Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage können folgende Personen das Verfahren führen:
- das Kind gegen den Vater
- die Mutter gegen den Vater
- der Vater gegen das Kind
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DEFINITION
Wenn keine Vaterschaft aufgrund Ehe oder durch Anerkennung besteht, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Es gilt die Vermutung, dass derjenige der Vater ist, der der Kindesmutter in der Empfängniszeit (300. Tag vor der Geburt bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes) beigewohnt, also intim mit ihr verkehrt hat. Gibt es dennoch Zweifel, kann das Gericht einen DNA-Test anordnen. Die rechtliche Vaterschaft hat einige Auswirkungen: Der rechtliche Vater hat das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter, ein Umgangsrecht mit dem Kind und ist ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Das Kind wiederum hat ebenfalls ein Umgangsrecht, Anspruch auf Kindesunterhalt, kann den Nachnamen seines Vaters annehmen, erhält ein gesetzliches Erbrecht und hat Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der Vater verstirbt.
Die rechtliche und die biologische Vaterschaft stimmen in den meisten Fällen überein, sie können jedoch auch auseinanderfallen. Rechtlich ist die Vaterschaft im Grundsatz so geregelt: Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist, gilt automatisch der rechtliche Vater. Zumindest so lange, bis diese Vaterschaft wirksam angefochten wurde. Bei nicht verheirateten Paaren muss die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden.
Die vom Gesetz vorgesehene Vermutung der Vaterschaft anhand der Empfängniszeit gilt nicht, wenn die Vaterschaft offenbar unmöglich ist oder wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Um diese Vermutung zu widerlegen, kann die Vaterschaft im Wege eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden. Auch wenn einer der bisher geltenden Eltern die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nicht erteilt, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Dabei geht es um die Feststellung der biologischen Vaterschaft.
Damit das Gericht tätig wird, muss eine entsprechende Feststellungsklage bei dem zuständigen Gericht eingereicht und der Gerichtskostenvorschuss bezahlt werden. Dafür benötigen Sie Name, Geburtstag und Geburtsort von
Außerdem müssen Sie Ihren Antrag begründen und die Zweifel an der bestehenden Vaterschaft darlegen.
Schaubild
Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage können folgende Personen das Verfahren führen:
EXPERTENTIPP
Erfahren Sie als bislang rechtlicher Vater von einem Seitensprung der Mutter des Kindes oder stellen fest, dass Sie zeugungsunfähig sind, müssen Sie die Vaterschaft innerhalb der nächsten 2 Jahre anfechten.
Das Gericht wird die Betroffenen zu einem Termin laden und allen die Möglichkeit geben, Ihre Sicht der Dinge zu schildern. Hat das Gericht Sie angehört, entscheidet es darüber, ob ein Vaterschaftstest durchgeführt werden soll.
Für das Abstammungsgutachten wird in der Regel ein DNA-Test mittels Blut- oder Speichelprobe durchgeführt. Getestet werden die DNA des in Frage stehenden Kindes sowie des potenziellen Vaters.
Wenn die Vaterschaft durch gerichtliche Entscheidung festgestellt worden ist, gilt der darin festgestellte Vater allein als rechtlicher Vater des Kindes. Hierzu muss das Feststellungsurteil jedoch erst rechtskräftig werden. Es muss also zunächst abgewartet werden, bis keine Rechtsmittel mehr gegen das Feststellungsurteil eingelegt werden können.
Vor Rechtskraft der Feststellung spielt es für die Vaterschaft keine Rolle, wer der biologische Vater des Kindes ist; selbst dann nicht, wenn offensichtlich ist, wer der biologische Vater ist.
CHECKLISTE
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Checkliste
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GUT ZU WISSEN
Wenn das Kind mit der geschiedenen Mutter und deren neuen Lebensgefährten, dem biologischen Vater des Kindes, zusammenlebt, aber das Kind während der bestehenden Ehe geboren wurde, gilt das Kind so lange als Kind des mittlerweile geschiedenen Ehemannes, bis die Vaterschaft des anderen Mannes rechtskräftig festgestellt wurde. Bis dahin ist der geschiedene Ehemann, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, der rechtliche Vater. Dieses hat zur Folge, dass er so lange auch Kindesunterhalt zahlen muss.
Schon vor der rechtskräftigen Feststellung kann der Unterhalt für Mutter und Kind per einstweiliger Anordnung geltend gemacht werden. Wenn sich nachher herausstellt, dass der auf Vaterschaftsfeststellung verklagte Mann doch nicht der Vater des Kindes ist, muss die Mutter diesem den Unterhalt, den sie bekommen hat, zurückzahlen.
Kuckuckskinder sind solche Kinder, bei denen der biologische Vater jemand anderes ist als derjenige, der von der Mutter als Vater angegeben wurde. Häufig sind Kuckuckskinder das Ergebnis eines einmaligen Fehltritts. Die Mütter haben die Befürchtung, dass die Ehe in die Brüche geht, wenn herauskommt, wer der wirkliche Vater des Kindes ist. Das Kind hat jedoch das Recht, Informationen über seinen biologischen Vater einzufordern. Das Wissen um die eigene genetische Abstammung ist sogar Teil des Persönlichkeitsrechts und somit verfassungsrechtlich geschützt. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, zu erfahren, von wem er abstammt. Die Mutter ist also dazu verpflichtet, dem Kind nach ihren Möglichkeiten Auskunft über den potenziellen Vater zu erteilen.
GUT ZU WISSEN
Anfang 2005 hat der Bundesgerichtshof in einem sehr umstrittenen Urteil (AktenzeichenXII ZR 60/03) festgelegt, dass heimliche Vaterschaftstests, die ohne Zustimmung der Mutter und - aufgrund des Alters des Kindes – ohne die des Kindes ergehen, in einem Prozess nicht verwertet werden dürfen. Man sollte also keinesfalls den Weg über heimliche Tests gehen, sondern die Anordnung des DNA-Tests durch das Gericht anstreben.
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Ist unklar wer der Vater eines Kindes ist, oder kommen mit der Zeit Zweifel an der biologischen Vaterschaft auf, ist dies für alle Beteiligten emotional belastend und überschattet das Familienleben. Sollte es zu einem enttäuschenden Ergebnis kommen, hat dies nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Folgen. Dies ist sicher nicht leicht zu verkraften, doch immerhin haben Sie dann Klar- und Gewissheit. Wie das Ergebnis auch ausfällt: Die Leidtragenden sollten nicht die Kinder sein. Haben Sie bereits eine enge Bindung zueinander aufgebaut und stellen dann fest, dass Sie biologisch nicht der Vater sind, sind Sie dennoch nach wie vor eine wichtige Bezugsperson für das Kind.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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