Beratungshilfeschein: Beratungshilfe für Rechtsberatung

So können Sie sich den Anwalt leisten

Rechtsrat gibt es nicht umsonst. Die Frage ist nur, wer zahlt. Benötigen Sie eine Rechtsberatung, haben Sie bei geringem Einkommen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein. Dann rechnet der Anwalt seine Gebühr mit der Gerichtskasse am Amtsgericht ab. So können Sie sich den Anwalt leisten, unabhängig davon, ob Sie ein Einkommen haben oder nicht.

Das Wichtigste

  • Der Staat unterstützt Bürger, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse keinen Anwalt bezahlen können, mit Beratungshilfe. Die Beratungshilfe hat den Inhalt, Sie über Ihre Rechte und Pflichten beispielsweise bei Trennung und Scheidung zu informieren.
  • Sie erhalten Beratungshilfe, indem Sie beim örtlichen Amtsgericht vorsprechen und dazu Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Liegt Ihr Einkommen unter der Bewilligungsgrenze, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein (Berechtigungsschein).
  • Damit können Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen. Sie zahlen dem Anwalt einen Eigenanteil von höchstens 15 EUR, auf den der Anwalt im Ausnahmefall verzichten kann.
  • Sie können sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden und die Beratungshilfe nachträglich beim Amtsgericht beantragen. Dazu ist das amtliche Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ zu verwenden.
  • Ihre Chancen auf Bewilligung von Beratungshilfe sind gut, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen oder Ihr Einkommen nach Abzug aller in Betracht kommenden Verbindlichkeiten sich in dieser Größenordnung bewegt.

Wozu dient Beratungshilfe?

Beratungshilfe beinhaltet, dass Sie sich in rechtlichen Angelegenheiten fach- und sachkundig beraten lassen können. In der Regel erfolgt die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Die Kosten für die Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse. Beratungshilfe hat vornehmlich den Zweck, dass auch Bürger mit geringem Einkommen sich rechtlich beraten lassen und soweit erforderlich, vertreten lassen können. Sie erhalten Beratungshilfe, wenn Sie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht die finanziellen Mittel haben, um die Beratung aus eigener Tasche zu bezahlen.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Gut zu wissen:

Möchten Sie sich scheiden lassen, kommt ohnehin nur die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Betracht. Vor allem dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und vielleicht scheiden zu lassen, sind Sie daran interessiert, sich in einem ersten Schritt erst einmal beraten zu lassen. Sie möchten wissen, wo Sie stehen, was Sie als nächstes tun oder unterlassen sollten und wie Sie Ihre Trennung und Scheidung zweckmäßig und zielführend betreiben. Dann ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Wann habe ich gute Chancen auf Beratungshilfe?

Beratungshilfe setzt Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit heraus. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie im Regelfall Anspruch auf Beratungshilfe. Im Übrigen kommt es auf Ihr Einkommen an, bei dem das Amtsgericht anhand einer umfangreichen Berechnung Ihren Anspruch prüft. Pauschal ist es so, dass Ihr Einkommen, das Ihnen nach Abzug von Miete, Unterhaltsleistungen und Verbindlichkeiten verbleibt, nicht über dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe liegen sollte.

Gut zu wissen:

Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sie einen Beratungshilfeschein bekommen, liegen oft höher, als Sie vielleicht vermuten. Der direkte Vergleich mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe greift zu kurz. Je mehr Abzugsmöglichkeiten bei Ihrem Einkommen zu berücksichtigen sind, desto größer sind Ihre Chancen auf Beratungshilfe.

Wann kommt Beratungshilfe nicht in Betracht?

Bevor Sie auf Kosten der Staatskasse Beratungshilfe erhalten, müssen Sie andere Möglichkeiten ausschöpfen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur wenn keine anderen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, kommt Beratungshilfe in Betracht. Sofern Sie sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung beraten lassen wollen, sind Sie im Regelfall auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt angewiesen und haben Anspruch auf Beratungshilfe.

