Kosten sparen bei der Scheidung

Nicht das Wie, sondern das Wann ist entscheidend. Wer denkt, erst zum Gerichtstermin durch den Verzicht auf irgendetwas weniger zahlen zu müssen, liegt falsch. Zum Beispiel ist es billiger, alle sogenannten Folgesachen (Unterhaltsfragen u.ä.) in „einem Rutsch“ abzuhandeln, um Gerichtskosten zu sparen. Auch die Grundsatzentscheidung, nur 1 Anwalt statt zwei zu nehmen, muss von Beginn an durchgezogen werden. Kühle Berechnung ist hier besser als Stolz, wenn es um Sparmotive geht.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wer kein Geld hat, kann in Deutschland trotzdem die Scheidung einreichen. Hilfestellung kann der eigene Ehepartner geben, oder der Staat in Form der Verfahrenskostenhilfe.
  • Eine erste Beratung im Familienrecht muss nichts kosten. Anwälte bieten kostenlose Erstgespräche, InfoPoints wie der von iurFRIEND kostenlose Orientierungsgespräche.
  • Am meisten spart, wer sich gütlich trennt. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden und halten Sie Ihre gemeinsamen Entscheidungen über die getrennte Zukunft in einem offiziellen Dokument fest.

Gut – WANN spart man bei der Scheidung am besten?

Viele Einsparmöglichkeiten ergeben sich zu Beginn des Scheidungsprocedere. Eine begegnet Ihnen, bevor es überhaupt losgeht – wer so gut wie gar keine Mittel zur Begleichung eines ersten Anwaltstermins oder des Gerichtskostenvorschuss‘ besitzt, ist auf Fremdhilfe angewiesen.

Idealerweise wirft man als Antragssteller (also der, der die Scheidung vorantreibt) hier nicht schon die Flinte ins Korn. Nur wegen fehlenden Geldes kann man in Deutschland nicht nicht geschieden werden. Im Bedarfsfall hilft der Staat mit der sogenannten Verfahrenskostenhilfe aus – die vom Familiengericht im Voraus geforderten Kosten müssen ja entrichtet werden.

Bevor jedoch in letzter Konsequenz die öffentlichen Behörden einspringen, müssen Sie prüfen, ob Ihr Ehepartner über entsprechende Mittel verfügt, Ihnen jene Kosten vorzuschießen, die Sie über die staatliche Hilfe hätten beziehen müssen. Ein ausreichend solventer Ehepartner muss Ihnen dann finanziell zur Seite stehen, auch wenn er nicht er die Scheidung beantragt hat. Juristisch nennt man dies Verfahrenskostenvorschuss.

Die kostengünstigste Scheidung als letztes, gemeinsames Projekt Ihrer Ehe

So bizarr es sich im ersten Moment anhört – wer einsieht, dass auch die Scheidung genau wie die Heirat oder ein Familienurlaub ein Projekt der Ehe ist, das am besten ideal geplant und daher so kostengünstig wie möglich ausgeht, hat das Prinzip der Ehe nach wie vor tief verinnerlicht. Sie gemeinsam sind ein Team, dessen gemeinsame Ausgaben Sie vor dem Pflichtzugriff des Staats so gut wie möglich schützen möchten.

Dazu gehört ein größtmögliches Maß an Einigung darüber, wie Sie Ihren Besitz, den Umgang mit Ihren Kindern oder die Verwaltung von Immobilien regeln wollen. Man spricht hier von der einvernehmlichen Scheidung – alle Beschlüsse finden die letztliche Übereinstimmung beider Ehepartner und werden bei Gericht auch so bestätigt. Damit dort, zur „Crunchtime“ der Scheidung, dem Scheidungstermin am Ende des Verfahrens, es sich keiner der Partner noch anders überlegt, empfehlen Scheidungsanwälte Ihren Mandanten, die beschlossenen Aspekte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung aufzuschreiben und notariell beglaubigen zu lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Expertentipp:

Eine weitestgehende Übereinkunft über die großen Dinge sollte nicht an einem Zwist über die kleinen scheitern. Nach dem Scheidungstermin am Ende des Verfahrens wird dem Antragsteller der Scheidung formal korrekt eine Rechnung über die restliche Rate der Gerichtskosten zugesandt. Üblich ist es, dass jeder der Partner bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren die Hälfte davon bezahlt. Verpflichtet ist der Antragsgegner dazu nicht (immer). Wer kurz vorm Termin davon hört und ankündigt, dieses Geld nicht auch noch zahlen zu wollen, da er es ja nicht müsse, gefährdet die ganze Einigung.

