5 Sterne 5.0
Icon: TÜV-NordIcon: TÜV-Nord
"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt!"
Ringe Auf Tisch iurFRIEND® AG

Definition - Wie läuft eine Scheidung vor Gericht ab?

DEFINITION

Wie läuft eine Scheidung vor Gericht ab?

Sie wissen nicht, wie der Scheidungstermin abläuft und sind aufgeregt? Keine Bange, es ist alles nur halb so schlimm. Wenn Sie und Ihr Ehepartner einfach eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich vorab in allen Punkten einig sind, haben Sie keine Überraschungen zu erwarten. Das Gericht möchte schlicht von Ihnen beiden persönlich hören, dass Sie sich in allen Punkten zur Scheidung einig geworden sind und lediglich eine Scheidung der Ehe wünschen. Es findet eine sachliche Anhörung statt und keinesfalls geht es um die Ermittlung der Schuld, wer das Scheitern der Ehe herbeigeführt hat.

Gratis-Infopaket anfordern

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Zum Scheidungstermin müssen Sie in den allermeisten Fällen persönlich erscheinen; die Möglichkeit einer reinen Online-Scheidung birgt jedoch Ausnahmen, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.
  • Ziehen Sie sich zum Termin des zuständigen Amtsgerichts so an, wie Sie sich wohlfühlen. Bringen Sie Ihre Terminladung, Ihren Ausweis und ggf. Dokumente wie den Ehevertrag oder die Heiratsurkunde mit, je nachdem, was Sie mit Ihrem Anwalt vorher besprochen haben.
  • Zum Scheidungstermin sind Sie noch nicht endgültig geschieden, sondern erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist. Wollen Sie am selben Tag die Rechtskraft der Scheidung erlangen, brauchen Sie für den Verzicht auf Rechtsmittel beide eine anwaltliche Vertretung.

Müssen Sie zur Scheidung persönlich erscheinen?

Schaubild

Das Familienrecht sieht vor, dass die Ehe- oder Lebenspartner im Rahmen der Scheidung vor dem Familiengericht persönlich angehört werden. Für die persönliche Anhörung setzt das zuständige Familiengericht einen Gerichtstermin fest.

 

Eine Ehe wird geschieden, eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird aufgehoben. Wenn Ihr Rechtsanwalt Ihren Antrag auf Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei Gericht eingereicht und auch das Gericht von Amts wegen alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt hat, erhalten Sie Post: die Ladung zum Gerichtstermin.

EXPERTENTIPP

Terminsverlegung beantragen

Sie haben keine Zeit oder den Zeitpunkt für den Gerichtstermin schlichtweg vergessen? Dann denken Sie daran, rechtzeitig Ihren Anwalt oder das Gericht darüber zu informieren. Unentschuldigtes Fernbleiben kann nämlich vom Gericht geahndet werden.

Ausnahmen vom persönlichen Erscheinen

Eine ohne die Ausnahme des Gerichtstermins vollständig online abgehaltene Scheidung gibt es in Deutschland immer wieder. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein wichtiger Grund (zum Beispiel eine weite Anreise der Ehepartner), dass alle Prozessbeteiligten über Software und kompatible Endgeräte verfügen und meist, dass es eine einvernehmliche Scheidung ist.

Was ziehe ich zur Scheidung an?

Viele Noch-Ehepaare stellen sich die Frage: „Was ziehe ich zur Scheidung an?“ Fühlen Sie sich hier nicht unter Druck, es gibt für Sie vor Gericht keine Bekleidungsvorschriften. Das Wichtigste ist, dass Sie sich wohl und selbstsicher fühlen. Das Gericht soll ja einen authentischen Eindruck von Ihnen bekommen. Überlegen Sie sich, welchen Eindruck Sie überhaupt vermitteln möchten. Wenn Sie sich in einem Anzug oder Kostüm nicht wohlfühlen, dann lassen Sie es im Schrank hängen.

 

Vergessen Sie aber nicht, dass das äußere Erscheinungsbild dennoch zählt, denn auch Richter und Richterinnen sind nur Menschen. Bei aller Authentizität möchten Sie sicherlich ein vertrauenswürdiges und ernstzunehmendes Bild vermitteln. Dazu gehört:

 

  • in jedem Fall saubere und ordentliche Kleidung,
  • geputzte Schuhe
  • und gebügelte Kleider.

