Scheidungsurkunde

Wie beweise ich, dass ich geschieden bin?

Wenn Sie heiraten, erhalten Sie vom Standesbeamten eine Heiratsurkunde. Werden Sie geschieden, gibt es vom Familiengericht die Scheidungsurkunde. Damit wird dokumentiert, dass Sie geschieden sind und Ihre Ehe nicht mehr besteht. Die Scheidungsurkunde ist ein Dokument, das Sie in Ihrem Leben immer wieder einmal benötigen. Wir erklären in zehn Punkten, was es damit auf sich hat.

Das Wichtigste

  • Entscheidet der Familienrichter über Ihre Scheidung, wird der im mündlichen Scheidungstermin verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig, sobald Sie und Ihr Ehepartner einen Rechtsmittelverzicht erklären oder innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses keine Beschwerde beim Landgericht einlegen.
  • Mit der Rechtskraft wird der Scheidungsbeschluss zur Scheidungsurkunde.
  • Sie benötigen die Scheidungsurkunde, um im Rechtsverkehr Ihren Personenstand („geschieden“) nachzuweisen.
  • Die Scheidungsurkunde enthält Angaben darüber, welches Familiengericht welche Parteien wann geschieden hat.
  • Sofern über Scheidungsfolgen (z.B. Versorgungsausgleich, Sorgerecht) entschieden wurde, enthält die Scheidungsurkunde auch Feststellungen über die jeweilige Scheidungsfolge.
  • Wurden Sie im Ausland geschieden, benötigen Sie zur Anerkennung Ihrer Scheidung in Deutschland die Übersetzung der Urkunde sowie die Beglaubigung der Echtheit der Urkunde (Apostille).
  • Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren, erhalten Sie beim Familiengericht eine neue Ausfertigung.

Wie ist der Verfahrensablauf bis zur Scheidung?

Ihr Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag und die eventuelle Stellungnahme Ihres Ehepartners vorbereitet. Sobald der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass es nichts weiter schriftlich vorzutragen gibt, wird er den mündlichen Verhandlungstermin anberaumen und Sie und Ihren Ehepartner persönlich laden. Haben Sie den Scheidungsantrag gestellt, müssen Sie sich im Termin anwaltlich vertreten lassen. Ihr Anwalt wird gleichfalls persönlich geladen. Hat sich auch Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten lassen, muss sein Anwalt ebenso beim Termin anwesend sein.

Im mündlichen Verhandlungstermin wird der Richter über Ihren Scheidungsantrag befinden. Sind alle Fragen geklärt, kann der Richter Ihre Scheidung beschließen. Er erlässt einen Scheidungsbeschluss.

Gut zu wissen:

Früher hieß der Beschluss noch Scheidungsurteil. Heute erhalten Sie nur noch einen Beschluss. Grund ist, dass Urteile nur in Prozessen ergehen, während die Scheidung ein Verfahren darstellt, das durch Beschluss entschieden wird. Aus diesem Grund werden die Ehepartner nicht mehr wie früher als Kläger und Beklagter, sondern als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet.

Wie wird aus dem Scheidungsbeschluss die Scheidungsurkunde?

Die Scheidungsurkunde erhalten Sie noch nicht gleich am Ende der mündlichen Verhandlung im Scheidungstermin. Vielmehr diktiert der Richter den Beschluss ins Protokoll. Der Beschluss wird von der Geschäftsstelle des Familiengerichts schriftlich zu Papier gebracht und Ihrem Rechtsanwalt übersandt. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen den Beschluss dann übergeben.

Soweit es nichts zu beanstanden gibt, wird der Beschluss nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder infolge Ihres Rechtsmittelverzichts in der mündlichen Verhandlung rechtskräftig. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat, nachdem Ihnen bzw. Ihrem Rechtsanwalt der Scheidungsbeschluss vom Gericht zugestellt wurde.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder bei Verzicht auf diese wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

Schaubild:
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder bei Verzicht auf diese wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

Das Gericht setzt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einen sogenannten Rechtskraftvermerk auf das Dokument. Damit wird der Scheidungsbeschluss zu einer amtlichen Urkunde über Ihre Scheidung. Das Familiengericht übersendet Ihnen bzw. Ihrem Anwalt von Amts wegen eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk (§ 46 FamFG). Sie haben jetzt die Scheidungsurkunde in der Hand. Sie brauchen also nicht eigens zu beantragen, dass der Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk versehen wird. Zur Berichtigung des Eheregisters übersendet das Familiengericht dem Standesamt eine beglaubigte Abschrift Ihres Scheidungsbeschlusses.

