Was kostet meine Scheidung? Kosten berechnen und Preisbeispiele
Sie möchten wissen, welche Scheidungskosten auf Sie zukommen? Die Berechnung der Kosten, die in einem Scheidungsverfahren anfallen, ist sehr undurchsichtig und oft schwer zu verstehen. Die gute Nachricht: Wir machen Ihnen das Thema Scheidungskosten transparent und erklären alle Details.
Das Wichtigste
- Bei einer Scheidung fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an.
- Als Berechnungsgrundlage dient der sogenannte Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt). Er ist nur eine Berechnungsgröße und muss nicht bezahlt werden!
- Wenn Sie es schaffen, "nicht um jedes Hemd" zu streiten, können Sie hier wertvolle Zeit und Geld sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln.
- Fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und lassen Sie sich gut beraten.
Was kostet eine Scheidung? - Gerichtsgebühren und Anwaltskosten
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert welcher als Streitwert bezeichnet wird
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, welcher bis vor der großen Familienrechts-Reform 2009 als Streitwert bezeichnet wurde. Weil es sich aber gerade bei einvernehmlichen Scheidungen nicht um einen Rechtsstreit, sondern um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren handelt, in dessen Rahmen bereits alle möglichen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten geklärt worden sind, ist der Begriff Verfahrenswert eindeutig besser gewählt.
Bei einer Ehescheidung berechnet sich der Verfahrenswert aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate.
Praxisbeispiel:
Sie und Ihr Ehemann verdienen 2.900 Euro netto pro Monat zusammen, so dass der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren 8.700 Euro (2.900 Euro x 3) betrüge.
Nur ein festgelegter Bruchteil des Verfahrenswerts ist zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt nicht etwa den Verfahrenswert erhalten, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Verfahrenswerts. Das bedeutet, die Gerichts- und Anwaltskosten werden nicht willkürlich erhoben.
Gut zu wissen:
Die Kosten bei einem Scheidungsverfahren hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Viele Anwälte möchten an Ihrer Scheidung verdienen. Dieselbe Scheidung kann bei einem Anwalt X das Doppelte und noch mehr kosten als beim Anwalt Z. Die Anwaltskosten sind also sehr variabel. Seien Sie deshalb vorsichtig und vergleichen Sie insbesondere die Anwaltskosten – am besten natürlich über ein wirklich unabhängiges Scheidungsportal.
Die Gebühren
Die Gerichtskosten bestimmen sich ausschließlich nach dem Gerichtskostengesetz, die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Aufgrund des Verfahrenswerts können in der jeweiligen Tabelle der beiden Gesetze zum einen die Gerichtskosten und zum anderen die Anwaltskosten abgelesen werden.
Wenig streiten, viel Geld sparen
Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang unsere Scheidungsanwälte für Sie tätig werden müssen. Je mehr Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.
Generell stehen immer zwei Posten auf der Rechnung des Familienanwalts: Einreichen des Scheidungsantrags beim Anwalt und das Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung.
Expertentipp:
Einen dritten Posten können Sie sich in der Regel — zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung – sparen: die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren. Hierfür besteht kein Anwaltszwang. Sie sparen also die Anwaltskosten. In der Regel ist für eine einvernehmliche Scheidung ohnehin nur ein Gerichtstermin erforderlich, so dass keine weiteren Kosten für eine einvernehmliche Scheidung anfallen.
Wenn Sie möchten, können sie Ihren Gratis-Kostenvoranschlag jetzt gleich oder später anfordern, um einen Überblick über die Kosten zu erhalten, die bei Ihrer Scheidung anfallen würden. Das ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.
Preisbeispiele
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.1 – Alleinverdiener
Bei diesem Preisbeispiel zahlen Sie die Anwaltskosten in 13 Raten à 49,- Euro und eine Abschlussrate in Höhe von 33,78 Euro.
Unsere Kooperationsrechtsanwälte führen Ihre Scheidung so günstig und schnell wie möglich durch
Bei Gewährung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbstverständlich führen unsere beauftragten Rechtsanwälte Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechtsanwälte halten sich an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sie können wie folgt die Kosten begleichen:
| Gerichtskosten1 | 216,- Euro | |
| Anwaltskosten | ||
| 1. bis 12 Rate | je 49,- Euro | = 588,00 Euro |
| Abschlussrate | = 33,78 Euro | |
| Sie bezahlen nur | = 837,78 Euro | |
1) Erst bei Zahlung der Gerichtskosten fängt das Gericht zu arbeiten an.
