Neubeginn nach Trennung und Scheidung

Wie kann ich mit der Scheidung abschließen?

Nach einer Trennung und Scheidung gibt es viele Fragen. Wie komme ich allein zurecht? Wie geht es weiter mit den Kindern? Wie werden Freunde und Familie reagieren? Welchen finanziellen Spielraum habe ich? Wie finde ich mein inneres Gleichgewicht wieder? Wie und wo finde ich wieder einen Partner/eine Partnerin, der/die zu mir passt?

Für Frauen und Männer bedeutet das Zerbrechen einer Partnerschaft oft große Unsicherheit und eine schwierige Neuorientierung. Die vertraute Rolle als (Ehe)partner und Elternteil ist plötzlich zu Ende oder ändert sich stark. Trennungsschmerz, angegriffenes Selbstwertgefühl, Verletzungen und Kränkungen können den Neubeginn blockieren.

Wir geben Ihnen Hilfestellung zur Scheidungsbewältigung. Wer versteht was passiert, kann mit den emotionalen Reaktionen auch umgehen. Im Themenbereich Neubeginn finden Sie viele Artikel, Services, Produkte und Tipps, damit Sie Ihren Neustart erfolgreich meistern werden.

Das Wichtigste

  • Es sagt sich so leicht: Trotz aller Widrigkeiten sollten Sie die Scheidung als solche akzeptieren und den möglichen Neubeginn in Ihrem Leben als Chance begreifen. Seien Sie offen für die sich ergebenden Möglichkeiten und gestalten Sie Ihr Leben neu.
  • Jeder Neubeginn erfordert Aktivität. Mit unserer Checkliste geben wir Ihnen eine Reihe von Ansätzen an die Hand, die gerade beim Neubeginn nach der Scheidung wichtig sind.

Neubeginn als Chance begreifen

Sind Sie geschieden, gab es dafür Gründe. Nicht umsonst heißt es, „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Sie sollten sich eingestehen, dass Ihre Ehe nun einmal gescheitert ist und Sie nunmehr auf eigenen Füßen stehen müssen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie das Scheitern Ihrer Ehe vielleicht als Niederlage verstehen. Nichtsdestoweniger müssen Sie sich einem Neubeginn stellen und Ihr Leben neu ordnen. Wenn Sie den notwendigen Neubeginn aber zugleich als Chance begreifen, haben Sie eine gute Ausgangsposition, auf der Sie Ihr neues Leben gestalten können.

Sie brauchen keine Rücksicht mehr auf Ihren Ex-Gatten zu nehmen und tun künftig das, was Sie für richtig halten. Sie können sich eine neue Frisur zulegen, die Wände in Ihrer Lieblingsfarbe neu tapezieren oder auch neue Freunde suchen. Sie können jetzt tun, was Sie schon immer tun wollten, sich aber nie zu tun getraut haben, vorausgesetzt, Ihre finanziellen und beruflichen Möglichkeiten lassen diese Spielräume zu. Haben Sie Ihre Urlaube bislang immer am Meer verbracht, weil der Partner die Berge scheute, grüßt jetzt Tirol. Oder bevorzugen Sie eigentlich Städtetouren mit dem Bus, können Sie jetzt vielleicht auch die damit oft verbundene Chance nutzen, als alleinstehender Busreisender neue Freunde oder gar einen neuen Partner zu finden. Sie können Ihr gesamtes soziales Leben neu gestalten, einem Verein beitreten, bislang ungebetene Freunde einladen oder solche besuchen oder eine Sportart betreiben, die Sie bislang aus Rücksicht auf Ihren Partner vernachlässigen mussten.

Wichtig ist aber zunächst, dass Sie zum Neubeginn alles veranlassen, um Ihre Existenz eigenständig zu begründen oder auszubauen. Mit der nachstehenden Checkliste geben wir Ihnen eine Reihe von Hinweisen.

Was sollte ich bezüglich meiner Wohnung regeln?