Gut zu wissen:

Fällt das Ende der Rechtsmittelfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist zur Anfechtung des Beschlusses am nächsten Werktag. Legt keine Partei Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss ein, ist die Scheidung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Endet die Rechtsmittelfrist beispielsweise am 2. August, wird der Scheidungsbeschluss am 3. August rechtskräftig. Fällt die Rechtskraft auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist dieses Datum dafür maßgebend, seit wann Sie geschieden sind. Insoweit kann auch ein Sonntag wichtig sein.

Hat der Familienrichter Ihre Scheidung beschlossen und den Scheidungsbeschluss im Scheidungstermin mündlich verkündet, muss das Familiengericht den Scheidungsbeschluss ausfertigen und den Parteien amtlich zustellen. Haben Sie keinen Rechtsmittelverzicht erklärt, beginnt mit der Zustellung die einmonatige Beschwerdefrist. Danach muss das Gericht prüfen, ob Sie oder Ihr Ehepartner Beschwerde eingelegt haben. Ist dies nicht der Fall und der Scheidungsbeschluss damit rechtskräftig, muss das Gericht von Amts wegen den Rechtskraftvermerk ausfertigen. Rechnen Sie damit, dass Sie frühestens nach ca. sechs Wochen die Scheidungsurkunde in der Hand halten. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts kann es auch länger dauern.

Was genau ist eine Scheidungsurkunde?

Die Scheidungsurkunde ist das Stück Papier, auf dem das Familiengericht Ihre Scheidung beschließt und bestätigt, dass Ihre Scheidung rechtskräftig ist. Sie und Ihr Ehepartner erhalten vom Familiengericht jeweils eine Ausfertigung. Das eigentliche Original verbleibt in den Gerichtsakten und wird archiviert. Sollte Ihre Ausfertigung verloren gehen, können Sie beim Familiengericht anhand der Gerichtsakte jederzeit eine neue Ausfertigung erhalten.

Gewissheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

Honoré de Blazac

Wozu benötige ich ein Scheidungsurkunde?

Ihre Scheidungsurkunde beweist amtlich, dass Ihre Ehe geschieden ist. Sie benötigen das Dokument in Lebenssachverhalten, in denen Sie Ihren Personenstand nachweisen müssen. Es kommen folgende Fälle in Betracht:

  • Sie möchten nach Ihrer Scheidung erneut heiraten. Der Standesbeamte verlangt dann die Scheidungsurkunde nebst Rechtskraftvermerk. Teils verlangt der Standesbeamte auch, dass auf Ihrer Heiratsurkunde der ersten Ehe die Scheidung vermerkt ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie Ihre ursprüngliche Eheschließung erster Ehe vollzogen hatten.
  • Sie möchten Ihren Familiennamen infolge der Scheidung ablegen und zum Beispiel Ihren ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen.
  • Verstirbt ein Ehepartner, wünscht der Bestatter die Scheidungsurkunde, um festzustellen, dass er oder sie tatsächlich geschieden war. Dann ist der noch lebende Ehepartner nämlich nicht verpflichtet, als Angehöriger für die Beerdigungskosten aufzukommen. Der Bestatter braucht den Ex-Ehepartner dann gar nicht erst anzusprechen.
  • Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind.
  • Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.
  • Sind Sie auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, brauchen Sie sich nach der Scheidung ein eventuelles Einkommen Ihres Ex-Partners nicht anrechnen zu lassen.

Wie wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?

Fechten Sie den Beschluss des Richters nicht an oder verzichten auf Rechtsmittel, so ist Ihre Scheidung rechtskräftig.

Fechten Sie den Beschluss des Richters nicht an oder verzichten auf Rechtsmittel, so ist Ihre Scheidung rechtskräftig.