 

Achten Sie auch darauf, nicht zu auffällig zu erscheinen – kurze Röcke, offene Hemden oder grelle Farben sind keine gute Idee.

 

Wenn Sie eine Entscheidungshilfe brauchen: Wählen Sie eine Stoffhose bzw. einen knielangen Rock in gedeckten, dunklen Farben oder eine dunkle Jeans. Als Oberteil eignen sich schlichte helle Hemden oder Blusen. Wenn Sie sich darin wohlfühlen, können Sie darüber einen Sakko oder Blazer tragen. Eine Krawatte für Männer ist kein Muss. Wenn Sie die Wahl haben, tragen Sie besser Leder- als Turnschuhe.

Ausweispflicht

Bevor Sie sich zum Gerichtstermin aufmachen, lesen Sie Ihre gerichtliche Ladung nochmals genau durch. Nehmen Sie unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit! Überprüfen Sie, ob Sie noch weitere Unterlagen oder Dokumente im Original zum Termin mitnehmen müssen. Das können sein: Heiratsurkunde, gegebenenfalls die Abstammungsurkunde Ihres Kindes oder der Ehevertrag.

Ladung

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Ladung zum Gerichtstermin mitzubringen, da Sie bereits bei der Einlasskontrolle nach dem Grund Ihres Besuches gefragt werden können und sich auch entsprechend ausweisen müssen.

 

Beachten Sie, dass der Arbeitgeber Sie im Zweifel für den Termin freistellen muss, damit Sie der gerichtlichen Ladung Folge leisten können.

Einlasskontrollen

So wie beim Einchecken am Flughafen, gibt es auch bei Gericht häufig eine Einlasskontrolle. Wenn es piepst, haben Sie eventuell einen Metall-Gegenstand eingesteckt. Seit den Anfängen der 2020er-Jahre wird in gesundheitlich angespannten Zeiten auch der Impfstatus kontrolliert. Auch sollten Sie unbedingt Zeit einplanen, um nicht zu spät in den Saal zu kommen.

 

Hat alles gut geklappt und sind Sie pünktlich im Gericht eingetroffen, dann treffen Sie vor dem Gerichtssaal in der Regel auf Ihren Rechtsanwalt. Wenn alle Beteiligten anwesend sind, ruft ein Verantwortlicher Ihre "Sache" auf. Mit "Sache" ist Ihr persönliches Scheidungsanliegen gemeint, sprich: das Verfahren. Nach Aufruf dürfen Sie und die Beteiligten in den Sitzungssaal eintreten.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Ihre Scheidung ist reine Familiensache. Sie ist grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass allein Sie und Ihr Ex-Partner nebst Anwälten am Termin teilnehmen dürfen. Der oder die Vorsitzende protokolliert zumeist selbst. Somit ist nicht einmal ein Protokollführer bzw. eine Protokollführerin an Bord. Sie sind also "unter sich". Oft weist Ihnen das Gericht im Saal bestimmte Sitzplätze zu. Haben alle ihre Plätze eingenommen, nimmt Ihr Scheidungstermin seinen Lauf.

Der Scheidungstermin im Detail

Schaubild

Zunächst werden Ihre Personalien anhand der vorgelegten Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) aufgenommen. In diesem Zusammenhang müssen Sie dem Gericht auch die Dokumente und Urkunden im Original vorlegen, wie in der Ladung gefordert. Sind diese Formalien geklärt, stellt Ihr Anwalt den Antrag auf Scheidung Ihrer Ehe oder die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft.

