Heirat im Ausland in Deutschland anerkennen wegen Scheidung?

Sie haben im Ausland geheiratet und möchten sich jetzt in Deutschland scheiden lassen. Da eine Scheidung in Deutschland eine bestehende Ehe voraussetzt, müssen Sie Ihre Eheschließung in Deutschland anerkennen lassen. Auch wenn Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland nicht aktenkundig wurde, riskieren Sie den Vorwurf der strafbaren Bigamie, wenn Sie in Deutschland neu heiraten wollen. Wir erklären, wie Sie vorgehen sollten.

Das Wichtigste

  • Möchten Sie in Deutschland erneut heiraten, müssen Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe zuvor scheiden lassen.
  • Um die Scheidung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe zu ermöglichen, müssen Sie Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen und im Standesamt im Eheregister registrieren lassen.
  • Zur Registrierung Ihrer Eheschließung in Deutschland benötigen Sie eine Reihe persönlicher Unterlagen. Insbesondere muss Ihre Heiratsurkunde von einem öffentlich vereidigten Übersetzer übersetzt und per Apostille überbeglaubigt werden.
  • Ihre Eheschließung wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Eheverbot besteht.
  • Ist Ihre Eheschließung in Deutschland im Eheregister ordnungsgemäß registriert, können Sie sich scheiden lassen. Nach der Scheidung können Sie erneut heiraten.

Keine Scheidung ohne Nachweis der Eheschließung

Haben Sie im Ausland geheiratet, wird Ihre Eheschließung in Deutschland normalerweise anerkannt. Eigentlich brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihre im Ausland geschlossene Eheschließung ist rechtsgültig. Sie dürfen sich als verheiratet bezeichnen.

Solange Ihre Eheschließung in Deutschland aber nicht anerkannt ist, dürfen Sie Ihren Familiennamen nicht ändern und auch nicht die Steuerklasse wechseln. Auch dürften Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Scheidung in Deutschland zu realisieren. Eine Scheidung setzt zwangsläufig voraus, dass Sie verheiratet sind. Sie führen den Nachweis, dass Sie verheiratet sind, indem Sie Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen lassen.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

Laotse

Möchten Sie Ihre Ehe in Deutschland scheiden lassen, müssen Sie Ihrem Scheidungsantrag die Heiratsurkunde beifügen (§ 133 Abs. II BGB). Vorzulegen ist im Regelfall die Urkunde aus Ihrem Familienbuch.

Gut zu wissen:

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen und registrieren zu lassen. Allerdings gelten Sie dann in Deutschland zumindest nach deutschem Recht formal als nicht verheiratet.

Wie wird die Heirat im Ausland in Deutschland anerkannt?

Es gibt in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie die Eheschließung im Ausland vollzogen haben. Es gibt auch keine spezielle Behörde, die die Anerkennung vornimmt. Es kommt immer darauf an, welche Behörde für die gewünschte Amtshandlung zuständig ist. Ob Sie im Ausland geheiratet haben, ist nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung, beispielsweise dann, wenn Sie in Deutschland die Scheidung Ihrer Ehe beantragen.

Sollte ich meine im Ausland geschlossene Ehe scheiden lassen, wenn ich neu heiraten möchte?

Haben Sie im Ausland geheiratet, sollten Sie Ihre Ehe dennoch scheiden lassen, wenn Sie in Deutschland neu heiraten möchten. Auch wenn Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkennen und nicht registrieren lassen, riskieren Sie den Vorwurf der Bigamie (Doppelehe). Eine Ehe darf nämlich nicht geschlossen werden, wenn einer der künftigen Ehepartner bereits eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen hat. § 1306 BGB begründet ein Eheverbot. Außerdem ist die Eheschließung trotz bestehender Ehe nach § 172 StGB strafbar. Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Ehe schließen, obwohl Sie verheiratet sind, aber auch, wenn Sie eine Ehe mit einer Person eingehen, die noch verheiratet ist.

Wo erfolgt die Anerkennung meiner Heirat im Ausland in Deutschland?

Haben Sie im Ausland geheiratet, sollten Sie über eine amtliche Heiratsurkunde verfügen. Mit dieser Heiratsurkunde gehen Sie zum Standesamt, das für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständig ist. Dort beantragen Sie, dass Ihre im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister registriert wird. Voraussetzung ist, dass wenigstens ein Partner deutscher Staatsangehöriger ist.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anerkennung?

Sie benötigen im Regelfall folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde: Da Ihre Heiratsurkunde wahrscheinlich in ausländischer Sprache verfasst ist, benötigen Sie eine amtliche Übersetzung der Urkunde. Diese Übersetzung muss von einem deutschen öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt werden. Ob eine andere Übersetzung anerkannt werden kann, entscheidet das Standesamt nach eigenem Ermessen.
  • Expertentipp:

    Da nicht jeder Übersetzer öffentlich vereidigt oder anerkannt ist, kommen nur bestimmte Übersetzer in Betracht. Wir unterstützen Sie gerne, einen öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer zu finden.