Beschließt der Familienrichter am Amtsgericht Ihre Scheidung, besteht immer noch die Möglichkeit, den Beschluss im Wege der Beschwerde beim Landgericht anzufechten. Im Regelfall gibt es dafür jedoch keinen Anlass. Deshalb können Sie und Ihr Ehepartner im mündlichen Termin vor dem Familienrichter erklären, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Dann wird Ihr Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig. Der rechtskräftige Scheidungsbeschluss ist dann nicht mehr anfechtbar. Er ist endgültig.

Allerdings benötigt für die Erklärung zum Rechtsmittelverzicht auch Ihr Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt. Nur ein Anwalt kann den Verzicht auf Rechtsmittel erklären. Ihr Anwalt kann diese Aufgabe nicht für Ihren Ehepartner übernehmen. Soweit der Ehepartner anwaltlich nicht vertreten ist, kann er einen im Gericht anwesenden Rechtsanwalt bitten, für ihn tätig zu werden und den Rechtsmittelverzicht zu erklären. Rechtsanwälte sind meist aus kollegialen Gründen bereit, ohne Berechnung eines Honorars in diesem Sinne tätig zu werden.

Erklären Sie im mündlichen Verhandlungstermin keinen Rechtsmittelverzicht und fechten Sie oder Ihr Ehepartner den Beschluss nicht im Wege der Beschwerde an, wird der Scheidungsbeschluss nach Ablauf von einem Monat automatisch rechtskräftig. Sie sind jetzt unwiderruflich geschieden.

Wie sieht eine Scheidungsurkunde aus?

Eine Scheidungsurkunde stellt in nüchternen Worten schlicht fest, dass Sie und Ihr Ehepartner geschieden sind. Die Urkunde hat im einfachsten Fall in etwa folgenden Inhalt:

Beispiel:


Geschäftsnummer: 22 F 223/19

Verkündet am: 28.11.2019
Amtsgericht Breitscheid
Beschluss
Im Namen des Volkes

In der Familiensache

Heiner Meyer, geboren am 28.12.1972, wohnhaft Breslauer Straße 22, 22233 Breitscheid
- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Max Schmitt, Am Bierbrunnen 12, 22233 Düsseldorf

gegen

Roswitha Meyer, geboren am 14.8.1975, wohnhaft Erfurter Straße 55, 22233 Breitscheid
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Heike Becker, Dürerstraße 12, 22233 Düsseldorf

erkennt das Amtsgericht Breitscheid durch den Richter Josef Müller aufgrund der am 28.11.2019 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht:

    1. Die am 17.5.1995 vor dem Standesbeamten in Breitscheid geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
    2. Der Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
    3. Die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben.

Müller
Richter am Amtsgericht

Rechtskraftvermerk
Dieser Beschluss ist rechtskräftig
seit dem 29.12.2019

Unterschrift und Dienstsiegel

Welchen Inhalt hat die Scheidungsurkunde, wenn Folgesachen entschieden wurden?

Haben Sie oder Ihr Ehepartner beantragt, auch über eine Scheidungsfolge zu verhandeln, entscheidet der Richter im Regelfall im „Verbund“. Das Verbundprinzip ermöglicht die Konzentration von Scheidung und Scheidungsfolgesachen in einem einzigen Verfahren. In begründeten Fällen kann der Richter eine Folgesache vom Scheidungsverfahren auch abtrennen und gesondert entscheiden (z.B. wenn es um das Sorgerecht geht und eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich ist). Soweit der Richter über Ihre Scheidung und eine Scheidungsfolge im Verbund entscheidet, findet dies auch in der Scheidungsurkunde seinen Niederschlag. Dann wird in der Scheidungsurkunde auch dokumentiert, wie beispielsweise über Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Aufteilung der Ehewohnung oder sonstiges entschieden wurde.

Was ist, wenn ich im Ausland geschieden wurde?

Wurden Sie im Ausland geschieden und möchten Ihre Scheidung in Deutschland nachweisen, benötigen Sie die Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde im Original. Diese Ausfertigung müssen Sie in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzung lassen sich am besten von einem öffentlich vereidigten Übersetzer vornehmen. Die Übersetzungskosten gehen zu Ihren Lasten. Außerdem muss die Scheidungsurkunde mit einer Apostille versehen werden. Lassen Sie sich im Ausland scheiden, wird Ihre Scheidungsurkunde im Regelfall in Deutschland anerkannt.

