung, gehören wir zu denjenigen Anbietern, bei denen Sie Ihre Scheidung auch mit staatlicher Hilfe durchführen lassen können. Erfahren Sie hier anhand musterhafter Berechnungen und Rechenbeispielen, woraus sich die Scheidungskosten zusammensetzen und beantragen Sie bei uns noch heute einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung!

Kurze Zusammenfassung

  • Als Berechnungs­grundlage dient der sogenannte Verfahrenswert (auch "Streit­wert" oder "Gegen­stands­wert" genannt). Er ist nur eine Berechnungs­größe und muss nicht bezahlt werden!
  • Den Verfahrenswert bestimmen das Nettoeinkommen beider Partner, Vermögenswerte und Kreditraten , Anzahl der Kinder sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs und die Einvernehmlichkeit der Scheidung mit.
  • Außerdem berechnet die Gerichtskasse nach dem Verfahrenswert noch die Gerichtskosten, Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwälte die Anwaltsgebühren.

Scheidungskostenrechner

Praktische Tipps

Tipp 1: Verfahrenswert gering halten und Kosten sparen
Wenn Sie es schaffen, "nicht um jedes Hemd" zu streiten, können Sie wertvolle Zeit und Geld sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln. Jede Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert Ihrer Scheidung und verteuert Ihr Scheidungsverfahren.

Tipp 2: Nur einen Anwalt online beauftragen anstatt zwei vor Ort
Sie brauchen nur einen Anwalt, wenn Sie sich über alles einig sind. Denn dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt ausschließlich online kommunizieren, sparen Sie ebenfalls Zeit und Wegegeld.

Tipp 3: KVA anfordern und vergleichen
Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für eine Online-Scheidung an und holen Sie sich das beste Angebot.

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Bemessungsgrundlage Faktor Kosten/Wert Zwischensumme
Verfahrenswert
Nettoeinkommen
Kinderfreibetrag
Kreditrate
Versorgungsausgleich

Verdreifachung
4900
250
0
nicht

4650
1(Mnt)
1(Kind)
0
0

3
4900
-250
Gesamtverfahrenswert 13.950 EUR
Anwaltskosten
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Auslagen Post/Telefon
718
718
20
1,3
1,2
1
933,40
861,60
20
Gesamt Anwaltskosten 1.815,00 EUR
Gerichtskosten
Gebühr
Gesamt-Gerichtskosten
324 2,0 648
648,00 EUR
Gesamt Scheidungskosten 2.463,00 EUR

Verfahrenswert

Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwalts­kosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem so­genann­ten Verfahrens­wert, dessen Mindesthöhe bei 3.000 EUR liegt.

Bei einer Ehe­scheidung be­rech­net sich der Ver­fahrens­wert

  • aus dem Netto­einkom­men beider Ehe­gat­ten, multi­pli­ziert mal 3 Monate,
  • nach der Anzahl der Kinder (Abzug von 250 EUR pro Kind als Kinderfreibetrag),
  • aus der Höhe etwaiger Kreditraten,
  • danach, ob das Gericht den Versorgungsausgleich selbst berechnet oder lediglich Ihre Vereinbarung dazu prüft.

Praxisbeispiel:

Sie und Ihr Ehemann verdienen 4.900 EUR netto pro Monat zusammen. Schulden haben Sie keine, den Versorgungsausgleich führen Sie selbst durch. Bevor Sie diesen Wert mal 3 nehmen, können Sie aufgrund des einen gemeinsamen Kindes noch 250 EUR Kinderfreibetrag davon abziehen. Der Ver­fahrens­wert betrüge demnach 13.950 EUR.

Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.

Anwaltskosten

Zur Berechnung der Anwaltskosten wird abhängig vom Verfahrenswert ein einfacher Gebührensatz gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt.

Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung ziehen bestimmte Gebührensätze nach sich.

Verfahrensgebühr

Diese Gebühr ist für die Kommunikation mit dem Familiengericht und die Vertretung während des Verfahrens zu entrichten (Vorbereitung und Einreichen des Scheidungsverfahrens bzw. der Scheidung). Die Verfahrensgebühr beträgt bei der Scheidung 1,3 Gebührensätze.

Terminsgebühr

Die Terminsgebühr betrifft die persönliche Wahrnehmung des gerichtlichen Scheidungstermins. Die Terminsgebühr beträgt bei der Scheidung 1,2 Gebührensätze.

Auslagenpauschale

Die Pauschale für Post-, Fax- und Telekommunikationsauslagen gemäß RVG beträgt in der Regel maximal 20 EUR.

