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Ihre Scheidung online einreichen

  1. Bequem unser Gratis-Infopaket anfordern.
  2. Kostenloses Beratungsgespräch führen*.
  3. Scheidungsantrag bequem ausfüllen (online, per Brief oder direkt telefonisch)

Eine Online Scheidung ist heutzutage eine gute Alternative zu einer herkömmlichen Scheidung. Sie sparen viel Zeit, sehr viel Geld und Nerven und Sie müssen auch nicht Termine mit einem Anwalt vor Ort ausmachen.

Wir sind ein unabhängiger Scheidungsservice und arbeiten seit vielen Jahren mit handverlesenen Kooperationsanwälten zusammen.

Warum Scheidung.de? Weil wir 100%ige Seriosität mit dauernder Erreichbarkeit, Freundlichkeit und einem niedrigen Preis verbinden! Als Deutschlands Nr.1 Scheidungsservice arbeiten wir täglich daran, dass Sie durch uns und unsere Kooperationspartner den besten Service erhalten, den man sich denken kann.

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Damit eine Scheidung Sie nicht menschlich und finanziell auffrisst, sollten Sie unbedingt den richtigen Scheidungsservice finden!

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GESCHIEDEN

Sie erhalten nach Ende des Verfahrens
Ihre Scheidungsurkunde.

Geht eine Scheidung wirklich auch online?

Ja, das geht tatsächlich. Eine Online Scheidung wurde in Deutschland jedoch bis jetzt nur ein einziges Mal komplett online mit Videokonferenz durchgeführt. Im Moment sind die Gerichte technisch noch nicht so weit, dass sie das überall durchführen könnten. Das wird noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Falls Sie aber zum Beispiel im Ausland wohnen, müssen Sie nicht extra für den Scheidungstermin bei Gericht nach Deutschland reisen. Für solchen Fälle gibt es ein Prozedere über die deutschen Konsulate im jeweiligen Land.

Ich bin im Ausland, muss ich extra für den Gerichtstermin nach Deutschland fliegen?

Nein, müssen Sie nicht. Heutzutage müssen Sie nicht mehr extra den weiten Weg für den 10-15 minütigen Scheidungstermin auf sich nehmen. Allein von den Kosten her macht das überhaupt keinen Sinn. Sie können alles über das nächste Konsulat bei Ihnen im Ausland regeln. Genaueres sagt Ihnen unser Scheidungsservice.

Wer hat Erfahrung mit einer Online Scheidung? Hat jemand schon eine Online Scheidung durchgeführt?

Solche Fragen sind normal. Eine Scheidung via Internet durchführen zu können bedarf einiger Erklärungen. Mittlerweile gibt es Scheidungsservices die komplett digital aufgestellt sind. Die bieten dann auch eine webbasierte online Scheidung an. Dennoch ist auch bei der Internetscheidung die persönliche Beratung sehr wichtig.

Achten Sie darauf, dass Sie immer telefonisch durchkommen und immer gut beraten werden, vielleicht stellt man Ihnen ja auch einen „Scheidungscoach“ während der Scheidung an Ihre Seite. Vor allem schauen Sie sich unbedingt die Kundenmeinungen auf der jeweiligen Seite an. Wenn Sie keine oder zu viele schlechte Meinungen finden, gehen Sie einfach zu einem anderen Anbieter.

Das sagen Kunden über Scheidung.de

Bild: Kunder Frau

Scheidung.de war für mich ein Glücksfall! Es wurde eine einvernehmliche Scheidung, die dann ohne Probleme ablief. Danke!

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Mit der iurFRIEND-Scheidung® bei Scheidung.de konnte ich Zeit und Geld sparen. Der Service und Preis stimmen hier zu 100 Prozent!

Wie lange benötigt ein Online Scheidungsverfahren?

Ein Online Scheidungsverfahren einer normalen oder ganz einvernehmlichen ist in der Abwicklung bei einem Scheidungsservice schneller. Sie können einige Tage einsparen. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht ist, mahlen die Mühlen der Justiz. Die Justiz tut, was Sie kann, ist teilweise komplett überlastet und arbeitet sich durch die Aktenberge. Rechnen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung zwischen 3-9 Monate. Im Einzelfall kann das ein wenig länger dauern, aber auch verkürzt werden. Die schnellste Scheidung bei uns war nach 6 Wochen durch.

Rosenkriege dagegen können schnell einige Jahre andauern, am Ende streiten Sie sich über Alles und Nichts, und vergessen dabei schnell, dass für die ganzen Streitereien immer die Rechtsanwälte mit bezahlt werden müssen! Es kommt auch hier immer auf den Einzelfall an, ob Sie die Streitigkeiten mit Hilfe eines Mediators lösen können, und auch ein wenig, wie schnell das Gericht arbeitet.

