10 Tipps & Infos, wie Sie bei Ihrer Scheidung maximal sparen können – Teil 1

Leben Sie getrennt, brauchen Sie für Ihre Scheidung jeden Euro. Sich möglichst wenig streiten, ist ein gut gemeinter Ratschlag, bringt in dieser pauschalen Form aber nichts. Was Sie jetzt brauchen, sind ganz konkrete Hinweise, wo es Ansätze gibt, Geld zu sparen. Wir haben die Empfehlungen von Scheidung.de Anwälten für Sie zusammengetragen und präsentieren Ihnen die 20 Top-Spar-Tipps für Ihre Scheidung: Die ersten 10 Tipps finden Sie in diesem Artikel, weitere 10 Tipps finden Sie im zweiten Teil der Reihe.

Warum sollte ich bei der Scheidung Spar-Tipps beherzigen?

Scheidungen tragen nicht ohne Grund den Makel, dass sie unter gegenseitigen Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen streitig ausgetragen werden und allein deshalb oft hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren provozieren. Das Klischee vom „Rosenkrieg“ lässt grüßen. Aber es geht auch anders. Ungeachtet des Streitpotenzials gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Verfahrenskosten niedrig zu halten und dennoch das Ziel „Scheidung“ zu erreichen. Jeden Euro, den Sie hierbei sparen, investieren Sie besser in Ihre neuen Lebensperspektiven.

Unsere Top-Spar-Tipps 1-10

Top-Spar-Tipp 1: Trennen Sie emotionale und sachliche Aspekte

Trennung und Scheidung sind naturgemäß emotionsüberladen. Wenn Sie zulassen, dass Ihre Gefühle Ihre Entscheidungen bestimmen, dürften Sie kaum in der Lage sein, eine Entscheidung nach sachlichen Kriterien zu treffen. Gerade Scheidungen verlaufen aber nach sachlichen Kriterien. Gesetz und Gericht interessieren sich nicht dafür, wer denn die Scheidung verschuldet hat. Es reicht, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Danach geht es nur noch darum, Ihre eheliche Verbindung so aufzulösen, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auseinanderdividiert und neu geordnet werden. Wenn Sie emotional agieren und reagieren, eskaliert eine oft durchaus beherrschbare Situation und Sie manövrieren sich automatisch in eine kostenträchtige und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung hinein. Sie fahren weitaus besser, wenn Sie trotz aller Schwermut die Trennung akzeptieren, sich nicht auf beleidigende, verletzende oder verleumderische Argumente einlassen, stattdessen die Gegebenheiten sachlich betrachten und nach Maßgabe von Gesetz und Rechtsprechung das Beste aus Ihrer Scheidung machen. Auch wenn Sie jetzt einwenden, all das höre sich leichter an, als es getan ist, ist diese Empfehlung die mit Abstand beste Grundlage, auf der Sie Ihre Scheidung umsetzen können. Spätestens dann, wenn Sie Ihre Scheidung hinter sich gelassen haben, werden Sie verstehen, dass diese Empfehlung richtig ist.

Top-Spar-Tipp 2: Finden Sie den richtigen Rechtsanwalt, der wirklich in Ihrem Sinne handelt

Sie können natürlich jeden beliebigen Anwalt mit Ihrer Scheidung beauftragen, müssen dann aber damit rechnen, dass der Anwalt im Hinblick auf sein wirtschaftliches Interesse daran interessiert sein dürfte, eine möglichst streitige Scheidung zu realisieren. Je mehr Sie sich mit Ihrem Ehegatten streiten, desto mehr Honorare kann der Anwalt berechnen. Das ist einerseits legitim, berücksichtigt aber nicht, dass auch Sie umgekehrt ein wirtschaftliches Interesse daran haben, Ihre Scheidung möglichst kostengünstig zu betreiben. Die von uns vermittelten Rechtsanwälte verfügen über eine nachgewiesene Kompetenz im Familienrecht und zielen auf eine möglichst einvernehmliche Scheidung ab. Soweit Sie streitige Aspekte vortragen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie damit die Kostenlast und das Kostenrisiko erhöhen. Ein fairer Anwalt wird Sie auf Wege verweisen, die Sie gleichfalls ans Ziel führen, ohne aber, dass Ihnen dadurch unangemessene Kosten entstehen.