Gegenpartei

Bei einer Scheidung ist Ihr Ex-Partner der Antragsgegner. Bei einer einvernehmlicher Scheidung ist Ihr Ex in der Regel zumeist nicht anwaltlich vertreten. Bei Scheidungen, bei der jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt hat, stellt jeder Anwalt einen eigenen Antrag für seinen Mandanten auf Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Wahrheitspflicht

Ist der Antrag gestellt, werden Sie vom Gericht angehört. Dabei müssen Sie die Wahrheit sagen. Hier treten Sie nun in den Mittelpunkt des Verfahrens. In der Regel wird der Antragssteller, also derjenige, der die Scheidung eingereicht hat, als Erster angehört. Erörtert werden,

 

  • wann die Beteiligten geheiratet haben bzw. die Lebenspartnerschaft eingegangen wurde,
  • zu welchem Zeitpunkt die Trennung voneinander stattfand, zudem wie die Trennung konkret vollzogen wurde (bspw. Auszug aus der Wohnung; getrennte Schlafzimmer etc.),
  • Ob Sie die Ehe bzw. Partnerschaft für gescheitert halten oder ob sie sich vorstellen können, die Ehe/Partnerschaft fortzuführen.

Ein Jahr Trennung

Bestätigt der Antragsgegner (Ihr Ex) Ihre Aussagen und stimmt der Scheidung/Aufhebung zu, liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung/Aufhebung vor, wenn die Beteiligten die Ehe bzw. Partnerschaft für gescheitert erachten und zumindest ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben.

Wenn Kinder im Spiel sind

Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, dann spricht Sie das Gericht darauf an:

 

 

Wird beides bejaht, trifft das Gericht keine Entscheidung bezogen auf Regelungen zu den Kindern. Ferner werden Sie darauf hingewiesen, dass bei zukünftig auftretenden Schwierigkeiten das Jugendamt den Eltern unterstützend Hilfe bieten kann.

Versorgungsausgleich

Da grundsätzlich neben der Scheidung der Ausgleich der in der Ehe-/Partner­schafts­zeit erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen vorgesehen ist, erörtert das Gericht mit den Beteiligten den Versorgungsausgleich, insbesondere, ob die von den Rententrägern mitgeteilten Versicherungsverläufe richtig sind.

Die Scheidung ist durch

Schaubild

Nachdem Sie gehört wurden und wenn die Voraussetzungen für die Scheidung/Aufhebung vorliegen, stellt das Gericht die Öffentlichkeit wieder her und erlässt den Beschluss, durch den die Ehe geschieden bzw. die Lebenspartnerschaft aufgehoben wird.

Verlesung des Beschlusses

Zur Verlesung des Beschlusses durch das Gericht stehen grundsätzlich alle Beteiligten auf.

Beschlossen wird:

 

  • Ihre Ehe wird geschieden.
  • Der Versorgungsausgleich wird entsprechend des gerichtlichen Entwurfs durchgeführt.
  • Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder trägt seine Kosten selbst und die Gerichtskosten jeder zur Hälfte.

Rechtsmittel der Beschwerde

Es kommt durchaus vor, dass sich Ehepartner wieder vertragen und die Scheidung doch nicht wollen. Solange der Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist, steht es den Ehepartnern zu, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses gegen diesen Beschwerde einzulegen. Legt innerhalb der Rechtsmittelfrist niemand Beschwerde ein, wird der Beschluss nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, was in der Regel einen Monat nach dem Scheidungstermin der Fall sein dürfte.

 

Rechtskräftig geschieden sind die Ehepartner folglich nicht im Augenblick der Verkündung des Beschlusses, sondern erst dann, wenn der Beschluss rechtskräftig wird. Entweder durch Ablauf der Rechtmittelfrist oder durch die Erklärung der Ehepartner, dass sie auf das Rechtsmittel verzichten. Letzteres kann aber für jeden von ihnen nur durch einen eigenen Anwalt erklärt werden.

Verfahrenswert

Am Ende der Sitzung setzt das Gericht noch den Verfahrenswert fest, der Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und Rechts­anwalts­gebühren ist.

Gratis-InfoPaket Scheidung

Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

Jetzt kostenfrei anfordern!

Ausführliche Infobroschüre
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder

Verfahrenskostenhilfe
Checklisten und Antrag

Checklisten
Gängige Fehler vermeiden

Beratungsgutschein
im Wert von 200,- EUR

Service-Pass
24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung

Kostenvoranschlag
& Scheidungsantrag-Formular

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wie sich ein Scheidungstermin vor Gericht alltäglich in Deutschland abspielt, haben wir Ihnen hier ganz ausführlich erklärt. Damit sind Sie bestens auf Ihren ca. 15-minütigen Scheidungstermin vorbereitet und brauchen sich keinerlei Gedanken mehr zu machen!