Scheidung - Scheidungsanwalt - BonnIhr Anwalt für Scheidung und Unterhalt in Bonn.Rechtsanwalt Alpan SagsözFachanwalt für Familienrecht
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Anschrift & Kontakt
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Strasse + Nr.:
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Adenauerallee 73 |
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PLZ / Ort:
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53113 Bonn |
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Telefon:
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0228 / 96 19 72 0 |
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Fax:
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0228 / 88 68 62 4 |
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Web:
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www.ra-alpan.de
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E-Mail:
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Sprachen:
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türkisch |
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Vorstellung
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Ihr Anwalt für Familienrecht in Bonn.
Rechtsanwalt Sagsöz berät Mandanten bei Trennung / Scheidung. Er führt ebenso selbstverständlich die gerichtliche Auseinandersetzung durch, wenn dies nötig ist. Zudem werden nach den individuellen Verhältnissen Eheverträge entworfen.
Bei juristischen Auseinandersetzungen wird gerade im Familienrecht nicht nur mit fairen Mitteln und sachlichen Argumenten gekämpft. Speziell in diesem Rechtsgebiet ist aber, insbesondere bei Beteiligung von gemeinsamen Kindern, Aufgabe aller Beteiligten – gerade auch der Rechtsanwälte - das Motto „Auge um Auge“ weitgehend zu vermeiden.
Das Ehe- und Familienrecht ist das Rechtsgebiet, bei dem von Richtern und Rechtsanwälten ganz besonders viel Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Die Entscheidung, welchen Rechtsanwalt man beauftragt, ist daher für ein möglichst konfliktarmes Verfahren besonders wichtig. Neben Fachwissen sollte ein Rechtsanwalt fähig sein in besonderem Maße zu einvernehmlichen Lösungen anzuregen, da die Familie mit dem Urteil/Vergleich in der Regel noch viele Jahe leben muß. Diesen Aspekt nicht zu vernachlässigen, ist für uns bei familienrechtlichen Verfahren oberstes Gebot.
Bei vorhandenem Vermögen und gemeinsamen Kindern gibt es in der Regel folgende Felder gerichtlich/außergerichtlich zu regeln: - Scheidung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Ehegatten/- Kindesunterhalt - Zugewinnausgleich - Versorgungsausgleich
Erfahrungsgemäß ist vielen Mandanten nicht bekannt, daß hier ein Verfahren in der Regel nicht separat abgeschlossen werden kann (sog. „Verbundverfahren“). Ein Scheidungsverfahren kann sich beispielsweise dann zeitlich strecken, wenn zum Beispiel ein Elternteil das alleinige Sorgerecht (§ 1671 BGB – gesetzliche Grundkonstellation ist die gemeinsame Sorge) durchsetzen möchte.
Scheidung binationaler Ehen Bei Verfahren mit ausländischen Beteiligten, sind die Artikel 14 und 17 EGBGB zu beachten. Es ist zum Beispiel ein klassischer Trugschluss vieler Mandanten, daß Ausländer nicht vor deutschen Gerichten geschieden werden können. Es kann in einem solchen Fall je nach Konstellation ausländisches Familienrecht anwendbar sein. Auf diesem Gebiet haben wir aufgrund der Mandantenstruktur viel Erfahrung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer ersten, familienrechtlichen Beratung, welche entsprechend umfassend sein sollte und unabdingbar ist. In der Kanzlei und im Sekretariat werden Sie bei Bedarf auch in englischer oder türkischer Sprache betreut.
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