Welche Kostenkatastrophen sollte man verhindern?

Einer unserer meistgelesenen Ratgeber hilft scheidungswilligen Eheleuten, gängige Fehler bei ihrer Trennung und Scheidung zu vermeiden. Was lapidar klingt, kann in hoch aufgeschütteten Kostenbergen resultieren. Hier ein kurzes Potpourree an Malheuren, die sich schnell einstellen können, besonders, wenn ganz viele Emotionen im Spiel sind. Für nähere Erklärungen lesen Sie jeweils auch die verlinkten Texte:

  • „Kinder erben ja sowieso irgendwann unser beider Vermögen, da können sie ja jetzt schon reich beschenkt werden. Auf diese Weise rechnen wir uns arm und müssen weniger für die Scheidung bezahlen!“
  • Das Auto, das meine Mutter mir geschenkt hatte, hat ja eigentlich auch immer für meinen Ehepartner zur Verfügung gestanden. Für den Zugewinnausgleich sollte dieser Vermögensgegenstand nicht nur mir zugeschlagen werden!“
  • „Meine Eigentumswohnung hat mir auch schon vor der Ehe gehört. Sicher wird es kein Problem sein, das Gericht zu überzeugen, dass Partner und Kind da jetzt rausmüssen. Habe doch schon neues Parkett bestellt.“
  • „Gut, dass mein Ehevertrag mich vor dem Zugriff meines/r gierigen Ex schützt. Nicht auszudenken, wie viel Unterhalt ich zahlen müsste, hätten wir den nicht a priori ausgeschlossen…“

Wenn Sie diese Gedanken hegen, informieren Sie sich besser schon jetzt über die Feinheiten.

Gut zu wissen:

Wer über die Causa seiner Scheidung im Grunde alles zu wissen glaubt, verzichtet oft auf ein erstes Gespräch bei einem eigenen Anwalt bzw. einer eigenen Anwältin. Oft ist diese Begründung jedoch nur vorgeschoben, denn eigentlich mangelt es am Geld dafür. Wer in eine untere Einkommenskategorie fällt, hat womöglich Anspruch auf einen Beratungshilfeschein und muss selber nur 15 EUR beisteuern. Wenn Sie also nicht so gut miteinander auskommen, dass der Antragsgegner der Gegenseite zu 100% vertrauen will, kann sich damit einen eigenen Anwalt leisten.

Vor der Scheidung ist nach der Scheidung

Dies betrifft das Thema Steuern. Zum einen haben Sie hier die Option, in einer Steuererklärung Teile der Unterhaltszahlungen abzusetzen, was zeitlich natürlich recht weit nach dem Abschluss des Verfahrens wissenswert erscheint.

Auf der anderen Seite wechseln viele Paare mit dem Beginn des Trennungsjahres in eine andere Steuerklasse. Sie müssen dies aber nicht und können weiterhin vom Ehegattensplitting profitieren. Diese Entscheidung müssen Sie jedoch wie dargestellt ganz bewusst schon sehr früh treffen, ehe das Kalenderjahr das nächste Mal wechselt.

Fazit

Das am häufigsten nachgefragte Thema vor einer Scheidung sind die Scheidungskosten. Scheidungswillige wollen wissen, was sie zahlen müssen, aber auch, wie sie möglichst viel einsparen können. SCHEIDUNG.de gibt Ihnen in beiden Fällen Orientierung, und empfiehlt Ihnen im Übrigen auch Handlungsschritte, um Zeit und Ärger zu sparen. Letztlich ist Zeit = Geld, aber auch an den Nerven soll Ihre Scheidung nicht allzu sehr zerren. Machen Sie sich frühzeitig ein Bild von allem!

vg-wort

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