Gerichtskosten

Das FamGKG arbeitet, abhängig vom Verfahrenswert, mit Gebührensätzen. Die Gerichtskosten betragen danach beim Scheidungsverfahren 2,0 Gebührensätze.

Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 13.950,00 EUR beträgt 324 EUR.

Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 x 324 = 648 EUR.

Ihre Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen.

Schaubild:
Ihre Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen.

Verfahrenswert reduzieren

Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang Ihre rechtliche Vertretung für Sie tätig werden muss. Je mehr Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.

Für jede rechtliche Folge der Scheidung, über die Sie sich im Scheidungsverfahren streiten, erhöht sich der Verfahrenswert. Fordern Sie etwa eine bestimmte Unterhaltshöhe, so erhöht sich der Verfahrenswert um das 12-fache Ihrer Unterhaltsforderung. Steigt der Verfahrenswert, erhöhen sich die Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls.

Weitere Beispiele:

  • Besuchs­recht: 800 EUR
  • Ehe­wohnung: 12 x die Monats­miete
  • Haus­rat: Wert des Haus­rats
  • Zugewinn­aus­gleich: die Höhe des ge­forder­ten Be­trages.

Preisbeispiele

Im Folgenden führen wir ein paar Preisbeispiele auf und gehen dabei speziell auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der iurFRIEND®-Scheidung ein.

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.1 – Alleinverdiener

Bemessungsgrundlage Faktor Kosten/Wert Zwischensumme
Nettoeinkommen
Kinderfreibetrag
Kreditrate
Versorgungsausgleich
1.500
0
0
nicht
1(Mnt)
0
0
0
1.500
Verdreifachung 1.500 3 4.500 EUR
iurFRIEND beantragt für Sie eine Reduzierung des Streitwerts um 30%. 4.500 -30% -1.350 EUR
Gesamt Verfahrenswert 3.150 EUR

Bei diesem Preis­bei­spiel zahlen Sie die Anwaltskosten von 850,85 EUR in 5 Raten à 170,17 EUR.

Bei Gewäh­rung von raten­freier Verfahrens­kosten­hilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbst­verständ­lich führen unsere Kooperationspartner Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechts­an­wälte halten sich an das in Deutsch­land gel­tende Rechts­anwalts­vergütungs­ge­setz.

Erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung, so ist Ihre Scheidung kostenlos für Sie.

Schaubild:
Erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung, so ist Ihre Scheidung kostenlos für Sie.

Sie können wie folgt die Kosten be­glei­chen:

Gerichtskosten1 280,- EUR
Anwaltskosten 850,85 EUR
1. bis 5. Rate je 170,17 EUR
Sie bezahlen nur = 1.130,85 EUR

Voraus­setzungen für diesen Preis sind:

  • Ein Ehegatte hat ein Netto­ein­kommen von 1.500 EUR, der andere Ehe­gatte ver­sorgt den Haus­halt oder ist ALG. II Empfänger.
  • Es han­delt sich um eine ein­ver­nehm­liche Scheidung. Wir be­antra­gen zudem eine Re­du­zierung des Streit­wertes um 30%.
  • Ein Ver­sorgungs­aus­gleich wird nicht durch­geführt.

Wichtiger Hinweis für Sie:

Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperat­ions­anwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durch­führen!

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.2 – Doppelverdiener

Gehalt Anna Olbricht monatlich netto 1.100 EUR
Gehalt Ferdinand Olbricht monatlich netto 2.000 EUR
In den letzten drei Monaten 3 x 1.100 EUR = 3.300 EUR
In den letzten drei Monaten 3 x 2.000 EUR = 6.000 EUR
Gesamtes Gehalt der letzten drei Monate   = 9.300 EUR

Die Gerichts­kosten für Scheidungsverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Anwaltskosten im Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht fest­gesetzt. Die Höhe aller Kosten und Ge­bühren im recht­lichen Bereich richten sich grund­sätzlich nach dem Verfahrens­wert.

Berech­nung des Verfahrens­werts

Der Verfahrens­wert (auch "Streit­wert" oder "Gegen­stands­wert" ge­nannt) eines Scheidungs­verfahrens er­rechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einrei­chung des Scheidungs­antra­ges erzielten Netto­ein­kom­mens beider Ehe­gatten. Für jedes unterhalts­berechtigte Kind ist ein Betrag von 250 EUR abzu­ziehen.

Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monat­lich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehe­partner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht her­vor­ge­gangen.

Dieser Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrens­wert des Scheidungs­verfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten und die Gerichts­kosten sowie die ggf. anfallenden Notarkosten bemes­sen. Der Verfahr­enswert beträgt mindes­tens 3.000 EUR und höchs­tens 1 Mil­lion EUR.