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Scheidungsurteil, wenn Sie bereits einmal verheiratet waren und in erster Ehe geschieden sind
  • Überbeglaubigung: Ihre Heiratsurkunde ist zwar eine Urkunde. Sie bedarf aber trotzdem einer Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation.
  • Legalisation: Unter Legalisation versteht man die Bestätigung einer Urkunde durch den konsularischen oder diplomatischen Vertreter des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Er bestätigt, dass die Unterschriften auf der Urkunde echt sind und der Unterzeichner berechtigt war, die Heiratsurkunde auszustellen.
  • Apostille: Um das Verfahren der Überbeglaubigung durch Legalisation zu vereinfachen, haben eine Reihe von Staaten das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur „Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ geschlossen. An deren Stelle tritt die Apostille. Sie wird von der zuständigen Behörde des Staates erteilt, der die Heiratsurkunde erstellt hat. Jeder Vertragsstaat unterhält eine eigene Apostillenbehörde. Ergeben sich in Deutschland Zweifel an der Echtheit der Heiratsurkunde, kann das Standesamt die Apostillenbehörde im Ausland um Überprüfung bitten, ob die Angaben in der Apostille korrekt sind.
  • Gewissheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

    Honoré de Blazac

    Expertentipp:

    Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt nach, ob Sie in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation oder wegen der örtlichen Formalien weitere Unterlagen vorlegen müssen. Sie vermeiden damit Verzögerungen.

Welche Gebühren fallen bei der Anerkennung meiner Eheschließung an?

Für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung im Ausland sollten Sie ca. 100 EUR kalkulieren. Die Gebühren variieren von Standesamt zu Standesamt.

Wann wird die Anerkennung meiner Heirat im Ausland abgelehnt?

Ihre Heirat im Ausland wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Eheverbot besteht.

Praxisbeispiele:


  • Ihr Ehepartner ist jünger als 18 Jahre.
  • Ihr Ehepartner oder Sie selbst sind bereits anderweitig verheiratet.
  • Sie sind mit Ihrem Ehepartner in gerader Linie (Elternteil - Kind) verwandt oder Sie sind vollbürtige oder halbbürtige Geschwister.

Speziell: Sie haben in Las Vegas geheiratet

Haben Sie Ihre Eheschließung als Blitzheirat in Las Vegas vollzogen, benötigen Sie zur Anerkennung Ihrer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie der Heiratslizenz (certified copy of marriage license)
  • Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (certified copy of marriage certificate)
  • Apostille vom Nevada Secretary of State (Bestätigung der Echtheit der beglaubigten Kopie Ihrer Heiratsurkunde).

Nach der Registrierung im Eheregister sind Sie scheidungsfähig

Haben Sie Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen und im Eheregister Ihres Standesamtes registrieren lassen, können Sie die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland einreichen. Zuständig ist im Regelfall dasjenige Amtsgericht (Unterabteilung Familiengericht), das für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständig ist.

Sie werden geschieden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit mindestens einem Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt (Trennungsjahr).
  • Sie beantragen übereinstimmend die Scheidung.
  • Sie müssen in der Antragsschrift gegenüber dem Familiengericht erklären, dass Sie bezüglich Ihrer Kinder (elterliche Sorge, Umgang, Kindesunterhalt), Ehegattenunterhalt, Ehewohnung und Haushaltsgegenständen eine einvernehmliche Regelung getroffen haben. Ist dies nicht der Fall, verläuft Ihre Scheidung streitig. Sie werden nur geschieden, wenn der Richter zugleich eine Entscheidung über die streitige Scheidungsfolge trifft.
  • Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungswunsch nicht zu, werden Sie spätestens nach drei Jahren Trennungszeit auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden.
  • Sie werden einvernehmlich geschieden, wenn Sie eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben.
  • In Ausnahmefällen werden Sie bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden, wenn es Ihnen unzumutbar ist, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten. Der Grund dafür muss in der Person Ihres Ehepartners liegen (z.B. schwere Misshandlungen oder Drohungen).

Gut zu wissen:

Möchten Sie nach Ihrer Scheidung erneut heiraten, benötigen Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Standesamt wird ein Zeugnis Ihres Heimatstaates darüber fordern, dass Ihrer Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Als Ehehindernis kommt insbesondere eine bestehende Ehe in Betracht. Fehlt ein solches Zeugnis, wird das Standesamt Ihre Eheschließung Deutschland ablehnen. Ihr Scheidungsurteil in Deutschland genügt dafür nicht. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass das Scheidungsurteil nicht diejenige Ehe betrifft, in der Sie möglicherweise noch anderweitig (vielleicht in einem anderen Land) verheiratet sind.

Fazit

Eheschließung und Scheidung sind mit persönlicher Verantwortung verbunden. Sie selbst sind diejenige Person, die mit der Eheschließung dokumentiert hat, dass Sie Verantwortung übernehmen wollten. Möchten Sie danach erneut heiraten, müssen Sie Ihrer Verantwortung gegenüber der Institution Ehe gerecht werden und sich ordnungsgemäß scheiden lassen.

Autor:  Volker Beeden

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