Der Gerichtstermin selbst dauert überwiegend nur 10-15 Minuten. Am Ende des Verfahrens dokumentiert der Beschluss des Richters mit Rechtskraftvermerk die Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Muss man bei einer Online Scheidung auch vor Gericht erscheinen?

Ja, noch müssen Sie in den meisten Fällen persönlich vor Gericht erscheinen. Deswegen ist die Online Scheidung noch nicht ganz online durchführbar. Das liegt daran, dass die Technik bei den Gerichten noch sukzessive aufgerüstet werden muss. Das kann noch ein wenig dauern. Die komplette Online Scheidung wird aber in der Zukunft Normalität sein!

Sind Online Scheidungen seriös und werden die auch vor Gericht anerkannt?

Alle Online Scheidungen werden vor Gericht anerkannt. Hinsichtlich der Seriosität kommt es auf den Scheidungsanwalt an. Es gibt viele Anwälte, die einfach mal so die Scheidung Online nebenher anbieten. Für einen einwandfreien kundenfreundlichen Ablauf benötigen Sie aber einen Scheidungsservice, der sich auf Onlinescheidungen spezialisiert hat. Davon gibt es in Deutschland wenige. Schauen Sie auch unbedingt auf Siegel und Zertifizierungen von renommierten Institutionen wie den TÜV. Wer sich extern einer detaillierten Überprüfung erfolgreich unterzogen hat, dem können Sie zurecht Vertrauen entgegenbringen.

Tipp: Suchen Sie zum Beispiel bei Google unter „Scheidungsservice“ und finden Sie einige gute Anbieter. Testen Sie diese und rufen Sie auf jeden Fall immer vorher an!

Wie hoch sind die Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie gerade ohne Job sind, oder auch bereits länger ohne Arbeit sind, können Sie eventuell Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch nehmen. Wird VKH gewährt, übernimmt die Staatskasse nicht nur die Gebühren für das Tätigwerden des Gerichts (Gerichtskosten), sondern auch die Kosten für den Anwalt. Wer jedoch noch Vermögenswerte hat, muss diese grundsätzlich für einen Scheidungsprozess aufbrauchen, bevor er VKH beanspruchen kann. Tipp: diese Vermögenswerte bleiben immer bei Ihnen:

  • Geldvermögen bis 2.000 EUR.
  • Selbstbewohnte Immobilien.
  • Vermögenswerte zur Altersvorsorge.
  • Für die Berufsausübung notwendige Vermögenswerte.

Jedoch sind vermietete Immobilien oder eine Lebensversicherung nicht geschützt. Diese Vermögenswerte müssen aufgelöst oder beliehen werden, bevor Sie VKH beanspruchen können.

Wie finde ich den besten Anbieter / Scheidungsservice / Scheidungsanwalt für meine Scheidung oder Online Scheidung, der mich wirklich gut betreut?

Es gibt mehr als 160.000 Anwälte in Deutschland und sehr viele übernehmen auch familienrechtliche Mandate. Wie sollen Sie da einen guten und vertrauensvollen Scheidungsanwalt heraussuchen? Das ist fast unmöglich.

Es gibt Verzeichnisse, wie Anwalt.de oder ähnliche, die aber teilweise auch nicht besonders hilfreich sind, weil dort jeder sich eintragen kann, dasselbe gilt für die Gelben Seiten. Es ist ungemein schwierig, einen wirklich guten Scheidungsanwalt zu finden!

Am besten wäre immer noch der Tipp und Ratschlag einer Person, der Sie vertrauen.

Wenn jemand mit einem Anwalt gute Erfahrungen gemacht hat, dann könnte es auch bei Ihnen klappen. Rufen Sie dennoch dort kurz an und vergewissern Sie sich, dass die „Chemie“ zwischen Ihnen und der Anwaltskanzlei stimmt. Wenn nicht, suchen Sie weiter.

Es gibt mittlerweile sogar eine Vergleichsseite für Online Scheidung, auf der einige Anbieter getestet wurden. Auch dort gilt, rufen Sie ruhig mal an, auch zu ungewöhnlichen Öffnungszeiten, damit Sie sofort erfahren können, ob es passt oder nicht! Wichtig für Sie ist, dass Sie sich sofort gut aufgehoben fühlen und eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung erhalten.