Sie müssen nach der Scheidung endgültig klären, wo Sie wohnen. Ziehen Sie in eine neue Wohnung, müssen Sie den Mietvertrag in eigener Verantwortung unterschreiben oder die Wohnung eigenständig finanzieren. Verbleiben Sie in der bisherigen Mietwohnung, sollten Sie mit dem Vermieter abklären, dass der Mietvertrag auf Ihren Namen umgestellt und Ihr Ex-Partner aus dem Mietverhältnis entlassen wird. Verbleiben Sie im gemeinsamen Haus, klären Sie, wer das Haus übernimmt und wer künftig Kapitaldienst und Unterhalt zahlt. Sie können die Immobilie auch verkaufen und einen eventuell überschüssigen Verkaufserlös für Ihre neue Existenzgründung verwenden. Vermeiden Sie unbedingt die im Streitfall oft unumgängliche Teilungsversteigerung, bei der Immobilien erfahrungsgemäß immer erheblich unter ihrem eigentlichen Verkehrswert versteigert werden.

Wann muss ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Können Sie die Miete für eine neue Wohnung nicht finanzieren, können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Mit dem Wohnberechtigungsschein können Sie in eine Wohnung einziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Erkundigen Sie sich, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen benötigt werden.

In welchem Fall kann ich Wohngeld beantragen?

Haben Sie nur geringes Einkommen, können Sie bei der Gemeinde Wohngeld beantragen. Wohngeld wird als Mietzuschuss gewährt. Ob Sie wohngeldberechtigt sind, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe Ihres Einkommens ab. Orientieren Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Umwelt.

Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt melden?

Ziehen Sie um, müssen Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt angeben. Sofern Sie sich durch Ihren Ex-Partner bedroht sehen, können Sie dort eine Auskunftssperre veranlassen, so dass Ihre neue Adresse geheim bleibt.

Ist ein Nachsendeantrag bei der Post sinnvoll?

Ziehen Sie um, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre persönliche Post Sie erreicht. Beantragen Sie bei der Post, dass die an Ihre alte Adresse gerichtete Post an Ihre neue Adresse umgeleitet wird. Informieren Sie zudem alle Personen und Institutionen über Ihre neue Adresse.

Wie kann ich die Aufteilung des Hausrates regeln?

Der Hausrat gehört Ihnen normalerweise gemeinsam. Idealerweise teilen Sie die Hausratsgegenstände einvernehmlich untereinander auf. Geht es um die teure Einbauküche, müssen Sie sich irgendwie einigen. Verbleiben Sie in der Wohnung, wird Ihr Ex-Partner auf einem Ausgleich bestehen.

Was ist mit gemeinsamen Haustieren?

Halten Sie ein gemeinsam angeschafftes Tier, müssen Sie klären, wer künftig Hund oder Katze betreut. Wie bei Kindern auch, sollte darauf abgestellt werden, dass das Tier möglichst in seiner gewohnten Umgebung verbleibt und von der Person betreut wird, zu der es die beste Beziehung hat.

Brauche ich eine neue Krankenversicherung?

Waren Sie bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Ehegatten familienversichert, endet die Familienversicherung mit dem Scheidungsbeschluss. Sie müssen sich eigenständig versichern. Ihre Kinder können in der Familienversicherung des Partners bleiben, können aber auch genauso gut in Ihre Versicherung wechseln. Da die Krankenversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, muss jede Krankenkasse Sie aufnehmen. Waren Sie privat krankenversichert, ändert sich mit der Scheidung nichts.

Was ist mit der Haftpflichtversicherung?

Waren Sie bislang im Familientarif Ihres Ehepartners haftpflichtversichert, müssen Sie sich mit dem Scheidungsbeschluss eine eigene Haftpflichtversicherung suchen. Die Kinder genießen den Versicherungsschutz nur noch, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt bei Ihrem Ex-Partner haben.

Wie kann ich Regelungen zur Lebensversicherung treffen?