Gut zu wissen:

Ihre Scheidung im Ausland wird in Deutschland nur anerkannt, wenn das Scheidungsverfahren im Ausland deutschen Rechtsgrundsätzen entspricht. Bei Scheidungsverfahren innerhalb der Europäischen Union ist die Anerkennung im Regelfall problemlos. Wurde Ihre Scheidung von einem „Scharia-Gericht“ oder einer ähnlichen nichtstaatlichen Institution ausgesprochen, wird die Scheidung im Regelfall in Deutschland nicht anerkannt.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille („Haager Apostille“ nach dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961) bestätigt, dass eine öffentliche Urkunde echt ist. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates erteilt, der die Urkunde ausgestellt hat. Dabei bestimmt jeder Staat selbst, welche Behörde die Apostille erteilt. Sie erhalten die Anschrift der jeweiligen Apostille-Behörde vom Gericht, das Ihre Scheidungsurkunde ausgestellt hat. Auch Ihr örtliches Konsulat kann hierüber Auskunft erteilen oder informiert auf einem Merkblatt, welche Behörde in dem jeweiligen Land zuständig ist. Dabei wird mit einem Stempel auf der Urkunde oder einem Zusatzblatt bestätigt, dass die Scheidungsurkunde amtlich erstellt wurde. Rechnen Sie mit Gebühren von 20 EUR - 100 EUR. Die Bearbeitungszeiten sind erfahrungsgemäß langwierig.

Was ist, wenn ich meine Scheidungsurkunde verloren habe?

Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren, können Sie bei demjenigen Familiengericht, bei dem Sie geschieden wurden, eine neue Ausfertigung beantragen. Ihr Ehepartner ist nicht verpflichtet, Ihnen seine Ausfertigung zu überlassen. Schließlich benötigt er diese Ausfertigung für eigene Zwecke. Bestenfalls erfahren Sie aber über Ihren Ehepartner zumindest das Aktenzeichen Ihres Scheidungsverfahrens. Sie erleichtern es dem Familiengericht, Ihre Akte im Archiv aufzufinden.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

In der Gerichtsakte befindet sich das Original des Scheidungsbeschlusses, von dem die Geschäftsstelle des Familiengerichts ursprünglich jeweils eine Ausfertigung für Sie und Ihren Ehepartner angefertigt hat. Die Neuausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde verursacht Gebühren in Höhe von ca. 25 EUR. Die Tatsache, dass Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren haben, ändern nichts an der Tatsache, dass Sie geschieden sind.

Vielleicht können Sie sich mit Ihrem Ehepartner darauf verständigen, dass er Ihnen seine Ausfertigung überlässt und Sie sich auf dem Bürgeramt Ihrer Gemeinde eine beglaubigte Kopie von dieser Ausfertigung anfertigen lassen. In vielen Fällen genügt die beglaubigte Kopie zum Nachweis Ihrer Scheidung. Auch Ihr Ehepartner selbst kann eine Kopie seiner eigenen Ausfertigung beglaubigen lassen und Ihnen die Kopie überlassen.

Expertentipp:

Sie sollten die Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde in einem Dokumentenordner aufbewahren. In diesem Ordner sollten Sie alle Unterlagen sammeln, die für Ihre Person wichtig sind und in Ihrem Lebenslauf eine Rolle gespielt haben. Sie tun sich wesentlich leichter, wenn Sie dann im Fall des Falles auf diesen Dokumentenordner zurückgreifen können. Auch tun Sie Ihren Angehörigen einen großen Gefallen, wenn diese im Notfall in einem solchen Dokumentenordner sämtliche für Ihre Person wichtigen Unterlagen auffinden. Der Ordner kann Ihre Zeugnisse, Ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, aber auch Ihr Testament oder Ihre Kfz-Papiere beinhalten.

Fazit

Die Scheidungsurkunde ist wichtiger als Sie sich im Zeitpunkt Ihrer Scheidung vielleicht vorstellen können. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie auch die Scheidungsurkunde im Bedarfsfall ohne große Sucherei sofort auffinden können. Die Mühe, die Sie sich mit der Archivierung machen, zahlt sich im Nachhinein immer wieder aus.

Autor:  Volker Beeden

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