Wer kennt einen sehr guten Scheidungsanwalt in meiner Stadt?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, dann haben Sie natürlich eine große Auswahl. Nur, welcher Scheidungsanwalt ist wirklich sehr gut? Wenn Sie jemanden suchen, der Sie wirklich gut betreut, Sie gut erreichen können, sich Zeit für Sie nimmt, Sie auch immer schnell zurückruft und Sie gut berät, dann wird es sehr schwierig bis fast unmöglich. Vergleichen Sie! Rufen Sie mehrere Anbieter, also Einzelanwälte und Scheidungsservices, an. Stellen Sie direkt mal ein paar Fragen und Sie werden schnell erkennen, wer zu Ihnen passt. Wenn es um eine einvernehmliche oder normale Scheidung geht, dann spielt es keine Rolle mehr, wo Sie wohnen und in welcher Stadt sich Ihr Scheidungsservice befindet. Denn mittlerweile geht alles weitgehend automatisiert, und Gespräche können Sie per Telefon, aber auch per Videotelefonie führen. Im Endeffekt benötigen Sie einen sehr guten Scheidungsservice in Deutschland!

Muss das Trennungsjahr vor einer Online Scheidung immer eingehalten werden?

Der Gesetzgeber sieht ein Trennungsjahr vor Einreichen der Scheidung bei Ihrem Familiengericht vor. Viele füllen jedoch bereits direkt nach der Trennung oder während der Trennungszeit den Online-Scheidungsantrag aus.

Das hat den Vorteil, dass die Unterlagen ganz in Ruhe vorbereitet werden können und eventuell der Scheidungsantrag ein wenig früher als nach 12 Monaten Trennung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann.

Eine sogenannte Härtefallscheidung, bei der keine Trennungszeit abgewartet werden muss, ist äußerst selten. Zumeist dauert eine solche Härtefallscheidung auch länger als eine normale Scheidung!

Muss ich die Scheidungskosten vor dem Gerichtstermin schon bezahlen?

Damit das Familiengericht zu arbeiten anfängt, müssen Sie die Gerichtskosten bezahlen. Sie können direkt dem Gericht die Gerichtsgebühren überweisen oder auch über den jeweiligen Scheidungsservice. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommen, entfällt die Zahlung an das Gericht natürlich. Hinsichtlich der Anwaltskosten gibt es verschiedene Möglichkeiten (klären Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrem Scheidungsservice): Viele verlangen noch Vorkasse, was natürlich für Sie nicht sehr kundenfreundlich ist. Einige akzeptieren auch zinslose Ratenzahlungen, wieder andere sagen, dass die Rechnung bis zum Scheidungstermin vor Gericht beglichen werden sollte.

Tipp: Den Punkt, wann Sie die Rechnung zu bezahlen haben, sollten Sie unbedingt bei Ihrem Anwalt / Scheidungsservice vor der Beauftragung ansprechen!

Ich möchte die Scheidung einreichen. Wie geht das?

Der Ablauf einer Scheidung ist denkbar einfach. Am Anfang sollten Sie sich unbedingt ausführlich beraten lassen. Das geht auch über Videokonferenz, per Telefon und natürlich auch immer vor Ort. Desweiteren sollten Sie im Internet sich einen Überblick verschaffen über das Thema. Lesen Sie Checklisten und Ratgeber zu allen Themen und Fragen, die Sie interessieren. Bevor Sie loslegen wollen, ist es immer ratsam, ein Telefongespräch zu führen, damit Sie auch wissen, ob Sie sich dort gut aufgehoben fühlen. Ist das der Fall, können Sie bequem einen Online-Scheidungsantrag ausfüllen. Der Scheidungsservice wird anschließend mit Ihnen in Verbindung treten und Ihnen alles vorbereiten. Sobald Sie die Vollmacht unterschrieben zurückgesendet haben, wird der Scheidungsantrag bei Ihrem Familiengericht eingereicht.

Welche Vorteile hat eine Online Scheidung gegenüber einer herkömmlichen Scheidung?

Es gibt in unserem Zeitalter einfach sehr viele Vorteile, wenn Sie sich für eine Online Scheidung entscheiden. Viele meinen noch, dass man persönlich zum Anwalt gehen müsse. Das stimmt nicht mehr, wenn der Service beim Scheidungsservice stimmt. Ist Ihr Ansprechpartner immer erreichbar? Ruft er Sie immer schnell zurück, wenn Sie mal eine Frage haben? Können Sie auch über Videokonferenz kommunizieren? Gibt es einen geschützten Bereich, wo Sie Ihre Dokumente und andere Schriftstücke sicher und jeder Zeit abrufbar aufbewahren können?

