Inwieweit kann ich meinen Scheidungsantrag wieder zurückziehen?

Kostet mich die Rücknahme meines Scheidungsantrages was?

Es kann gute Gründe geben, dass Sie es bereuen, Ihre Scheidung bei Gericht beantragt zu haben. Vielleicht möchten Sie Ihren Scheidungsantrag wieder zurückziehen? Vielleicht benötigen Sie wegen Ihrer Scheidung noch Bedenkzeit? Dann ist die Frage zu klären, inwieweit dies möglich ist und welche Konsequenzen dabei zu berücksichtigen sind. Auch wenn damit eine Reihe prozessualer Fragen verbunden ist, erleichtert es Ihre Entscheidungsfindung, wenn Sie wissen, was für und was gegen eine Antragsrücknahme spricht.

Das Wichtigste

  • Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, können Sie Ihren Scheidungsantrag so lange zurückziehen, bis der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig ist.
  • Sie tragen allerdings die bis dahin entstandenen Gebühren für Gericht und Anwalt. Auch die eventuell bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird hinfällig.
  • Möchten Sie sich erneut scheiden lassen, müssen Sie das Trennungsjahr nochmals einhalten. Die Gebühren für Gericht und Anwalt fallen erneut an.
  • Hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, kann er bis zur Unanfechtbarkeit des gerichtlich verkündeten Scheidungsbeschlusses seine Zustimmung widerrufen. Er benötigt dafür keinen Anwalt. Die einvernehmliche Scheidung wird dann zur streitigen.
  • Alternativ zur Antragsrücknahme sollten Sie die Aussetzung des Scheidungsverfahrens in Betracht ziehen. Sie verschaffen sich so Bedenkzeit und vermeiden Kostennachteile.
  • Mit einer Antragsrücknahme können Sie Ihr gesetzliches Erbrecht als Ehepartner nicht wiederherstellen, wenn Sie die Scheidung beantragt haben, Ihr Ehepartner zugestimmt hat und danach verstirbt.

Kann ich meinen Scheidungsantrag rückgängig machen?

Lassen Sie uns die Antwort vorwegnehmen: Sie können mit einer einvernehmlichen Scheidung Ihren Scheidungsantrag grundsätzlich immer zurückziehen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vom Familiengericht verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Wir bewegen uns mit dieser Antwort in den Tiefen des Prozessrechts. Hier gibt es eine ganze Reihe von Aspekten, die es zu beachten gilt, wenn Sie Ihre bei Gericht beantragte Scheidung nicht mehr wünschen. Vor allem sind auch strategische Aspekte und Kostennachteile zu berücksichtigen. Da Sie als Antragsteller sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, wird Sie Ihr Anwalt im Detail beraten, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen möchten. Damit Sie ungefähr wissen, auf was es dabei ankommt, erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte.

Ein Scheidungsantrag kann zurückgezogen werden, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Schaubild:
Ein Scheidungsantrag kann zurückgezogen werden, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Gut zu wissen:

Die Antwort hängt mithin auch davon ab, ob Sie den Scheidungsantrag allein eingereicht haben, ob Ihr Ehepartner bereits zugestimmt hat oder ob auch Ihr Ehepartner einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.

Welche Bedeutung hat ein Versöhnungsversuch für unser Scheidungsverfahren?

Der Begriff des Versöhnungsversuchs spielt vornehmlich eine Rolle, wenn Sie sich im Laufe Ihres pflichtgemäßen Trennungsjahres mit Ihrem Ehepartner wieder versöhnen. Kurzzeitige Versöhnungsversuche haben keinen negativen Einfluss auf den Ablauf des Trennungsjahres. Versöhnen Sie sich, läuft das Trennungsjahr trotzdem weiter. Scheitert Ihre Versöhnung, hat es keinen Einfluss auf den Verlauf des Trennungsjahres. Wenn Sie dann Ihren Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, wirkt sich eine Versöhnung insoweit aus, als Sie immer noch die Möglichkeit haben, Ihren Scheidungsantrag zurückzuziehen.

In einer Partnerschaft muss man sich manchmal streiten, denn dadurch erfährt man mehr voneinander.

Johann Wolfgang von Goethe

Was ist, wenn ich allein die Scheidung beantragt habe?

Haben Sie allein Ihre Scheidung beantragt, können Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen. Stimmt Ihr Ehepartner der Rücknahme zu, benötigt er dafür keinen Rechtsanwalt. Es kommt aber auch nicht darauf an, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder nicht. Auch kann er nicht widersprechen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen. Haben Sie Ihren Scheidungsantrag zurückgenommen, können Sie diesen nicht wieder in Kraft setzen, weil Sie es sich dann doch wieder anders überlegt haben. Möchten Sie die Scheidung dann doch durchführen, müssen Sie den Scheidungsantrag neu stellen und neu bei Gericht einreichen.

