Binationale Mediation bei Scheidung

Mediation bedeutet Schlichten statt Richten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht unbedingt der ideale Weg, um Konflikte beizulegen. Gerade, wenn es um die mit einer Trennung und Scheidung einhergehenden Scheidungsfolgen geht, zeigt sich, dass die Mediation eine konstruktive Option sein kann, die allzu oft emotional geführte Auseinandersetzung unter Ehepartnern zu objektivieren. Als noch schwieriger erweist sich die Situation, wenn die Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind oder kulturelle Unterschiede bestehen. In diesem Fall kann eine binationale Mediation bei der Scheidung, die diese Unterschiede berücksichtigt, gleichfalls eine Option sein, die eheliche Lebensgemeinschaft konstruktiv abzuwickeln.

Das Wichtigste

  • Mediation ist ein Weg, auch eheliche Konflikte einvernehmlich und friedlich zu regeln.
  • Eine Mediation wird binational, wenn die Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind oder kulturelle Unterschiede bestehen.
  • Geht es um binationale Mediation, stehen meist das Sorgerecht und das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind im Zentrum der Auseinandersetzung.
  • Binationale Mediation geht mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand einher und muss die sprachlichen und kulturellen Umstände beider Seiten berücksichtigen.

Was ist die Vorgeschichte, wenn Sie eine Mediation ins Auge fassen sollten?

Trennen Sie sich vom Ehepartner, kochen die Emotionen oft hoch. Gefühle wie Enttäuschung, Wut, Ärger und allzu oft auch Rachegelüste prägen die Auseinandersetzung und verhindern jegliches sachliche Wort. Eigentlich müsste das Ziel darin bestehen, die eheliche Lebensgemeinschaft so abzuwickeln, dass jeder Ehepartner auf seine Kosten kommt, ohne dass der andere unzumutbar geschädigt wird. Es sollte darum gehen, die Lebensgemeinschaft fair und gerecht abzuwickeln.

Oftmals gibt es Probleme im Kommunikationsablauf.

Schaubild:
Oftmals gibt es Probleme im Kommu­nikations­ablauf.

Befinden Sie sich in genau dieser Situation, scheitert diese Vorgabe möglicherweise daran, dass Sie sich nicht mehr in der Lage sehen oder Ihr Ehepartner sich nicht mehr in der Lage sieht, so miteinander zu kommunizieren, dass sich daraus einvernehmliche Regelungen ergeben. Vor allem erscheint der Weg für eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen verschlossen. Die Partner verharren in der Sprachlosigkeit und geben sich der trügerischen Vorstellung hin, sie müssten den eigenen Standpunkt erbarmungslos verteidigen.

In letzter Konsequenz führt dieser Standpunkt dazu, dass die Auseinandersetzung auf Rechtsanwälte verlagert wird, die im Auftrag des Mandanten endlose Schriftsätze fertigen, die das Scheidungsverfahren auf oft unabsehbare Zeit in die Länge ziehen und eine Intensität der Auseinandersetzung verursachen, die der Gefühlslage der Mandanten nicht unbedingt gerecht wird. Suchen Sie aus dieser scheinbar aussichtslosen Situation einen Ausweg, empfiehlt sich die Mediation.

Zentraler Streitpunkt ist in vielen Scheidungsverfahren das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Der Ehepartner und Elternteil, der das Kind betreut, gibt sich oft der Vorstellung hin, er oder sie müsse das Kind gegenüber dem anderen Elternteil in Schutz nehmen und verweigert dem anderen Elternteil jegliches Umgangsrecht. Da auch der nicht betreuende Elternteil ein gesetzlich bestimmtes Umgangsrecht hat und das Kind das gemeinsame Kind beider Ehepartner ist, ist es offensichtlich gerechtfertigt, dass ihm moralisch, menschlich und rechtlich sowieso ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind zuzugestehen ist. Können sich die Eltern dann nicht einigen, setzen sie sich in letzter Konsequenz einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus, die für alle Beteiligten und insbesondere das gemeinsame Kind eine emotionale Gratwanderung darstellt. In vielen Fällen kann die Mediation helfen, Auswege zu finden. Vor allem die binationale Mediation bietet hier Ansatzpunkte.