Videokonferenzen werden die Anwaltsbesuche verdrängen, weil es einfach schneller, günstiger und bequemer ist. Denn mittlerweile können Sie alles online erledigen: Bücher kaufen, Reisen buchen, Pizza nach Hause liefern lassen und jetzt auch Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Schauen Sie selbst, wie unsere iurFRIEND®-Scheidung gegenüber einer „herkömmlichen Scheidung“ abschneidet:

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe (auch Verfahrenskostenhilfe genannt)?

Bei geringem Einkommen oder bei hohen Verbindlichkeiten (Schulden) können wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, müssen Sie keine Gerichtskosten zahlen und sind von den Anwaltskosten entweder ganz befreit, oder müssten die Anwaltskosten in Raten abzahlen, je nach Höhe Ihres Einkommens. 

Wichtig: Wenn Sie Hartz 4 (ALG II) oder Sozialhilfe bekommen, dann müssen Sie gar nichts bezahlen!

Damit Sie Prozesskostenhilfe erhalten, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie dürfen kein zu hohes Einkommen haben. Oder Sie haben bei einem guten Einkommen viele Verbindlichkeiten (Schulden), auch Wohnkosten oder hohe Unterhaltspflichten spielen eine Rolle.
  • Ihr Noch-Ehepartner darf nicht über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sie. Warum ist das so? Hat Ihr Noch-Ehegatte wesentlich höhere Einkünfte als Sie, dann haben Sie einen Unterhaltsanspruch gegen über Ihrem Ehegatten; dieser Unterhaltsanspruch wird bei der für die Gewährung der Prozesskostenhilfe notwendigen Einkommensberechnung berücksichtigt.

Praxisbeispiel: Sie möchten als Ehemann Prozesskostenhilfe beantragen. Sie beziehen ein Nettoeinkommen von 950 Euro. Ihre Noch-Ehefrau hat ein Nettoeinkommen von 2.600,- Euro; das sind somit 1.650 Euro mehr als Sie haben. Deshalb hätten Sie gegenüber Ihrer Noch-Ehefrau einen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.650 Euro = 707,14 Euro.
Dieser Betrag (Trennungsunterhalt) wird Ihrem Einkommen von 950 Euro hinzugerechnet. Somit hätten Sie dann ein Gesamteinkommen von 1.657,14 Euro. Wenn Sie also so viel Einkommen aufzuweisen haben, erhalten Sie keine Prozesskostenhilfe mehr vom Staat.

Was würde passieren, wenn Sie auf diesen Unterhalt von Ihrer Ehefrau verzichten möchten? Während der Trennungszeit können Sie nicht verzichten, das können Sie nur für den Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung. Zudem erhalten Sie nur dann staatliche Leistungen bewilligt, wenn Sie Unterhalt geltend gemacht haben.

Was passiert, wenn allerdings Ihre Noch-Ehefrau den von Ihnen geforderten Unterhalt nicht freiwillig bezahlt? Wenn der Trennungsunterhalt nach Aufforderung nicht bezahlt wird, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht als Einkommen angerechnet, so dass Sie dann wieder Prozesskostenhilfe beantragen können.

Wie bekomme ich meine Scheidung so günstig und schnell wie möglich hin?

Am günstigsten ist eine Scheidung dann, wenn Sie sich nicht (zu sehr) streiten. Je weniger Sie streiten, desto weniger können Anwälte abrechnen. Streiten Sie kaum bis gar nicht, so reicht ein einziger Rechtsanwalt für Ihre Scheidung aus. Wie geht das, fragen Sie sich vielleicht? Das können wir Ihnen gerne mitteilen während eines unverbindlichen und für Sie kostenlosen Orientierungsgesprächs, rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns einfach per Email. Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie bis zu 50% der Scheidungskosten einsparen. Wenn Sie den neuen Weg der Online Scheidung gehen, dann sparen Sie sich nicht nur einen Anwalt, sondern die manchmal lästigen Anwaltsbesuche gleich mit dazu. Anfahrtswege und Wartezeiten entfallen. Die Einreichung der Scheidung bei Ihrem Familiengericht kann binnen 24 Stunden geschehen, schneller geht es nicht!

Wie sind die ersten Schritte bei einer Scheidung?