Voraussetzungen für diesen Preis sind:
- Ein Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 1.500 €, der andere Ehegatte versorgt den Haushalt oder ist ALG. II Empfänger.
- Es handelt sich um eine einvernehmliche Scheidung. Wir beantragen zudem eine Reduzierung des Streitwertes um 30%.
- Die Ehegatten haben ein gemeinsames, minderjähriges Kind. Hierfür werden 250 € abgezogen.
- Ein Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt.
Wichtiger Hinweis für Sie:
Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperationsanwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durchführen!
Die Hochzeit ist im Vergleich zu einem Rosenkrieg ein echtes Schnäppchen.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.2 – Doppelverdiener
Die Gerichtskosten sind in der Kostenordnung, die Anwaltskosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht festgesetzt. Die Höhe aller Kosten und Gebühren im rechtlichen Bereich richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert.
Berechnung des Verfahrenswerts
Der Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt) eines Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ist ein Betrag von 250 € abzuziehen.
Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.
Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich 1.100 € netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 € netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
| Gehalt Anna Olbricht | monatlich netto 1.100 Euro | |
| Gehalt Ferdinand Olbricht | monatlich netto 2.000 Euro | |
| In den letzten drei Monaten | 3 x 1.100 Euro | = 3.300 Euro |
| In den letzten drei Monaten | 3 x 2.000 Euro | = 6.000 Euro |
| Gesamtes Gehalt der letzten drei Monate | = 9.300 Euro | |
Dieser Betrag von 9.300 Euro netto stellt den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten, die Notarkosten und die Gerichtskosten bemessen. Der Verfahrenswert beträgt mindestens 2.000 Euro und höchstens 1 Million Euro.
Dieser Verfahrenswert gilt jedoch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere Angelegenheit, die vor Gericht oder außergerichtlich geregelt wird, gibt es einen eigenen Verfahrenswert und damit eigene Gebühren und Kosten.
Expertentipp:
Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Verfahrenswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden.
Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear ansteigen, muss bei im Verbund geltend gemachten Angelegenheiten weniger Geld an Rechtsanwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegenheiten getrennt von der Scheidung vor Gericht verhandelt werden.
Falls Ihnen vor Beantragung der Scheidung oder während das Scheidungsverfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehegatten geklärt werden muss, so sollten Sie kurzfristig dies Ihrem Rechtsanwalt mitteilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht einreichen kann.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – Streit
Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen.
Norbert verdient monatlich 2.000 Euro netto, Jutta verdient 1.500 Euro netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.
Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten:
| Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate | 9.750,00 Euro |
| Gerichtskosten | 438,00 Euro |
| Anwaltskosten für einen Anwalt | |
| 1,3 Verfahrensgebühr | 725,40 Euro |
| 1,2 Terminsgebühr | 669,60 Euro |
| Auslagen | 20,00 Euro |
| Umsatzsteuer 19 % | 268,85 Euro |
| Gesamt | 1.683,85 Euro |
Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung
Wenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn sie das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer.
Verfahrenswert – Was ist das?
Ist der Verfahrenswert gleichzusetzen mit den Scheidungskosten?
Der Verfahrenswert ist ein in Geld bemessener Wert des Streitgegenstandes, also beispielsweise Ihrer Scheidung, nach dem sich die Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten richtet. Der Verfahrenswert wird auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt.
Die Anwaltskosten werden wie folgt berechnet:
- Der Verfahrenswert wird errechnet aufgrund mehrerer Punkte/Parameter, die weiter unten im Text beschrieben werden.
- Ist der Betrag des Verfahrenswerts ermittelt, wird der Betrag für die Anwaltskosten in einer offiziellen Tabelle abgelesen.
Gut zu wissen:
Der Verfahrenswert ist also NICHT identisch mit den Gerichtskosten. Wenn der Verfahrenswert zum Beispiel 3.000 Euro beträgt, so müssen Sie nicht 3.000 Euro bezahlen. Wir schauen in die offizielle Tabelle der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Dort steht, dass bei einem Streitwert von 3.000 Euro die Anwaltskosten 571,30 Euro und die Gerichtskosten 362 Euro betragen.
