Was ist die Beistandschaft des Jugendamtes?

Was nutzt mir die Beistandschaft des Jugendamtes?

Als sorgeberechtigter Elternteil können Sie für die Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen die Beistandschaft des Jugendamtes beantragen. Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie soll eine effektive Vertretung des Kindes gewährleisten und den vertretungsberechtigten Elternteil möglichst entlasten. Wir zeigen auf, in welchen Fällen die Beistandschaft des Jugendamtes Hilfestellungen bietet.

Das Wichtigste

  • Die Beistandschaft des Jugendamtes bietet sich an, wenn Sie die Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes betreiben oder den leiblichen Vater Ihres Kindes auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch nehmen wollen.
  • Ist das Jugendamt als Beistand bestellt, vertritt es Ihr Kind als gesetzlicher Vertreter. Ihr elterliches Sorgerecht bleibt davon unberührt, tritt allerdings in Konfliktsituationen hinter die Vertretungsbefugnis des Jugendamtes zurück.
  • Ungeachtet der Beistandschaft des Jugendamtes können Sie die Rechte Ihres Kindes auch durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen lassen.
  • Die Beistandschaft ist ein freiwilliges Angebot des Jugendamtes.

Welche Möglichkeiten bietet die Beistandschaft des Jugendamtes?

Feststellung der Vaterschaft des Kindes

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, ist die Feststellung der Vaterschaft nicht nur elementare Voraussetzung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Vielmehr leitet sich aus dem durch die Vaterschaft begründeten Verwandtschaftsverhältnis der Anspruch auf Kindesunterhalt ab, aber auch das Erbrecht oder rentenrechtliche Ansprüche des Kindes.

Was sogar die Frauen an uns ungebildet zurücklassen, das bilden die Kinder aus, wenn wir uns mit ihnen abgeben.

Johann Wolfgang von Goethe

Sind Sie verheiratet, ist eine Vaterschaftsfeststellung nicht unbedingt erforderlich. Das Gesetz vermutet, dass der verheiratete Vater tatsächlich auch der Vater des Kindes des Ehepartners ist. Auch wenn der Ehemann in diesem Fall nicht der leibliche Vater ist, gilt er nach dem Gesetz als rechtlicher Vater. Als rechtlicher Vater kann er diese gesetzlich vermutete Vaterschaft aber anfechten.

Gut zu wissen:

Sind Sie nicht verheiratet und bringen ein Kind zur Welt, ist das Standesamt gesetzlich verpflichtet, die Geburt des Kindes unverzüglich dem Jugendamt anzuzeigen (§ 52a SGB VIII). Das Jugendamt wird Ihnen unverzüglich Beratung und Unterstützung in jeglicher Form anbieten.

Feststellung der Unterhaltspflicht des leiblichen Vaters

Im günstigsten Fall erkennt der Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist oder von seiner Ehepartnerin getrennt lebt, seine Unterhaltsverpflichtung für den Kindesunterhalt freiwillig an und dokumentiert diese in einer Jugendamtsurkunde. Er verpflichtet sich in der Urkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt. Bestreitet er die Vaterschaft, vertritt das Jugendamt als Beistand das Kind, wenn es darum geht, den Unterhalt außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Die Beistandschaft rechtfertigt sich aus der Situation, dass Sie als betreuender Elternteil nicht immer die Kraft und den Mut haben, den leiblichen Vater auf Unterhalt anzusprechen. Oft möchte die Mutter auch den Konflikt vermeiden, der möglicherweise entsteht, wenn sie im Namen des Kindes den Unterhalt gegenüber dem Vater des Kindes geltend macht.

Gut zu wissen:

Das Jugendamt verfügt kraft amtlicher Zuständigkeit über einen erweiterten Handlungsrahmen, wenn es darum geht, die Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils festzustellen. So kann es beispielsweise den Aufenthalt einer unbekannt verzogenen Person ermitteln und kann über andere Behörden Auskunft über deren wirtschaftliche Verhältnisse einholen.

Was bewirkt die Beistandschaft des Jugendamtes?

Die Beistandschaft wird von den Jugendämtern kostenlos angeboten. Sie ist ein freiwilliges Angebot. Sie sind nicht verpflichtet, die Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Bereits mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes, ohne dass es der Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung durch das Jugendamt bedarf. Ist ein Beistand bestellt, so tritt dieser als Vertreter des Kindes auf. Sie können Ihren Antrag beschränken, beispielsweise, dass das Jugendamt nur die Vaterschaftsstellung betreibt, nicht aber den Unterhalt geltend macht.

Beeinträchtigt die Beistandschaft mein Sorgerecht?

Die Beantragung der Beistandschaft des Jugendamtes hat keinen Einfluss auf Ihr Sorgerecht.

Die Beantragung der Beistandschaft des Jugendamtes hat keinen Einfluss auf Ihr Sorgerecht.

Ihre Vertretungsberechtigung als sorgeberechtigter Elternteil bleibt erhalten. Ihre elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt. Sie bleiben nach wie vor in vollem Umfang zur Vertretung Ihres Kindes berechtigt. Nur dann, wenn in einem Verfahren durch einen Elternteil einerseits und durch den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Verfahren der Beistand das vorrangige Entscheidungsrecht. Sie können Ihre Einschätzung aber insoweit durchsetzen, wie Sie die Beistandschaft jederzeit beenden können. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

Wer kann die Beistandschaft beantragen?

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die alleinige Sorge für das Kind zusteht oder derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet und der das Kind überwiegend betreut. Leben Sie also von Ihrem Ehepartner getrennt, steht Ihnen als betreuendem Elternteil das Antragsrecht zu. Dieses Antragsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner nach der Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge beibehalten.

Haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind, so steht Ihnen das Antragsrecht zu.

Schaubild:
Haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind, so steht Ihnen das Antragsrecht zu.

Kann ich mich auch durch einen Anwalt vertreten lassen?

Die Möglichkeit, sich in Vaterschaftsfeststellungsverfahren oder in Unterhaltssachen durch die Beistandschaft des Jugendamtes vertreten zu lassen, besteht unabhängig davon, ob Sie die Rechte Ihres Kindes auch von einem Rechtsanwalt vertreten lassen können. Die anwaltliche Vertretung bietet sich dann an, wenn das Jugendamt in personeller oder zeitlicher Hinsicht nicht die Möglichkeiten hat, Sie umfassend zu betreuen und Ihnen ein in Jugendhilfesachen kompetenter Rechtsanwalt sofortige Hilfe anbieten kann.

Gut zu wissen:

Es genügt nicht, wenn Sie sich einen gerichtlichen Titel verschaffen, in dem die Unterhaltspflicht Ihres Ehepartners festgestellt wird. Ihr gerichtlich titulierter Anspruch ist nur so viel wert, als Sie diesen Anspruch auch realisieren können. Die dafür notwendige Zwangsvollstreckung kann das Jugendamt zwar auch übernehmen, dürfte aber im Hinblick auf die Komplexität des Zwangsvollstreckungsrechts weniger Möglichkeiten haben als ein in vollstreckungsrechtlichen Angelegenheiten erfahrener Rechtsanwalt.

Fazit

Die Beistandschaft des Jugendamtes kann ungeachtet der Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung einen Weg darstellen, die Rechte Ihres Kindes wahrzunehmen, ohne dass Sie selbst in vorderster Linie in der Verantwortung stehen.

Autor:  Volker Beeden

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