Ehevertrag: Alle Infos zum wichtigsten Vertrag im Leben

Egal wo Sie gerade in Ihrer Beziehung stehen, es ist immer sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Wenn Sie sich gerade in Hochzeitsplanungen befinden, kann das Thema natürlich schnell ein Reizthema werden, sollte es aber nicht. Denn mit einem Ehevertrag regeln Sie alles zu einem Zeitpunkt, wo sie beide normalerweise am besten darüber sprechen können. Sie sorgen nur für den „Fall aller Fälle“ vor, falls es aus welchen Gründen auch immer in 5, in 10 oder in 20 Jahren nicht mehr klappt und sie sich trennen wollen.

Wer weiß schon genau, was in 10 Jahren ist? Somit ist ein Ehevertrag wie eine Versicherung der Ehe für die Zukunft. Sie regeln alle Punkte, schließen diesen Vertrag irgendwo weg und vergessen den Ehevertrag während Sie Ihr Leben führen. Und falls, NUR falls in Zukunft Ihre Beziehung auf eine harte Probe gestellt werden sollte, können Sie jeder Zeit sich darauf berufen. Was sind die Vorteile (es gibt nur Vorteile):

  • Sie können im worst case Szenario ihrer Beziehung (also Trennung und Scheidung) alle Punkte regeln und zwar fair und besonnen.
  • Sie können den Ehevertrag selber regeln und so gestalten, wie sie beide es gerne hätten (dennoch sollten Sie diesen Vertrag durch einen Familienrechtsanwalt kurz überprüfen lassen; es gibt natürlich ein paar juristische Dinge zu beachten).
  • Sie können in Zukunft ihren Ehevertrag natürlich jeder Zeit der neuen Realität anpassen. Zum Beispiel, wenn Sie Kinder bekommen und sie ihre gemeinsamen Kinder schützen möchten.
  • Sie können diese „Versicherung für ihre Ehezeit“ wegschließen und brauchen die Ehevereinbarung auch nie wieder anschauen, wenn Sie es nicht wollen.
  • Falls nicht das Ende des diesseitigen Lebens sie beide irgendwann einmal leider trennen wird, sondern der Scheidungsrichter, benötigen sie nur noch einen einzigen Anwalt und sparen sich Zeit, Nerven und viel Geld. Es kommt eben nicht zu einem Rosenkrieg, bei dem jeder als Verlierer auseinandergeht, außer die Scheidungsanwälte!

Wenn Sie einen solchen Vertrag während der Ehe abschließen mit der Absicht, eine eventuell oder sicher geplante Trennung / Scheidung möglichst anständig abzuwickeln, dann heißt dieser Vertrag „Scheidungsfolgenvereinbarung“.

Das Wichtigste

  • Sämtliche Regelungen, die einvernehmlich zu allen Lebensbereichen vor der Scheidung getroffen werden, sind ein Segen für Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.
  • Es können Vereinbarungen getroffen werden, die sämtliche Ansprüche betreffend Gütertrennung, Unterhalt und den Versorgungsausgleich von Rentenansprüchen festlegen.
  • Ein solcher Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden.
  • Ein Ehevertrag ist durch Niederschrift bei einem Notar abzuschließen.

Warum sollte ich einen Ehevertrag abschließen?

Das heutige Familienrecht, welches vor Jahrzehnten festgelegt wurde, und damit auf die klassische „Hausfrauen-Ehe“ zugeschnitten war, passt nicht mehr in unsere moderne Zeit der Doppelverdiener-Ehen und modernen Formen des ehelichen Zusammenlebens.

Einen Ehevertrag sollten Sie durch einen Anwalt aufsetzen lassen, um Ihr Vermögen durch Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu schützen

Einen Ehevertrag sollten Sie durch einen Anwalt aufsetzen lassen, um Ihr Vermögen durch Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu schützen

Kommt es zu einer Scheidung, kann das die Ehepartner viel Geld kosten. Dies gilt es zu verhindern.

Durch einen Ehevertrag können Sie ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Regelungswerk entwerfen, Ihr Vermögen schützen, Unterhaltsansprüche vermeiden und Versorgungsansprüche ausschließen.

Hierbei sollten Sie sich allerdings aufgrund der speziellen Rechtsmaterie und Vielfalt der gesetzlichen Regelungen der Hilfe unserer anwaltlichen Experten bedienen, um sich hundertprozentig abzusichern.