Wenn Sie sicher sind, den Weg der Scheidung zu gehen, dann müssen Sie sich unbedingt gut informieren. Es gibt verständlich geschriebene Ratgeber bei uns, und auch jede Menge guter Checklisten. Sie können auch das Gratis-Infopaket anfordern, das dann per Email oder sogar per Post zu Ihnen kostenlos und unverbindlich in Ihrem Briefkasten ankommt. Schreiben Sie alle Fragen und Gedanken auf, die Sie zum Thema Scheidung haben, vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin* und lassen Sie sich umfassend, freundlich und verständlich beraten* . Wenn Sie über die Kosten informiert worden sind (am besten durch einen schriftlichen Kostenvoranschlag), dann können Sie den finalen Schritt in Richtung Scheidung unternehmen.

Ich habe das Haus meiner Eltern geerbt und will mich jetzt scheiden lassen, muss ich die Hälfte abgeben?

Folgende Fragen werden ziemlich häufig gestellt: „Mein Mann hat kurz vor der Trennung eine Immobilie, ein Haus oder einen großen Betrag geerbt. Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft, deswegen bekomme ich bei einer Scheidung jeweils die Hälfte von der Erbschaft meines Noch-Ehemannes.“

Das ist schlichtweg falsch und darüber hinaus auch ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist eben nicht so, dass alle Vermögenspositionen, die sich während Ihrer Ehe angesammelt haben, im Scheidungsfall geteilt werden.

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, das Sie durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber diese Vermögenspositionen dem Zugewinnausgleich entzogen und das bedeutet, dass der andere Ehegatte nichts davon bei einer Scheidung erhält.

Was Sie aber bekommen, ist der Mehrwert, den die Erbschaft oder Schenkung seit dem Erhalt erfahren hat. Ein Beispiel: Sie haben ein Haus geerbt, das zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von 275.000 Euro hatte. Bei Einreichung der Scheidung hat das Haus nun eine Wertsteigerung von 80.000 Euro erfahren (es wurde nämlich mit 355.000 Euro geschätzt). Diese 80.000 Euro fallen in die Zugewinnbilanz und der Ex-Ehegatte kann die Hälfte, also 40.000 Euro daraus erhalten.

Eignet sich die Online Scheidung auch für mich?

Während wir ganz am Anfang mit unseren Kooperationspartnern die Online Scheidung nur für ganz einvernehmliche Scheidungen angeboten haben, eignet sich diese neue Form der Scheidung mittlerweile für fast alle Arten der Scheidung. Denn die Technik hat sich weiterentwickelt, es ist problemlos möglich über Videokonferenzen alle Punkte zu besprechen, genauso oder sogar noch besser, als bei einem Termin in einer Anwaltskanzlei. Noch besser, weil Sie den Termin genau bestimmen können und bei einer Videokonferenz das Gespräch noch präziser und verständlicher geführt wird. Das Hauptkriterium für eine Online Scheidung sollte für Sie sein, ob der Scheidungsservice kompetent, professionell und vertrauenswürdig ist. Testen Sie doch einfach 2-3 Anbieter und rufen Sie die an. Sie werden schnell merken, bei wem Sie sich am besten aufgehoben fühlen.

Ist eine Blitzscheidung schneller als eine Online Scheidung?

Bei einer Blitzscheidung wird (wenn gewünscht) der Scheidungsantrag binnen 24 Stunden oder 48 Stunden dem zuständigen Familiengericht zugeführt. Dadurch können Sie ein paar Tage einsparen. Bei langsam arbeitenden Anwälten auch ein paar Wochen. Sobald die Scheidung dann bei Ihrem Gericht anhängig ist, kommt es auf die Umstände der Scheidung selbst an und auch ein bisschen auf die Arbeitsweise des Gerichts, wie schnell oder wie langsam dann Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt wird. Wenn es schnell gehen soll, weil Sie beispielsweise ein Kind von Ihrem neuen Partner erwarten, intervenieren wir bei Gericht, damit, soweit es noch möglich ist, das Scheidungsverfahren noch vor der Geburt des Kindes beendet wird.

Wie soll ich meine Online Scheidung durchführen lassen? Mit einem Anwalt oder mit zwei Anwälten?

Die beste Lösung ist immer, die Online Scheidung mit einem Anwalt hinzubekommen. Wie das (fast) immer möglich ist, verraten wir Ihnen in einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Rufen Sie uns einfach unverbindlich und komplett kostenfrei an. Ganz ohne Anwalt geht es in Deutschland nicht, weil in familienrechtlichen Angelegenheiten der sogenannte „Anwaltszwang“ vorgeschrieben ist. Sie sollten unbedingt vermeiden, zwei Rechtsanwälte zu beauftragen, außer einer von Ihnen traut dem anderen Anwalt (und dem Ex-Gatten) nicht mehr ganz über den Weg. Dann ist es hilfreich, die Unterlagen durch seinen Anwalt überprüfen zu lassen

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