Top-Spar-Tipp 3: Gestalten Sie Ihre Scheidung einvernehmlich

Es sagt sich so leicht: Lassen Sie sich möglichst im „gegenseitigen Einvernehmen“ mit Ihrem Ehegatten scheiden. Auch Ihr Ehegatte sollte an einer einvernehmlichen Scheidung interessiert sein. Dafür gibt es überzeugende Gründe. Ein Grund ist, dass nur derjenige Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen muss, der den Scheidungsantrag einreicht. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag nur noch zu und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und auch nicht zu bezahlen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie also möglicherweise die Kosten für einen zweiten Anwalt. Sobald Sie sich streiten und zur Scheidung oder einer Scheidungsfolgesache eigene Anträge stellen wollen, brauchen Sie einen eigenen Rechtsanwalt, den Sie dann auch selbst bezahlen müssen. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung besteht vor allem auch darin, dass das Gericht den Streitwert, nachdem sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen, um ci. 20 – 30 % auf das gesetzliche Minimum herabsetzen kann, während bei der streitigen Scheidung meist der volle Streitwert mit entsprechend höheren Gebühren zum Ansatz kommt.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert

Top-Spar-Tipp 4: Regeln Sie Scheidungsfolgen vor dem Scheidungsantrag

Wünschen Sie die Scheidung, geht es nicht ohne Gericht. Nur das Gericht kann die Scheidung beschließen. Daran führt kein Weg vorbei. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch die Scheidungsfolgen vor Gericht verhandeln müssen. Besser ist, wenn Sie sich wegen der Scheidungsfolgen vorher verständigen. Geht es beispielsweise um Ihren Unterhalt, kann es genügen, wenn Sie sich wegen der Unterhaltszahlung einig sind. Sie brauchen dann nicht das Gericht zu beschäftigen. Es genügt, allein den Scheidungsantrag zu stellen. Dann berechnen Gericht und Anwalt ihre Gebühren ausschließlich nach dem Streitwert der Scheidung. Weitere Streitwerte für irgendwelche Scheidungsfolgen fallen nicht an.

Top-Spar-Tipp 5: Lassen Sie einen bestehenden Ehevertrag überprüfen

Vielleicht haben Sie vor Ihrer Heirat oder während Ihrer Ehe einen Ehevertrag vereinbart. Grundlage waren die damaligen Verhältnisse. Möglicherweise haben sich Ihre Verhältnisse aber im Laufe Ihres Zusammenlebens geändert. Sie sollten den Ehevertrag überprüfen lassen, ob er immer noch wirksam ist oder ob er Sie möglicherweise unangemessen benachteiligt. Waren Sie bei der Eheschließung beispielsweise beide berufstätig und haben deshalb vereinbart, auf nachehelichen Ehegattenunterhalt zu verzichten, kann eine solche Vereinbarung unangemessen und damit unwirksam sein, wenn Sie unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig geworden sind oder wegen der Erziehung eines Kindes nicht mehr in Ihren Beruf zurückkehren können. Im Idealfall treffen Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine neue, Ihren Interessen angepasste Regelung und ersparen sich möglichst eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht.

Top-Spar-Tipp 6: Nutzen Sie den einfacheren Weg der Online-Scheidung

Bei der herkömmlichen Scheidung machen Sie oft mit großer innerer Überwindung einen Rechtsanwalt ausfindig, in dessen Kanzlei Sie einen Termin vereinbaren und zum persönlichen Gespräch vorstellig werden müssen. Vielleicht müssen Sie sich dafür eigens Urlaub nehmen und scheuen sich, gegenüber einer Ihnen noch unbekannten Person Ihr eheliches Schicksal offenbaren zu müssen. Bei der Online-Scheidung kommunizieren Sie mit einem handverlesenen Rechtsanwalt über das Internet und übersenden ihm alle Scheidungspapiere online oder gerne auch per Post. Fragen können Sie jederzeit telefonisch klären. Das funktioniert bei uns einwandfrei seit über 15 Jahren.

Die Online-Scheidung bietet in vielerlei Hinsichten Vorteile für Sie.

Schaubild:
Die Online-Scheidung bietet in vielerlei Hinsichten Vorteile für Sie.