Bei der Lebensversicherung kann derjenige Partner, der Versicherungsnehmer ist, frei über die Versicherungspolice verfügen. Insbesondere kann er die bezugsberechtigte Person auswechseln. Haben Sie also Ihren Ehepartner für den Fall Ihres Ablebens als bezugsberechtigte Person benannt, können Sie jederzeit als bezugsberechtigte Person jede andere Person einsetzen.

Was sollte ich bezüglich des gemeinsamen Bankkontos klären?

Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten ein gemeinsames Bankkonto unterhalten, sollten Sie dieses Bankkonto frühzeitig, am besten bereits mit der Trennung kündigen und ein eigenes Konto einrichten. Sofern Ihre Schufa Negativmerkmale aufweist, haben Sie gesetzlich Anspruch auf die Einrichtung eines Basiskontos bei jeder deutschen Bank. Das Basiskonto können Sie nur im Guthabenbereich führen. Sofern Sie Ihrem Ehegatten auf Ihrem eigenen Konto eine Vollmacht eingeräumt haben, müssen Sie diese Vollmacht bei der Bank kündigen. Haben Sie zugunsten Ihres Partners Lastschriftaufträge erteilt, sollten Sie diese beim Gläubiger widerrufen.

Was ist beim Sparbuch zu beachten?

Die Bank prüft nicht, wer der Eigentümer eines Sparbuchs ist. Sie zahlt jedem Geld aus, der das Sparbuch vorlegt. Lautet das Sparbuch auf Ihren Namen, sollten Sie es nicht aus der Hand geben.

Wie kann ich gemeinsame Verbindlichkeiten klären?

Sofern Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsame Verbindlichkeiten begründet haben (z.B. Sie haben den Kreditvertrag für Ihr Haus oder ein Auto gemeinsam unterschrieben), ändert allein die Scheidung nichts daran, dass Sie in der Verantwortung bleiben. Wird das Haus verkauft, wird aus dem Kaufpreis der Kredit getilgt. Soweit eine Restforderung bestehen bleibt, bleiben Sie in der Verantwortung. Sie könnten allenfalls mit Ihrem Ex-Partner abklären, dass er/sie die Restverbindlichkeiten vollständig übernimmt.

Was ist mit Schufa-Einträgen?

Sind Sie geschieden und beantragen einen Kredit oder melden sich bei einem Energieversorger an, wird Ihre Bonität geprüft. Eventuell in der Schufa eingetragene Negativmerkmale können dazu führen, dass Sie abgelehnt werden, ohne dass Sie wissen, warum. Möglicherweise ist die Eintragung veraltet oder unbegründet oder lässt sich aus der Welt schaffen. Beschaffen Sie sich also eine Selbstauskunft, die die Schufa jedes Jahr gebührenfrei erteilen muss.

Wie erfolgt der Steuerklassenwechsel nach der Scheidung?

Bereits mit der Trennung werden Sie eine neue Steuerklasse eingestuft. Haben Sie keine Kinder, erhalten beide Partner die Steuerklasse I. Gibt es Kinder, kann derjenige, bei dem die Kinder wohnen, die Steuerklasse II erhalten. Sie können auch die steuerlichen Vorteile des Splitting-Tarifs weiterhin nutzen, wenn Sie sich zumindest im Trennungsjahr gemeinsam veranlassen lassen.

Was sollte ich für den Fall der Privatinsolvenz tun?

Mit der Scheidung kann durchaus die Situation eintreten, dass Sie überschuldet sind. Informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle, ob Sie mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) und der damit verbundenen Restschuldbefreiung sich Ihrer Verbindlichkeiten entledigen können.

Was ist bezüglich eines Testaments zu beachten?

Ehepartner sind nur erbberechtigt, solange die Ehe besteht. Mit der Scheidung entfällt das gesetzliche Erbrecht. Gibt es ein Testament, kommt es darauf an, wann das Testament niedergeschrieben wurde. Wurde es während der Ehe verfasst, entfällt normalerweise mit der Scheidung auch die Erbberechtigung. Wurde es bereits vor der Ehe verfasst, bleibt es normalerweise fortbestehen. Auf jeden Fall sollte mit der Scheidung derjenige Ehepartner, der das Testament verfasst hat, unbedingt darüber nachdenken, ob das Testament inhaltlich so bleiben soll, wie es verfasst wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte ein neues Testament verfasst werden, das das alte ersetzt.

Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

Ihr gemeinsamer Ehename wird nach der Scheidung fortgeführt. Haben Sie Ihren ursprünglichen Namen aufgegeben, dürfen Sie ihn wieder annehmen. Sie können zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren oder einen Doppelnamen wählen und Ihrem Geburtsnamen voranstellen oder anhängen. Das Gesetz erlaubt eine ganze Reihe von Optionen. Ihr Kind jedoch behält den Namen, den Sie gewählt haben oder der gemeinsamer Ehename war. Heiraten Sie erneut, können Sie auch den Namen des Kindes anpassen.

Habe ich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Mit der Scheidung haben Sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt, soweit Sie bedürftig sind und einen der im Gesetz genannten Unterhaltstatbestände erfüllen. Typischer Fall ist, dass Sie Ihr gemeinsames Kind betreuen. Sie brauchen dann bis zum dritten Lebensjahres des Kindes keine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen und können sich ausschließlich dem Kind widmen. Ein Unterhaltsanspruch besteht auch dann, wenn Sie wegen Alters oder Gebrechlichkeit oder Krankheit nicht mehr arbeiten können.

In welchem Fall muss ich Kindesunterhalt zahlen?

Betreuen Sie das gemeinsame Kind in Ihrem Haushalt, muss der nicht betreuende Elternteil Kindesunterhalt zahlen. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle. Kann oder will dieser Elternteil nicht zahlen, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Alter Ihres minderjährigen Kindes für unbegrenzte Zeit gezahlt.

Wie kann ich eventuelle Scheidungsfolgen regeln?

Wurden Sie idealerweise einvernehmlich geschieden, kann es sein, dass die eine oder andere Scheidungsfolge der Regelung bedarf. Sie haben dann immer noch die Möglichkeit, auch nach dem Scheidungsbeschluss beim Familiengericht zu beantragen, dass beispielsweise der Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind eigenständig geregelt wird. Soweit Sie im Hinblick auf den Kostenaufwand eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Ihres geringen Einkommens scheuen, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, so dass der Staat die Verfahrenskosten übernimmt oder zumindest für Sie verauslagt.

Was muss ich bei der Arbeitssuche beachten?

Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit kann sich je nach Dauer der Unterbrechung mehr oder weniger schwierig gestalten. Sind Sie in der Elternzeit, sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten. Ihr Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen einen Eingliederungszuschuss für Ihre Einarbeitungszeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Gegebenenfalls sollten Sie sich so schnell wie möglich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Schätzen Sie Ihre Vorstellungen über Ihre zukünftige Tätigkeit ein. Überlegen Sie, ob es ausreicht, die Kenntnisse in Ihrem erlernten Beruf aufzufrischen oder ob es besser ist, eine Umschulung in Angriff zu nehmen. Auch wenn Sie Hilfe für eine Existenzgründung benötigen, kann Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit helfen. Bei den Arbeitsagenturen gibt es spezielle Beratungsservices für Berufsrückkehrer.

Fazit

Mit der Scheidung ändert sich Ihr Leben. Sie müssen den Neubeginn gestalten. Dabei können Sie nicht alles auf einmal veranlassen. Üben Sie sich in Geduld. Vieles ergibt sich von selbst. Wichtig ist, dass Sie die wichtigsten Ansätze kennen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Vermeiden Sie jeden Pessimismus und seien Sie offen dafür, dass Sie für den Neubeginn neue Wege gehen müssen, aber auch die Chance haben, neue Wege gehen zu können. Nur wenn Sie optimistisch und offen sind, werden Sie die Ansätze für den Neubeginn überhaupt erkennen. Glauben Sie daran, dass das Leben stets Überraschungen bereithält und immer wieder Wege offenbart, an die Sie vorher nicht im Traum gedacht haben.

Autor:  Volker Beeden

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