Expertentipp:

Vor dem Weg zum Altar (bzw. zum Standesamt), sollte Sie der Weg zum Notar führen, um Ihr Vermögen durch Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu schützen und um Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich zu regeln.

Ein Ehevertrag kann aber entgegen einer oft verbreiteten falschen Ansicht auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden. Die zeitlich letzte, aber auch schlechteste Möglichkeit, ist die Scheidungs­folgen­verein­barung.

Sie können Ihren Ehevertrag durch einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsetzen lassen, der Notar muß dann nur noch unterschreiben.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Zunächst sollten Sie wissen, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, für den ein Ehevertrag sinnvoll ist.

Dies ist unter den folgenden Gesichtspunkten zu befürworten:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
  • Ein Ehepartner ist vermögender als der andere
  • Beide Ehepartner sind im fortgeschrittenen Lebensalter, waren verheiratet und haben Kinder
  • Unternehmer-Ehe, Ehe mit Selbstständigen
  • Verschiedene Nationalitäten

Im Falle der Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder bleibt jeder unabhängig und kann weiterhin über seine Vermögensteile verfügen. Ihr Ehepartner hat sich sein eigenes Leben aufgebaut und Sie sind auch in Zukunft nicht finanziell für Ihren Ehepartner verantwortlich.

Haben Sie mehr Vermögen als Ihr Ehepartner, wird ohne Ehevertrag Ihr Vermögen im Scheidungsfalle erheblich reduziert.

Haben Sie mehr Vermögen als Ihr Ehepartner, wird ohne Ehevertrag Ihr Vermögen im Scheidungsfalle erheblich reduziert.

Sind Sie der vermögendere Ehepartner oder werden Sie im Laufe der Ehe erheblich mehr Vermögen aufbauen, wird ohne Ehevertrag Ihr Vermögen im Scheidungsfalle erheblich reduziert.

Der Grund: Der Normalfall der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, die immer dann gilt, wenn kein Vertrag geschlossen wird, sorgt dafür, dass durch Vergleich des Anfangs- und Endvermögens für jeden Partner der Vermögensüberschuss geteilt wird. Dies kann für den reicheren Ehepartner zu einem erheblichen Verlust führen. Gleiches gilt für den Wertzuwachs bei Immobilien.

Fast Alle Menschen in Deutschland treffen Vorsorge für Krankheit und das Alter. Nur über die Folgen einer Eheschließung in der Zukunft machen sie sich keine Gedanken. Dabei ist das Eingehen einer Ehe der wichtigste Vertrag im Leben!

Dr. Christopher Prüfer

Sind beide Ehepartner älter, bereits verheiratet gewesen und haben Kinder, so ergäbe sich die Diskrepanz, dass die Kinder im Todesfall weniger erhalten als der überlebende Ehegatte. Dies kann auch nicht durch ein Testament geregelt werden, da der überlebende Ehegatte einen höheren Pflichtteilsanspruch hätte.

Betreibt einer der Eheleute ein Unternehmen, so wäre ohne Vereinbarung im Falle der Scheidung das Unternehmen möglicherweise in seiner Existenz gefährdet.

Bei unterschiedlichen Nationalitäten gilt zwar das Recht des Aufenthaltslandes, dennoch haben für den Fall, dass ein Partner im Ausland lebt, die dortigen Regelungen Vorrang. Durch eine vertragliche Regelung, welches Recht Anwendung findet, kann die Scheidung vereinfacht gehandhabt werden.

Wie und wo ist ein Ehevertrag abzuschließen?

Dieser ist gem. § 1410 BGB durch Niederschrift beim Notar abzuschließen. Unsere handverlesenen Kooperationsanwälte beraten Sie und erstellen Ihnen einen Vertragsentwurf. Es entstehen Gebühren, die sich nach Ihrem Vermögen bestimmen. Schulden werden dabei mindernd berücksichtigt. Ist der Vertragsentwurf von Ihnen als gut befunden, wird der Notar diesen unterzeichnen.

Expertentipp:

Hier sollten Sie die genauen Gebühren für die Unterschrift im Vorfeld beim Notar erfragen. Die anfallenden Gebühren stehen jedoch außer Verhältnis der Kosten, die Ihnen ohne die Regelungen des Ehevertrages entstehen würden.