Mediation - Warum empfiehlt es sich, darüber nachzudenken?

Wenn Sie an Mediation denken, denken Sie vielleicht zuerst an das Nachbarschaftsrecht. Der Gesetzgeber hat nämlich frühzeitig in Nachbarschaftsstreitigkeiten ein Schlichtungsverfahren einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltet. Schlichtung ist nichts anderes als Mediation. Gerade bei Nachbarn kann eine Mediation ein Weg sein, ein nachbarschaftliches Verhältnis nicht endgültig kaputt zu machen und Lösungen zu finden, die die Interessen beider Nachbarn aufgreifen. Im Scheidungsrecht ist es ähnlich.

Das Nachbarschaftsrecht ist auch insoweit Vorbild, als dort ausdrücklich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geregelt ist. Jeder Nachbar hat in Ausübung seiner Rechte und in Erfüllung seiner Pflichten sich so zu verhalten, dass er auf die Interessen seiner Nachbarn die gebotene Rücksicht nimmt. Nur so kann nachbarschaftliches Zusammenleben gelingen. Dieses Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme lässt sich auch auf Ihr Scheidungsverfahren übertragen. Das Gebot findet insoweit Eingang in die Mediation, als eine Mediation nur funktionieren kann, wenn beide Ehepartner bereit sind, Rücksicht auf die Interessen des jeweils anderen nehmen. Nur so hat eine einvernehmliche Scheidung Aussichten auf Erfolg.

Bislang hat der Gesetzgeber allerdings darauf verzichtet, scheidungswilligen Ehepartnern die Schlichtung oder die Mediation verbindlich vorzuschreiben. Stattdessen können Sie, wenn Sie sich scheiden lassen wollen, direkt den Scheidungsantrag bei Gericht einstellen und Ihr Scheidungsverfahren gerichtlich abwickeln. Dass dieser Weg nicht unbedingt die allerbeste Option darstellt, haben wir bereits angesprochen. Schließlich bleibt die Chance einer einvernehmlichen Entscheidung ungenutzt.

Was kann Mediation leisten?

Bevor wir über binationale Mediation sprechen, müssen wir klären, was die einfache Mediation leisten kann. Mediation ist ein Mittel, um Konflikte friedlich zu lösen. Ziel ist es, mithilfe einer neutralen Person, der Mediatorin bzw. dem Mediator, auch in schwierigen Lebenssituationen Konflikte zu lösen. Die Mediation will die Partner im Hinblick auf Trennung und Scheidung in die Lage versetzen, sich auf den Partner zuzubewegen und Lösungen zu ermöglichen, die jeder Partner irgendwie akzeptieren kann.

Das, was die Mediation als Ergebnis auf den Tisch bringt, dürfen Sie nicht als richtig oder falsch interpretieren. Ergebnisse sind dann gut und vertretbar, wenn Sie selbst das Ergebnis als fair und akzeptabel erleben. Es muss klar sein, dass es nicht darum gehen kann, eine Lösung zu erarbeiten, die ausschließlich Ihre Interessen oder die Interessen Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners berücksichtigt. Gerade in Scheidungsverfahren hat jeder Ehepartner eigene Interessen und Vorstellungen. Es muss darum gehen, all diese Interessen und Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Ihnen allein wird es kaum gelingen, da Sie darauf angewiesen sind, dass die Partnerin bzw. der Partner Ihnen entgegenkommt und umgekehrt. Ein Mediator hingegen ist Bremser und Heizer zugleich. Er bremst dort, wo ein Partner überzogene Erwartungen hat und heizt dort, wo es gilt, den Partner aus der Reserve zu locken.