Verfahrenswert kurz dargestellt
Für Ihre Scheidung wird der Verfahrenswert nach Ihren Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen berechnet. Zuerst werden die Nettoeinkommen beider Partner addiert und dann multipliziert mit Drei. Danach werden Ihre Darlehensraten für gemeinsame Schulden und Ihre Unterhaltspflichten abgezogen. Einige Gerichte ziehen vom Verfahrenswert noch pro Kind pauschal 250 Euro ab.
Praxisbeispiel:
Wenn Sie und Ihr Ehegatte zusammen 2.500 Euro im Monat verdienen, so beträgt der Verfahrenswert 7.500 Euro. Die Anwaltskosten würden nur ein Bruchteil des Verfahrenswerts betragen.
Expertentipp:
Sollte Ihr dreifaches Nettoeinkommen zusammen geringer als 3.000 Euro sein, beträgt der Verfahrenswert trotzdem 3.000 Euro. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die günstigste Scheidung einen Verfahrenswert von 4.000 Euro hat, worin das gemeinsame Nettoeinkommen der Ehegatten mindestens mit 3.000 Euro und der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) mit 1.000 Euro enthalten sind.
Wenn Sie weitere Angelegenheiten innerhalb Ihrer Scheidung durch unserer Anwälteregeln regeln wollen oder müssen, so erhöht sich der Verfahrenswert wie folgt:
- Besuchsrecht: 800 Euro
- Ehewohnung: 12 x die Monatsmiete
- Hausrat: Wert des Hausrats
- Sorgerecht: 800 Euro
- Unterhalt: 12 x der Unterhaltsbetrag
- Zugewinnausgleich: die Höhe des geforderten Betrages.
Scheidungskosten einsparen – Wie geht das?
Bei Scheidung.de erfahren Sie, wie Sie Ihre Kosten minimieren können. Das gilt für einvernehmliche Scheidungen und auch für streitige Scheidungen. Ein paar gute Spar-Tipps finden Sie hier!
Bei Einvernehmen beider Parteien
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Anwalt beauftragt. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden!
Wenn Streitigkeiten vorliegen
Sie können einen Mediator einschalten und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Sie können auch alle Scheidungsfolgen vorher in einem Ehevertrag festlegen.
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
Expertentipp:
Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren sind und ein gemeinsames Unternehmen besitzen, dann unbedingt in Ihrer Steuererklärung die Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen. In Ihrem Fall könnte die Ausnahme, dass die Scheidungskosten Ihre Existensgrundlage bedrohen, greifen. Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu nehmen.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) - Wann bekomme ich die?

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, so haben Sie ein Recht auf Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen oder hohe abzuzahlende Schulden haben, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Verfahrenskostenhilfe hieß früher Prozesskostenhilfe. Es gibt zwei Arten der VKH: Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewähren, womit für Sie die Scheidung komplett kostenlos wäre. Der Staat kann aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären. Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt (Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung).
Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Familiengericht von Ihnen die übernommenen Kosten per Ratenzahlung oder - wenn Sie die finanziellen Mittel dazu wieder hätten - auch auf ein Mal zurückfordern. Nach Ablauf der vier Jahre wäre Ihre Scheidung auf jeden Fall kostenlos.
Falls Ihr ehemaliger Ehepartner seinen Anteil an den Gerichtskosten nicht aufbringen kann, so kann auch er während des Scheidungsverfahrens einen eigenen VKH-Antrag stellen.
Gut zu wissen:
Zu beachten ist aber, dass das VKH-Bewilligungsverfahren bei Ehescheidungen in etwa zwei bis drei Monate dauert. Sie würden dann bei einem VKH-Antrag erst später geschieden werden.
Kann ich mich kostenlos scheiden lassen?
Um zu erfahren, ob Sie VKH bewilligt bekommen würden, müssten Sie einfach den Gratis-Kostenvoranschlag anfordern und wir würden mit unseren Partnern kostenfrei überprüfen, ob Sie VKH bekommen könnten oder nicht.
Einen guten Überblick über das Thema Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.
Fazit: Sie können viel einsparen bei Ihrer Scheidung
Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie 2 teure Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben. Die Kostenermittlung und die möglichen Abzüge sind deutschlandweit leider nicht einheitlich. Deswegen gibt es viele Spielräume, die Sie nutzen sollten.
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Autor: Redaktion
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