Streitige Scheidung: Alle Infos, Ablauf und Kosten

Sagen Sie hinterher nicht, Sie hätten es nicht besser gewusst. Mit einer streitigen Scheidung führen Sie fort, was mit Ihrer Trennung spätestens begonnen hat. Statt Ihre Ehe kostengünstig, schnell und zielführend abzuwickeln, ziehen Sie sich hinter Ihre emotionalen Mauern zurück und verteidigen jede vermeintliche Position, die sich als Scheidungsfolge ergibt. Um Ihnen die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung zu verdeutlichen, erklären wir Ihnen gerne den Ablauf einer streitigen Scheidung und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen.

Das Wichtigste

  • Bei einer streitigen Scheidung streiten Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung oder über die im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung einhergehenden Scheidungsfolgen.
  • Ihr Ehepartner kann die Scheidung nicht verweigern, wenn Sie drei Jahre getrennt gelebt haben oder Sie nach einem Jahr vortragen, dass Ihre Ehe nachweislich endgültig zerrüttet und damit gescheitert ist.
  • Der Ablauf einer streitigen Scheidung hängt davon ab, wie intensiv beide Partner Argumente austauschen und sich jeder einvernehmlichen Regelung verschließen.
  • Bei der streitigen Scheidung benötigt jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt. Sie verursachen zusätzliche Verfahrenswerte, die die Gebühren für Gericht und Anwalt in die Höhe treiben.
  • Lassen Sie sich hingegen einvernehmlich scheiden, können Sie Ihre Scheidung kostengünstig, zügig und zielführend abwickeln. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was genau ist eine streitige Scheidung?

Bei einer streitigen Scheidung streiten Sie sich über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung und über die eine oder andere Scheidungsfolge.

Praxisbeispiel 1:

Sie reichen den Scheidungsantrag ein und tragen dazu vor, dass Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Ihr Ehepartner bestreitet den Vollzug des Trennungsjahres und behauptet, dass Sie allenfalls seit einem halben Jahr getrennt voneinander leben. Sie streiten sich also über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung.

Praxisbeispiel 2:

Sie beantragen die Scheidung und beantragen zugleich, dass Sie wegen einer dauerhaften Erkrankung auf nachehelichen Ehegattenunterhalt angewiesen sind. Ihr Ehepartner hingegen behauptet, dass Ihre Erkrankung nicht so schwerwiegend ist, als dass Sie nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen könnten. Sie streiten sich also über die Voraussetzungen, unter denen Sie Ehegattenunterhalt beanspruchen können.

Die Konsequenz dieser Beispiele ist, dass Sie Ihre Scheidung streitig betreiben. Da Sie dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, muss der Richter eine Entscheidung treffen. In den Beispielen müsste er also darüber entscheiden, ob Sie den Vollzug des Trennungsjahres und die Voraussetzungen des Ehegattenunterhalts hinreichend nachgewiesen haben.

Wie lange dauert eine streitige Scheidung?

Die Dauer einer streitigen Scheidung hängt davon ab, wie intensiv und kompromisslos Sie sich mit Ihrem Ehepartner streiten. Irgendwelche Zeitvorgaben gibt es dazu nicht. Streiten sich Paare beispielsweise um den Ehegattenunterhalt oder den Zugewinnausgleich, ziehen sich Verfahren nicht selten über Jahre hin, ohne dass der Richter sich in der Lage sähe, ein Urteil zu fällen.

Praxisbeispiel:

Sie beantragen Ehegattenunterhalt. Dazu müssen Sie vortragen, ob Sie Einkommen haben und welches Einkommen Ihr Ehepartner erzielt und welche Vermögenswerte vorhanden sind. Sofern der Ehepartner die Auskunft zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verweigert, müssen Sie ihn auf Auskunft verklagen. Die Auskunftsklage ist dem eigentlichen Verfahren vorgeschaltet. Im ungünstigsten Fall verzögert der Ehepartner die Auskünfte oder erteilt Auskünfte nur unvollständig oder sogar bewusst irreführend.

Wenn dann irgendwann die Verhältnisse geklärt sind, können Sie sich erst danach darüber auslassen, ob Sie denn überhaupt Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt haben. Sie müssen also einen der Unterhaltstatbestände des Scheidungsrechts darlegen. Sind Sie beispielsweise krank, geht es darum, dass Sie Ihre Erkrankung so nachweisen, dass es Ihnen unmöglich ist, selbst zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Bestreitet Ihr Ehepartner Ihre Erkrankung oder deren Intensität, muss der Richter meist ärztliche Gutachten einfordern, deren Inhalte Ihr Ehepartner wiederum bestreiten kann. Alles in allem kann sich ein solches Verfahren über Monate und Jahre hinziehen. Sie wissen nicht, mit welchem Ergebnis Sie rechnen dürfen. Auch Ihr Ehepartner weiß nicht, wie das Verfahren ausgehen wird.