Gut zu wissen:

Mediation ist keine Therapie. Es geht nicht darum, Sie oder den Ehepartner psychologisch oder therapeutisch zu analysieren. Der Mediator ist Ihr Sprachrohr und das Sprachrohr Ihres Ehepartners. Er übersetzt, was er hört und was Sie vielleicht nicht verstehen oder selbst nicht artikulieren können.

Was leistet die binationale Mediation?

Mediation in Scheidungssachen ist eine verantwortungsvolle und allzu oft schwierige Aufgabe. Noch schwieriger wird es, wenn die Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind oder kulturelle Unterschiede bestehen. Bei einer binationalen Scheidung können sich die Herausforderungen der Scheidung noch verstärken. So gibt es nicht nur emotionale und rechtliche Hürden. Sprachliche und kulturelle Differenzen können die Aufarbeitung des Konflikts erschweren.

Daher können binationale Mediationen mehr Zeit in Anspruch nehmen, um Kontakte herzustellen und Standpunkte aufbrechen zu können. Organisatorische Probleme, etwa wenn das Paar bereits getrennt lebt und beide in ihrem jeweiligen Land leben, können heutzutage mit Hilfe der Online-Mediation gut überwunden werden. Bei der Online-Mediation sind oftmals zwei Mediatoren involviert.

Expertentipp:

Wenn Sie es schaffen, die Folgen der Scheidung einvernehmlich zu regeln, bietet sich für die praktische Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens die Online-Scheidung an. Dann sind Sie weiterhin zeitlich und örtlich unabhängig und müssen für die Scheidung nicht extra nach Deutschland einreisen.

Bei der so genannte Co-Mediation ist für jedes Land bzw. Kulturkreis ein Mediator präsent. So wird gewährleistet, dass unterschiedliche kulturelle Interessen verstanden und gewahrt werden können. Insoweit erweist sich Mediation nicht nur als eine Brücke für die Kommunikation, sondern auch als eine Brücke, um kulturelle Unterschiede zu klären.

Denken Sie an die für Sie relevanten Scheidungsfolgen bei der Mediation.

Schaubild:
Denken Sie an die für Sie relevanten Scheidungsfolgen bei der Mediation.

Gerade im Sorgerecht und im Umgangsrecht steckt großes Konfliktpotenzial, vor allem wenn einer der Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland ziehen möchte. Hier ist besonderes Verhandlungsgeschick gefragt und wie in allen Fragen rund ums Sorgerecht, sollte natürlich das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Machen Sie sich klar, dass Sie beide weiterhin Eltern Ihrer gemeinsamen Kinder sind und es für die gesunde Entwicklung in der Regel am besten ist, wenn sie eine unbeschwerte Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen können. Je nach Alter und Einsichtsvermögen sollten Sie auch die Wünsche der Kinder berücksichtigen. Die Scheidung ist auch für sie ein einschneidendes Erlebnis. Keinesfalls sollten Sie Konflikte auf dem Rücken Ihrer Kinder austragen oder sie als Druckmittel einsetzen.

Expertentipp:

Wenn Sie es schaffen, sich über die Folgen der Scheidung zu einigen, können Sie alles rechtlich bindend in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Dann können Sie die Regelungen zur Not auch zwangsweise durchsetzen. Sofern Sie in Ihrem Ehevertrag noch keine Rechtswahl getroffen haben, sollten Sie dies für die Scheidungsfolgenvereinbarung in Erwägung ziehen.

Fazit

Auch bei der binationalen Scheidung kann die Mediation hilfreich sein, wenn der Konflikt bereits so eingefahren ist, dass Sie ihn alleine nicht lösen können, Sie jedoch grundsätzlich kompromissbereit sind. Dank der binationalen Mediation, die zudem noch flexibel online durchgeführt werden kann, können Sie auf die besonderen Anforderungen einer interkulturellen bzw. binationalen Ehe eingehen und ggf. sprachliche sowie kulturelle Differenzen überbrücken. Damit schaffen Sie außerdem die ideale Grundlage für die einvernehmliche Scheidung, die Sie ebenfalls online abwickeln können.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!