Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?
Unterhaltszahlungen sind abhängig von der Lebensstellung des Kindes
Der Unterhalt an ein Kind muss grundsätzlich so lange gezahlt werden, als sich das Kind nicht selbst unterhalten kann. Ein minderjähriges Kind, das jünger als 16 Jahre alt ist oder noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegt, darf lediglich leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen bzw. nur sehr eingeschränkt neben der Schule arbeiten: Es kann sich also seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können.
Ein minderjähriges Kind kann also so lange Unterhalt verlangen, bis es sich in der Ausbildung befindet und ein eigenes angemessenes Arbeitseinkommen verdient, womit es seine Lebenserhaltungskosten selbst finanzieren kann.
Dem Kind muss eine Ausbildung ermöglicht werden
Einem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine Ausbildung beendet hat. Auch wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.
Dem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn das Kind es jedoch mutwillig unterlässt, einen Beruf zu erlernen und sich nicht um eine Ausbildung kümmert, kann die Unterhaltspflicht entfallen.
Ermessensfragen
Wie lange genau Unterhalt bei volljährigen Kindern gezahlt werden muss, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Es sind stets die Lebenssituation, seine persönliche Entwicklung, sein Alter und seine Fähigkeiten und Neigungen zu berücksichtigen. Auf gar keinen Fall kann ein Kind dazu gezwungen werden, eine Lehre zu absolvieren, wenn es lieber studieren will und auch die entsprechenden Fähigkeiten dazu hat.
Expertentipp:
Bei der Frage, wie lange Kindesunterhalt gezahlt werden muss, sollten Sie immer berücksichtigen, dass Sie den Kindesunterhalt nicht für Ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten zahlen, sondern für Ihr eigenes Kind. Der Kindesunterhalt soll ausschließlich der Finanzierung des Lebensbedarfs des Kindes zugutekommen.
Auch bei einem angespannten Verhältnis zwischen Eltern und Kind sollte immer berücksichtigt werden, was für die Zukunft des Kindes und dessen berufliche Entwickung am besten ist. Selbst wenn Sie eine Lehre gemacht haben, bedeutet das nicht auch, dass es auch für ihr Kind das Beste ist.
Allerdings müssen Sie abwegige Berufswünsche Ihres Kindes, die mit den Anlagen und Fähigkeiten Ihres Kindes nicht vereinbar und erkennbar nicht erfolgsversprechend sind, wie beispielsweise eine Musiker Karriere entgegen jeglicher musikalischer und gesanglicher Begabung, nicht finanzieren.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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