Top-Spar-Tipp 7: Vergleichen Sie mehrere Anbieter von Online-Scheidungen

Scheidungsverfahren sind, vor allem wenn sie streitig geführt werden, schwierig zu kalkulieren. Sie sollten sich deshalb Kostenvoranschläge einholen und unterschiedliche Anbieter von Online- Scheidungen vergleichen. Ihr Vergleich sollte sich nicht nur auf die Kostenansätze beziehen, sondern auch das Serviceangebot und den Informationsgehalt einer Website einbeziehen. Mit gutem Gewissen dürfen wir behaupten, dass kein Anbieter preiswerter sein darf als die Kooperationsanwälte von Scheidung.de! Wir scheuen daher keinen Vergleich.

Top-Spar-Tipp 8: Lassen Sie den Kindesunterhalt beim Jugendamt titulieren

Bei vielen Scheidungen geht es neben der Scheidung nur noch um den Kindesunterhalt. Sie können den Kindesunterhalt vom Gericht titulieren lassen. Das kostet Gebühren. Einfacher ist es aber, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil zum Jugendamt geht und dort seine Unterhaltspflicht anerkennt. Beim Kindesunterhalt sollten Sie wissen, dass sich der Zahlbetrag nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes berechnet. Die dafür maßgeblichen Beträge lassen sich der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Ist der Kindesunterhalt beim Jugendamt anerkannt, ist die Urkunde bei Zahlungsverzug genauso zwangsweise vollstreckbar, als wenn das Gericht den Kindesunterhalt festgesetzt hätte. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Anerkennung beim Jugendamt faktisch nichts kostet, während sich der Streitwert bei Gericht nach dem zwölffachen Betrag des geforderten Kindesunterhalts bemisst und entsprechende Gerichts- und Anwaltsgebühren verursacht.

Top-Spar-Tipp 9: Regeln Sie Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die einvernehmliche Scheidung ist das eine, die Regelung eventueller Scheidungsfolgen das andere. Sofern Sie über die einvernehmliche Scheidung hinaus noch Regelungsbedarf für irgendwelche Scheidungsfolgen sehen, sparen Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung richtig Geld. Wenn Sie die Scheidungsfolge „Zugewinnausgleich“ betrachten und größere Vermögenswerte zur Debatte stehen (z.B. wenn es um das Familienwohnhaus geht), sehen Sie, dass der damit einhergehende hohe Streitwert entsprechend hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren verursacht. Sie können sich diese Gebühren leicht sparen, wenn Sie den Zugewinnausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dabei können Sie den Zugewinnausgleich auch in Ihrer beider Sinne so modifizieren, dass er Ihren Interessen soweit als möglich gerecht wird. Gleiches gilt für den nachehelichen Unterhalt, die Zuweisung der ehelichen Wohnung, die Verteilung des Hausrats, aber auch für das Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind.

Top-Spar-Tipp 10: Regeln Sie auch den Versorgungsausgleich außergerichtlich

Der Versorgungsausgleich bietet sich gleichfalls zur Regelung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Normalerweise wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durch das Familiengericht durchgeführt. Das Gericht prüft Ihre jeweiligen Altersversorgungsansprüche und teilt die Hälfte der Differenz dessen, was ein Ehegatte mehr an Ansprüchen erworben hat, dem anderen zu. Im Detail kann der Vorgang sehr kompliziert und zeitraubend sein. Besser ist, den Versorgungsausgleich außergerichtlich zu regeln und ihn eventuell auch als Verhandlungspunkt bei der Gestaltung sonstiger Scheidungsfolgen in die Waagschale zu werfen.

Beim Versorgungsausgleich werden Ihre Rentenanwartschaften aufgeteilt.

Schaubild:
Beim Ver­sorgungs­aus­gleich werden Ihre Renten­anwart­schaften aufgeteilt.

Fazit

Es gibt bei Scheidungen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, möglichst wenige Kostenansätze zu verursachen und damit Geld zu sparen. Nicht jeden der vorgenannten Tipps werden Sie umsetzen können oder umsetzen brauchen. Dennoch sollten Sie jede Ihrer Entscheidungen daraufhin überprüfen, inwieweit sie Kosten verursacht und ob es Wege gibt, kostensparende Wege zu gehen. Schließlich ist jeder Euro, den Sie wegen Ihrer Scheidung sparen, eine gute Investition in Ihre Zukunft.

Autor:  Volker Beeden

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