Ein Tor ist zugetan, doch tausend sind noch offen - laßt uns hoffen.

Friedrich Rückert

Anders kann die Situation sich darstellen, wenn Sie den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen wollen, weil der unterhaltspflichtige Elternteil die Unterhaltszahlung verweigert. Dann sollten Sie zu Ihrem örtlichen Jugendamt gehen. Auch die Jugendämter sind gesetzlich zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Insbesondere in Angelegenheiten, die Ihr Kind betreffen, kann das Jugendamt Hilfestellung leisten.

Gut zu wissen:

Sie können sich natürlich auch an unseren Infopoint Familienrecht wenden. Diese Hilfe ist insoweit vorteilhaft, als Sie dann trotzdem immer noch staatliche Beratungshilfe erhalten können, da unser Infopoint nicht zu den amtlichen Beratungsstellen gerechnet wird. Ihr Anruf unter unserer Servicenummer 0800 - 34 86 72 3 ist gebührenfrei. Und unsere Juristen sind sieben Tage in der Woche in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends für Sie ansprechbar.

Bekomme ich Beratungshilfe auch, wenn ich rechtsschutzversichert bin?

Sind Sie rechtsschutzversichert, haben Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Rechtsschutzversichert sind Sie dann, wenn Sie einen eigenen Rechtsschutzversicherungsvertrag haben oder über die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert sind. Die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners ist nach den allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verpflichtet, auch dem familienversicherten Ehepartner eine anwaltliche Erstberatung zu bezahlen.

In diesem Fall gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl und legen am besten die Kopie der Versicherungspolice vor. Es genügt aber auch, wenn Sie die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer bezeichnen. Dann kann der Anwalt die Rechtsschutzversicherung direkt kontaktieren und seine Gebühr abrechnen. Natürlich können Sie sich auch selbst die Deckungszusage der Versicherung einholen und damit zum Anwalt gehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht (Ausnahme: ARAG-Rechtsschutz).

Welche Leistungen beinhaltet die Beratungshilfe des Anwalts?

Die Beratungshilfe umfasst lediglich einfache Tätigkeiten des Anwaltes.

Die Beratungshilfe umfasst lediglich einfache Tätigkeiten des Anwaltes.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung für wichtig halten, mündlich beantworten. Er wird Sie beraten, damit Sie wissen, wie Ihre rechtliche Situation aussieht und wie Sie sich verhalten sollten. Die Beratungshilfe umfasst aber auch die Vertretung, sofern sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine einfache Angelegenheit beschränkt, die keine tiefergehende rechtliche Würdigung erfordert und mit einem einfachen Schreiben oder einem Telefonat erledigt werden kann.

Praxisbeispiel:

Ihr Rechtsanwalt informiert Ihren Ehepartner, dass Sie heute die Trennung vollzogen haben. Eine solche Mitteilung kann wichtig sein, wenn es darum geht, den Zeitpunkt Ihrer Trennung zu dokumentieren und vorzubeugen, falls der Ehepartner den Trennungszeitpunkt bestreiten sollte.

Wie erhalte ich oder wo beantrage ich den Beratungshilfeschein?

Benötigen Sie Beratungshilfe, gehen Sie zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Dort ist in der Rechtsantragstelle für Zivilsachen ein Rechtspfleger zuständig, der Anträge auf Beratungshilfe bearbeitet. Schildern Sie dem Rechtsträger Ihr Anliegen. Bestenfalls kann der Rechtspfleger durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf eine andere Beratungsmöglichkeit selbst beratend helfen und Ihr Anliegen erledigen. Ansonsten stellt der Rechtsträger einen Berechtigungsschein aus. Dieser Berechtigungsschein ist der Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, den Sie sich selbst aussuchen können. Der Rechtspfleger wird Ihnen dazu keine Vorgaben machen. Ansonsten darf der Rechtspfleger selbst Sie nicht rechtlich beraten. Die eigentliche Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.