Dieser Ver­fahrens­wert gilt je­doch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere An­gelegen­heit, die vor Ge­richt oder außer­gericht­lich geregelt wird, gibt es einen ei­genen Ver­fahrens­wert und damit eigene Ge­bühren und Kosten.

Expertentipp:

Bei einer Ehe­schei­dung ist es sinn­voll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht ge­mein­sam gel­tend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Ge­richt zu regeln­den An­gelegen­heiten einen Ver­bund. Die Ver­fahrens­werte der Angelegen­heiten, die im Ver­bund gel­tend gemacht werden, sind wesent­lich geringer, als wenn die Angelegen­heiten nachher separat gel­tend gemacht werden.

Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear an­steigen, muss bei im Verbund gel­tend gemachten Angelegen­heiten weniger Geld an Rechts­anwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegen­heiten getrennt von der Scheidung vor Gericht ver­handelt werden.

Falls Ihnen vor Bean­tragung der Scheidung oder während das Scheidungs­verfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehe­gatten geklärt werden muss, so sollten Sie dies kurz­fristig Ihrem Rechts­anwalt mit­teilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht ein­reichen kann.

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – Streit

Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechts­anwalt bereits einen Scheidungs­antrag stellen lassen.

Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungs­termin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.

Für das Gerichts­verfahren zur Ehe­scheidung ent­stehen folgende Kosten:

Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate 9.750,00 EUR
Gerichtskosten 532 EUR
Anwaltskosten für einen Anwalt
1,3 Verfahrensgebühr 798,20 EUR
1,2 Terminsgebühr 736,80 EUR
Auslagen 20,00 EUR
Gesamt 1.555 EUR zzgl. MwSt.

Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung

Wenn Jutta Schreiber das Sorge­recht für Ihre Toch­ter geltend machen will, ist es be­züg­lich der Kosten sinn­voll, wenn sie das Sorge­rechts­ver­fahren zu­sammen mit der Ehe­scheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehe­schei­dung voll­zogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorge­rechts­ver­fah­ren teurer.

Scheidungskosten einsparen – wie geht das?

Bei SCHEIDUNG.de erfahren Sie, wie Sie Ihre Scheidungskosten minimieren können. Das gilt für einvernehmliche Scheidungen und auch für streitige Scheidungen.

Bei Einvernehmen beider Parteien

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden!

Wenn Streitigkeiten vorliegen

Sie können einen Mediator einschalten und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Sie können auch alle Scheidungsfolgen vorher in einem Ehevertrag festlegen.

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.

Expertentipp:

Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren sind und ein gemeinsames Unternehmen besitzen, dann unbedingt in Ihrer Steuererklärung die Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen. In Ihrem Fall könnte die Ausnahme, dass die Scheidungskosten Ihre Existenzgrundlage bedrohen, greifen. Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu nehmen.

Verfahrenskostenhilfe (VKH) - kann ich mich kostenlos scheiden lassen?

Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen oder hohe abzuzahlende Schulden haben, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Verfahrenskostenhilfe hieß früher Prozesskostenhilfe. Es gibt zwei Arten der VKH: Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewähren, womit für Sie die Scheidung komplett kostenlos wäre. Der Staat kann aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären. Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt (Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung).

Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Familiengericht von Ihnen die übernommenen Kosten per Ratenzahlung oder - wenn Sie die finanziellen Mittel dazu wieder hätten - auch auf ein Mal zurückfordern. Nach Ablauf der vier Jahre wäre Ihre Scheidung auf jeden Fall kostenlos.

Falls Ihr ehemaliger Ehepartner seinen Anteil an den Gerichtskosten nicht aufbringen kann, so kann auch er während des Scheidungsverfahrens einen eigenen VKH-Antrag stellen.

Gut zu wissen:

Zu beachten ist aber, dass das VKH-Bewilligungsverfahren bei Ehescheidungen in etwa zwei bis drei Monate dauert. Sie würden dann bei einem VKH-Antrag erst später geschieden werden.

VKH bewilligt bekommen

Um zu erfahren, ob Sie VKH bewilligt bekommen würden, müssten Sie einfach den Gratis-Kostenvoranschlag anfordern. Wir würden dann mit unseren Partnern kostenfrei überprüfen, ob Sie VKH bekommen könnten oder nicht.

Einen guten Überblick über das Thema Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.

Fazit

Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie zwei Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben. So ebnen Sie den Weg für eine einvernehmliche und somit möglichst kostengünstige Scheidung.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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