Frieden kannst du nur haben, wenn du ihn gibst.

Marie von Ebner-Eschenbach

Was ist die vornehmliche Voraussetzung für meine Scheidung?

Ihren Scheidungsantrag können Sie erst bei Gericht einreichen, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Dazu müssen Sie wenigstens ein Jahr „getrennt von Tisch und Bett“ voneinander gelebt haben. Bestreitet der Ehepartner den Vollzug des Trennungsjahres, müssen Sie dazu den Nachweis führen, in dem Sie beispielsweise den Einzug in eine neue Wohnung dokumentieren oder Zeugen beiziehen.

Gut zu wissen:

Sie sollten möglichst darauf verzichten, sich mit Ihrem Ehepartner über den Vollzug des Trennungsjahres abzusprechen. Der Schuss kann schnell nach hinten losgehen. Behauptet Ihr Ehepartner im Nachhinein, im ungünstigsten Fall auf Frage des Richters im mündlichen Scheidungstermin, ob Sie wirklich die Scheidung wünschen, könnte Ihr Ehepartner unverhofft behaupten, das Trennungsjahr sei nicht vollzogen. Sie riskieren in diesem Fall, dass der Richter Ihren Scheidungsantrag gebührenpflichtig zu Ihren Lasten zurückweist und Sie sich wegen eines versuchten Prozessbetruges strafbar machen. In der Praxis ist es allenfalls üblich, dass Anwälte den Scheidungsantrag wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einreichen. Wird der Antrag dann bei Gericht bearbeitet, ist das Trennungsjahr meist vollzogen.

Nach welchen Zeiträumen kann ich geschieden werden?

Voraussetzung für Ihre Scheidung ist, dass Ihre Ehe innerlich zerrüttet und damit gescheitert ist. Das Gesetz stellt dazu auf das „Zerrüttungsprinzip“ ab. Das früher geltende Verschuldensprinzip, bei dem es auf eine nachweisbare Eheverfehlung des Ehepartners ankam, gibt es nicht mehr.

Um die Zerrüttung einer Ehe festzustellen, arbeitet das Gesetz hierbei teils mit Vermutungen: …

  • Sie werden problemlos geschieden, wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder nur ein Partner die Scheidung beantragt und der andere dem Antrag zustimmt. Das Gesetz vermutet in diesem Fall, dass Ihre Ehe zerrüttet und gescheitert ist. Eine vorzeitige Scheidung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, die das Gesetz als Härtefälle bezeichnet.
  • Das Gesetz vermutet das Scheitern Ihrer Ehe außerdem, wenn Sie seit drei Jahren getrennt voneinander leben. In diesem Fall können Sie auch gegen den Widerspruch Ihres Ehepartners geschieden werden. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern.
  • Ungeachtet dieser Vermutungstatbestände können Sie geschieden werden, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben und Sie dem Gericht Tatsachen vortragen, die das Scheitern Ihrer Ehe erklären. Sind diese Gründe für den Richter überzeugend, wird Ihre Ehe auch gegen den Willen des Partners geschieden. In diesem Fall obliegt es dem Gericht, den Zustand Ihrer Ehe zu analysieren und zu prognostizieren, ob noch Versöhnungschancen bestehen. Ihre bloße Erklärung, Ihre Ehe sei gescheitert, genügt dazu allein noch nicht. Als Gründe kommen in Betracht: Ehebruch, Misshandlung, Trunksucht, anderweitige dauerhafte Lebensgemeinschaft.

Was kann ich tun, wenn mein Ehepartner die Trennung und die Scheidung nicht will?

Ihr Ehepartner verweigert die Trennung

Wünschen Sie die Trennung, kann Ihr Ehepartner Sie nicht daran hindern, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen oder in Ausnahmesituationen bei Gericht zu beantragen, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Die Trennung ist ein Vorgang, mit dem Sie Fakten schaffen.

Ihr Ehepartner verweigert die Scheidung

Weigert sich Ehepartner, Ihrem Scheidungsantrag zuzustimmen, haben Sie drei Möglichkeiten.

  • Sie warten drei Jahre Trennungszeit ab. Dann können Sie auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden werden.
  • Sie vollziehen das Trennungsjahr und tragen unter Angabe nachvollziehbarer Gründe vor, dass Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist. Überzeugen Sie den Richter, wird Ihre Ehe frühestens nach einem Jahr geschieden.
  • In Ausnahmesituationen können Sie die Scheidung auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Das Gesetz spricht von einem Härtefall, wenn die Fortsetzung der Ehe für Ihre Person, aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Sie müssten dazu beispielsweise vortragen, dass Ihr Ehepartner Sie ständig bedroht, gegen Ihre Kinder gewalttätig wird oder völlig dem Alkohol verfallen ist.