Muss ich ein Antragsformular verwenden?

Sofern Sie nicht direkt zum Amtsgericht gehen und Ihren Beratungswunsch dem zuständigen Rechtspfleger mündlich vortragen, können Sie die Beratungshilfe schriftlich beantragen. Die Gerichte verwenden das Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“.

Am besten ist, wenn Sie direkt zum Anwalt gehen und um Beratungshilfe bitten. Rechtsanwälte halten das betreffende Formular bereit und unterstützen Sie, das Formular ordnungsgemäß mit den notwendigen Angaben zu versehen. Sie oder der Anwalt reichen das Formular dann beim Amtsgericht ein. Allerdings müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit stellen, weil sonst die Bewilligung abgelehnt wird.

Welche Angaben muss ich im Antragsformular machen?

In dem Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ müssen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen und zwar:

  • Angaben zu Ihrer Person,
  • Angabe, ob Sie oder Ihr Ehepartner rechtsschutzversichert sind,
  • Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen (Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld I, II, Hartz IV, Rentenbescheid),
  • Angaben zu Personen, denen Sie Unterhalt gewähren,
  • Angaben zu Ihren Vermögenswerten,
  • Angaben zu einzelnen werthaltigen Vermögensgegenständen,
  • Angaben zu Ihren Wohnverhältnissen und Wohnkosten (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung),
  • Angaben, welche Giro-, Spar- und Bankkonten Sie unterhalten,
  • Angabe, ob Sie über Grundeigentum verfügen,
  • Angabe, ob Sie ein Kfz besitzen,
  • Angaben zu Zahlungsverpflichtungen,
  • Angabe, ob Sie sich bereits an eine Beratungsperson gewandt haben und wann die Beratung stattgefunden hat. Info: Wurde Ihnen in derselben Angelegenheit bereits Beratungshilfe bewilligt oder verwehrt, wird der Antrag auf erneute Beratungshilfe zurückgewiesen.

Sie beschleunigen und erleichtern die Antragstellung, wenn Sie zu Ihrem Besuch beim Amtsgericht die notwendigen Unterlagen mitnehmen, die zur Begründung Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Ihre Lohnabrechnung oder die Bescheide über öffentliche Leistungen, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung oder Nachweis Ihrer Zahlungsverpflichtungen.

Expertentipp:

Sie tun sich selbst einen großen Gefallen, wenn Sie sich den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ansehen, bevor Sie zum Amtsgericht gehen. Sie können die Fragen des Rechtspflegers dann leichter beantworten und brauchen nicht lange zu überlegen, was Sie sagen oder vielleicht nicht erwähnen müssen. Gut vorbereitet ist so gut wie bewilligt.

Sind Anwälte beratungspflichtig?

Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren. Sie dürfen die Beratung im Einzelfall nur aus wichtigem Grunde ablehnen. Es empfiehlt sich, mit dem Anwalt vorher darüber zu sprechen, ob er zu den Bedingungen der Beratungshilfe für Sie tätig werden kann. Macht der Anwalt einen eher desinteressierten Eindruck, kann es besser sein, wenn Sie das Gespräch beenden und einen anderen Anwalt aufsuchen.

Muss ich trotzdem noch etwas zahlen?

Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, zahlen Sie im Regelfall einen Eigenanteil von 15 EUR an den Anwalt. Der Anwalt kann auf diese Gebühr aber ausnahmsweise verzichten, wenn Sie auch diese 15 EUR nicht aus eigener Tasche zahlen können. Mehr als diese 15 EUR darf der Anwalt aber auch nicht von Ihnen fordern.

Sollte der Anwalt aus irgendeinem Grund eine höhere Beteiligung einfordern, muss er Sie von vornherein darauf hinweisen und eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen treffen. Gleiches gilt, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe abweist und der Anwalt Sie bereits rechtlich beraten hat. In diesem Fall kann der Anwalt ein Honorar nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, sofern er Sie bei Mandatsübernahme darauf hingewiesen hat.