Gemessen an lebenslangen oder bis zur Wiederheirat erfolgten
Unterhalts-, Vermögens- und Versorgungsansprüchen, fallen diese Erstinvestitionen für Ihren Anwalt und den Notar kaum ins Gewicht und die Scheidung kann schnell und einfach erfolgen.

Wesentliche Inhalte des Ehevertrages

Regelungen zur Gütertrennung

Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag ab, so gilt die Zugewinngemeinschaft

Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag ab, so gilt die Zugewinngemeinschaft

Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung wird das erwirtschaftete Vermögen geteilt und ein Ausgleich erfolgt insofern, als der begütertere Teil den anderen Partner auszuzahlen hat. Durch den Vertrag wird eine Gütertrennung vereinbart. Ein Zugewinnausgleich findet im Falle der Scheidung nicht statt.

Unternehmer und vermögende Ehegatten behalten Ihr Vermögen, welches sie erarbeitet haben.

Es können natürlich auch Regelungen zum Hausrat, der Nutzung der Ehewohnung und weiteren Besitzständen getroffen werden.

Regelungen zum Unterhalt

Unterhaltsansprüche nach Scheidungen bestehen oft ein Leben lang. Der Vertrag kann dies ausschließen oder begrenzen. Die Grenzen zieht das Gesetz dort, wo der nicht so gut gestellte Ehegatte aus Alter, Krankheit oder wegen Kindererziehung nicht ausreichend versorgt ist. Insofern könnte der Vertrag unwirksam werden. Der Trennungsunterhalt ist gleichwohl nicht auszuschließen oder beliebig abzuändern.

Regelungen zum Versorgungsausgleich

Ein weiterer wichtiger Punkt ist bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich, die Regelung bezüglich ihrer erworbenen Rentenanwartschaften. Auch dies kann teuer werden. Das Versorgungsausgleichgesetz sieht vor, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zur Hälfte dem anderen Ehepartner gutgeschrieben werden.

Zahlen Sie wesentlich höhere Beiträge als ihr Ehepartner, bedingt durch die Höhe des Einkommens oder Teilzeitarbeit, kann dies zu einem wirtschaftlichen Dilemma im Rentenalter führen.

Durch eine vertragliche Regelung lässt sich die gesetzliche insofern abändern. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung des Familiengerichtes, damit ein angemessener Ausgleich zwischen den Partnern im Rentenalter erfolgt.

Expertentipp:

Es kann vorkommen, dass die Absichten bei der Unterzeichnung des Vertrages erheblich von der Realität zum Zeitpunkt der Scheidung abweichen. So kann zum Beispiel ein vertraglich festgehaltener Verzicht auf Unterhalt später unwirksam werden, wenn durch die Geburt eines Kindes die Grundlage für den früheren Verzicht wegfällt.

Machen Sie deutlich, in welcher familiären Situation Sie sich als Ehepartner zum Zeitpunkt der Vereinbarung befunden haben. Ebenso ist eine Klausel, wonach Sie beide sich verpflichten, den Vertrag anzupassen, wenn sich an den wesentlichen Grundlagen etwas in Zukunft ändern wird, zu empfehlen.

Grenzen des Ehevertrages

Dieser unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Seine Grenzen findet die Vertragsfreiheit, wenn eine der Regelungen:

  • gegen ein gesetzliches Verbot verstößt
  • gegen die „guten Sitten“ verstößt
  • zulasten Dritter („Kindeswohl“) geht

Die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschieden werden kann, regelt das Gesetz zwingend. Der Scheidungsantrag darf nicht unter Bedingungen gestellt werden (Scheidung nur bei Ehebruch).

Sittenwidrig ist ein Vertrag, wenn der wirtschaftlich überlegende Teil den Ehepartner schutzlos benachteiligt, wie im Fall von Krankheit, Alter, Schwangerschaft, Schutzbedürftigkeit von Kindern oder im Fall von Mittellosigkeit.

Ferner können die Vertragsparteien nicht im Voraus auf Kindesunterhalt verzichten, da der Unterhaltsanspruch dem Kind zusteht. Ein einseitiger Verzicht eines Elternteils zu Lasten des Kindes in einem Ehevertrag ist nicht möglich.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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