Wie ist der Ablauf einer streitigen Scheidung?

Bei der streitigen Scheidung entscheidet der Richter über die streitigen Scheidungsfolgen.

Bei der streitigen Scheidung entscheidet der Richter über die streitigen Scheidungsfolgen.

Bei der streitigen Scheidung lassen Sie oder der Ehepartner es darauf ankommen, dass Sie Ihre Streitigkeiten vor dem Richter austragen. Im ungünstigen Fall muss der Richter ein Urteil treffen und entscheiden, wer im Recht ist. Dazu tauschen Sie im Laufe des Verfahrens Schriftsätze aus, auf die jeder Ehepartner mit einer Stellungnahme reagieren muss. Da gerade in Scheidungsverfahren meist viele Emotionen im Spiel sind, werden die Auseinandersetzungen oft heftig geführt. Erst dann, wenn der Richter die Einschätzung hat, dass die Argumente ausgetauscht sind und der Rechtsstreit „entscheidungsreif“ ist, wird er einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. In diesem Termin wird er die Voraussetzungen Ihrer Scheidung und die beantragte Scheidungsfolge mit Ihnen erörtern und zunächst versuchen, Sie beide zu einer vergleichsweisen Regelung zu führen. Sollte keinerlei Kompromissbereitschaft bestehen, wird der Richter einen Entscheidungstermin ansetzen, an dem er seine Entscheidung verkündet.

In diesem Rahmen bestehen weitere Möglichkeiten. Steht beispielsweise das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zur Debatte, wird der Richter einen Sachverständigen beiziehen und wahrscheinlich auch das Kind anhören. Oft tragen Anwälte im Verhandlungstermin noch weitere Argumente vor. Um der anderen Partei Gelegenheit zur fundierten Stellungnahme zu geben, wird der Termin vertagt und ein neuer Verhandlungstermin bestimmt.

Expertentipp:

Der Ablauf solcher Verfahren hängt also entscheidend davon ab, wie Sie und der Ehepartner, die beide durch eigene Rechtsanwälte vertreten sein müssen, das Verfahren führen und mit welcher Härte oder Kompromissfähigkeit auf den Abschluss des Verfahrens hingearbeitet wird. Können Sie sich in keiner Weise verständigen, schieben Sie im Grunde dem Richter den schwarzen Peter zu. Der Richter muss entscheiden, was er im Hinblick auf den Vortrag beider Parteien für richtig oder angemessen hält. Erfahrungsgemäß ist es oft besser, wenn Sie trotz aller Vorbehalte die Verständigung suchen und es nicht auf eine richterliche Entscheidung ankommen lassen. Zeigen Sie sich vergleichsbereit, haben Sie den Ablauf solcher Verfahren eher in der Hand und können besser Einfluss nehmen auf das, was Sie beantragt haben oder wogegen Sie sich verteidigen wollen.

Worin liegt der Nachteil der streitigen gegenüber der einvernehmlichen Scheidung?

Betreiben Sie die Scheidung streitig, muss jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und diesen auch bezahlen. Bei den Gerichten besteht nämlich Anwaltszwang. Sie können Ihre Vorstellungen nur über einen Rechtsanwalt vortragen und müssen sich im Scheidungstermin von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie verteuern damit Ihr Scheidungsverfahren ganz erheblich. Sie verteuern es dadurch, dass Sie für jede Scheidungsfolge zusätzliche Verfahrenswerte provozieren und dadurch die Gerichts- und Anwaltsgebühren in die Höhe treiben. Da Sie sich hierbei durch Anwälte vertreten lassen müssen, entstehen doppelte Anwaltskosten.

Bei der einvernehmlichen Scheidung hingegen genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt. Sie benötigen dafür nur einen einzigen Rechtsanwalt und zahlen nur die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt. Vor allem vermeiden Sie den „Rosenkrieg“. Sie schonen Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel. Sie schaffen frühzeitig die Chance, sich auf Ihr neues Leben ohne Ihren früheren Partner einzurichten.

Thumbnail: Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Schaubild:
Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Welche Kosten verursacht eine streitige Scheidung?

Die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren werden nach Verfahrenwerten berechnet. So beträgt der Verfahrenswert für Ihre Scheidung mindestens 3.000 EUR. Der Verfahrenswert erhöht sich in Abhängigkeit von Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen. Nach diesem Verfahrenswert berechnet das Gericht die Gerichtsgebühr und Ihr Rechtsanwalt seine Anwaltsgebühren. Führen Sie die Scheidung streitig, muss sich auch Ihr Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und diesen bezahlen.