Was ist, wenn mein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt wird?

Das Amtsgericht kann Ihren Antrag auf Bewilligung von Beratungskostenhilfe mithin ablehnen, wenn er nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist oder Ihre Einnahmen über der Bewilligungsgrenze liegen. Gegen den ablehnenden Beschluss können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Die Erinnerung ist nicht an eine Frist gebunden. Erinnerung bedeutet, dass Sie dem Gericht schriftlich vortragen, warum Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind.

Welche Gebühren zahle ich, wenn ich keine Beratungshilfe erhalte?

Erhalten Sie keine Beratungshilfe bewilligt, können Sie sich bei einem Rechtsanwalt in einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung beraten lassen. Der Anwalt darf für die anwaltliche Erstberatung einen Betrag von bis zu 190 EUR zuzüglich Kostenpauschale und Mehrwertsteuer abrechnen. Seine Gebührenforderung ist dabei auf einen Betrag von maximal 249 EUR beschränkt. Sie sollten die Honorarfrage möglichst frühzeitig ansprechen, sofern der Anwalt nicht selbst darauf aufmerksam macht. Anwälte sind verpflichtet, über eventuelle Kosten einer Erstberatung aufzuklären. Sie müssen nämlich davon ausgehen, dass der Anwalt nicht selbstlos berät und seinen Zeit- und Beratungsaufwand selbstverständlich in Rechnung stellt.

Erhalten Sie keinen Beratungshilfeschein und haben bereits rechtliche Beratung erhalten, so müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Schaubild:
Erhalten Sie keinen Beratungshilfeschein und haben bereits rechtliche Beratung erhalten, so müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Gut zu wissen:

Anwälte sind gesetzlich nicht unbedingt verpflichtet, die anwaltliche Erstberatung in Rechnung zu stellen. Anwälte dürfen sogar eine kostenlose Erstberatung anbieten und verstoßen nicht gegen die Grundsätze des anwaltlichen Standes- und Gebührenrechts, wenn sie den Mandanten beim ersten Kontakt gebührenfrei beraten (Bundesgerichtshof Az. AnWZ 42/16). Diese gebührenfreie anwaltliche Erstberatung ist für den Anwalt insoweit interessant, als er darauf hoffen darf, dass Sie ihn auch mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen werden.

Welche Unterstützung kann ich über die Beratungshilfe hinaus erwarten?

Die Beratungshilfe dient Ihrer rechtlichen Orientierung. Sofern Sie Ihr Scheidungsverfahren in die Wege leiten wollen, können Sie für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Den Antrag stellt Ihr Rechtsanwalt am besten direkt mit Ihrem Scheidungsantrag bei Gericht. Bestenfalls übernimmt die Staatskasse dann die Verfahrenskosten für Ihr gesamtes Scheidungsverfahren.

Kann ich mich auch bei einer Anwalts-Hotline beraten lassen?

Im Internet und auf vielen Websites finden Sie Angebote zu Anwalts-Hotlines. Sie werden dann zwar auch im Rahmen der kommunikativen Möglichkeiten beraten, müssen aber einkalkulieren, dass Sie über Ihre Telefonrechnung mit Gebühren von mindestens zwei bis vielleicht fünf oder sechs Euro für jede Gesprächsminute belastet werden. Das Problem dabei ist, dass der Anwalt umso mehr Geld verdient, je länger Sie in der Leitung sind und auf eine Antwort auf Ihre Probleme hoffen. Sofern Sie also Fragen haben, die sich nicht eben mal so beantworten lassen, kann eine telefonische Beratung über eine Hotline richtig Geld kosten.

Fazit

Ihre Scheidung scheitert nicht am Geld. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Ihre finanziellen Engpässe zu überbrücken. Sprechen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen die Optionen auf.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!