Streiten Sie sich über eine Scheidungsfolge, beispielsweise den Ehegattenunterhalt, ergibt sich ein zusätzlicher Verfahrenswert.

Praxisbeispiel:

Sie fordern 300 EUR Ehegattenunterhalt. Nach dem Gebührenrecht ergibt sich der Verfahrenswert aus dem zwölffachen des geforderten Betrages und beträgt im Beispiel 3.600 EUR. Nehmen wir den Mindestverfahrenswert für Ihre Scheidung mit 3.000 EUR an, ergibt sich insgesamt ein Verfahrenswert von 6.600 EUR.

Verfahrenskosten streitige Scheidung
Verfahrenswert 6.600 EUR Ihre Anwaltskosten: 1.135 EUR zzgl. MwSt Gerichtskosten: 764 EUR Anwaltskosten Ihres Ehepartners: 1.135 EUR zzgl. MwSt

Im Vergleich einvernehmliche Scheidung
Verfahrenswert 3.000 EUR Ihre Anwaltskosten: 575,00 EUR zzgl. MwSt Gerichtskosten: 490 EUR Anwaltskosten Ihres Ehepartners: 0 EUR

Expertentipp:

Sie sehen, dass die einvernehmliche Scheidung wesentlich kostengünstiger ist. Da Ihr Ehepartner keinen eigenen Rechtsanwalt benötigt, braucht er auch keine Anwaltsgebühren zu entrichten. Sofern Sie derjenige sind, der die Scheidung beantragt, müssen Sie natürlich die Gerichtsgebühren und die Kosten für den Rechtsanwalt vorausbezahlen. Da Ihr Ehepartner von Ihrer Initiative profitiert, wäre es fair, wenn er sich an den Kosten beteiligen würde. Bei der einvernehmlichen Scheidung teilt der Richter im Regelfall die Gerichtskosten unter den Ehepartnern auf. Wegen Ihrer Anwaltsgebühren sollten Sie im Idealfall mit Ihrem Ehepartner eine individuelle Kostenbeteiligung vereinbaren.

Wie kann ich die streitige Scheidung vermeiden?

Sie vermeiden die streitige Scheidung, indem Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Einem eventuellen Streit über weitere Scheidungsfolgen beugen Sie einfach dadurch vor, dass Sie sich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über relevante Scheidungsfolgen verständigen.

Geht es beispielsweise um den Ehegattenunterhalt, legen Sie genau fest, welcher Betrag im Hinblick auf Ihre Lebenssituation und die Einkommensverhältnisse Ihres Ehepartners angemessen ist. Wenn Sie beide bereit sind, auf maximale Position zu verzichten und aufeinander zuzugehen, sollte es vernünftigerweise möglich sein, sich auf eine einvernehmliche Regelung zu verständigen. Jede streitige Auseinandersetzung ist ein Risiko, bei dem Sie beide nicht wissen, mit welchem Ergebnis Sie am Ende rechnen müssen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung rundet Ihre einvernehmliche Scheidung zuverlässig und kostengünstig ab. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung im Regelfall notariell beurkunden lassen. Nur dann ist sie wirklich rechtsverbindlich.

Wie kann mir ein Mediator helfen?

Ein Mediator dient als Sprachrohr zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner.

Ein Mediator dient als Sprachrohr zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner.

Die Mediation ist ein Mittel der friedlichen Konfliktlösung. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner kein vernünftiges Wort mehr sprechen können, bleibt vieles unausgesprochen. Würden Sie miteinander reden, könnten Sie viele Konflikte vielleicht problemlos erledigen. In diesem Fall kann ein Mediator Ihr Sprachrohr sein. Er entscheidet nicht, was richtig oder falsch ist. Er bietet nur vermittelnde Lösungen an und bereitet so eine einvernehmliche Scheidung vor. Sprechen Sie Ihren Ehepartner möglichst darauf an. Wenn er nicht mehr direkt mit Ihnen sprechen möchte, kann er durchaus immer noch bereit sein, sich über den Mediator mit Ihnen auseinanderzusetzen.

Fazit

Es ist ein Klischee, dass Scheidungen immer streitig verlaufen müssen. Auch wenn Ihre Trennung schmerzt und Ihnen den Boden unter den Füßen wegreißt, müssen Sie sich der neuen Lebensaufgabe stellen. Dafür brauchen Sie eine vernünftige Basis. Diese Basis schaffen Sie am zuverlässigsten, wenn Sie eine streitige Auseinandersetzung soweit als möglich vermeiden, sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Autor:  Volker Beeden

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