Gut zu wissen:

Um Ihren Scheidungsantrag bei Gericht zurückzunehmen, brauchen Sie Ihren Rechtsanwalt. Wegen des Anwaltszwangs können Sie selbst nichts beantragen. Nur Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag zurücknehmen.

Bis wann kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?

Den Scheidungsantrag können Sie solange zurückziehen, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Den Scheidungsantrag können Sie solange zurückziehen, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Sie können Ihren Scheidungsantrag im günstigsten Fall so lange zurückziehen, solange der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig geworden ist. Rechtskräftig und damit unanfechtbar wird der gerichtliche Scheidungsbeschluss einen Monat, nachdem ihn der Richter verkündet hat. Teils stellen Gerichte wohl aber auch darauf ab, dass der Scheidungsantrag nur zurückgezogen werden kann, solange der Richter den Scheidungsbeschluss nicht verkündet hat. Auf jeden Fall haben Sie immer die Möglichkeit, im mündlichen Scheidungstermin Ihren Scheidungsantrag zurückzunehmen.

Gut zu wissen:

Soweit Ihr Ehepartner anwaltlich nicht vertreten ist, kann er im Scheidungstermin nicht verhandeln. Er hat deshalb keine Möglichkeit, Einfluss auf die Zurücknahme Ihres Scheidungsantrags zu nehmen.

Nur zur Info: § 269 ZPO, wonach die Klage ohne Einwilligung des Antragsgegners nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden kann, gilt hier nicht, eben weil der Ehepartner als Antragsgegner anwaltlich nicht vertreten ist und deshalb wegen des Anwaltszwangs vor dem Familiengericht selbst nicht verhandeln kann.

Entstehen mir durch die Zurücknahme des Scheidungsantrags Kostennachteile?

Wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen, ist das Verfahren beendet. Sie zahlen dann die Gebühren für Gericht und Ihren Anwalt (§ 150 Abs. II FamFG). Stellen Sie den Scheidungsantrag dann später erneut, fallen die gleichen Gebühren erneut an.

Die Gerichts- und Prozesskosten müssen Sie zahlen, auch wenn Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen.

Schaubild:
Die Gerichts- und Prozesskosten müssen Sie zahlen, auch wenn Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen.

Was passiert mit Anträgen zur Regelung von Scheidungsfolgen?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag die Regelung einer Scheidungsfolge beantragt, wird mit der Zurücknahme des Scheidungsantrags auch der Antrag zur Regelung einer Scheidungsfolge hinfällig. Ausgenommen sind jedoch Anträge, die Sie im Hinblick auf das Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind gestellt haben, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist (§ 141 FamFG). In diesem Fall muss der Richter über das Sorgerecht weiter verhandeln. Gleiches gilt für eine Scheidungsfolge, bei der Sie ausdrücklich erklärt haben, diese fortführen zu wollen. Diese Scheidungsfolge wird dann als selbstständige Familiensache fortgeführt und verhandelt sowie letztlich gerichtlich entschieden.

Muss ich für einen erneuten Scheidungsantrag das Trennungsjahr nochmals einhalten?

Haben Sie Ihren Scheidungsantrag zurückgenommen und möchten sich dann irgendwann doch scheiden lassen, müssen Sie erneut den Ablauf des Trennungsjahres abwarten. Alles beginnt sozusagen von neuem.

Wollen Sie sich erneut scheiden lassen, müssen Sie den gesamten Trennungs- und Scheidungsverlauf erneut durchlaufen.

Schaubild:
Wollen Sie sich erneut scheiden lassen, müssen Sie den gesamten Trennungs- und Scheidungsverlauf erneut durchlaufen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen habe?

Hat Ihnen das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt oder haben Sie diese beantragt, erfasst die Zurücknahme Ihres Scheidungsantrags auch den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Die bis dahin entstandenen Gebühren für Gericht und Ihren Anwalt müssen Sie selbst tragen.

Expertentipp:

Nehmen Sie den Scheidungsantrag zurück und sieht auch Ihr Ehepartner die Chance, Ihre Ehe neu zu beleben, erscheint es als ein Gebot der Fairness, dass er sich auch an den entstandenen Gebühren beteiligt.

Zählt es als Antragsrücknahme, wenn ich im Scheidungstermin nicht erscheine?

Erscheinen Sie nicht zum Scheidungstermin, kann Ihr anwesender Ehepartner eine Versäumnisentscheidung beantragen. Mit einer solchen Entscheidung stellt der Richter dann fest, dass Ihr Scheidungsantrag als zurückgenommen gilt (§ 130 FamFG). Sie tragen die Kosten des Verfahrens. Das Ergebnis ist letztlich das gleiche, als wenn Sie Ihren Scheidungsantrag ausdrücklich zurückgenommen hätten.

Gibt es eine Alternative zur Zurücknahme des Scheidungsantrags?

Sind Sie sich unsicher und benötigen Bedenkzeit, brauchen Sie nicht unbedingt den Scheidungsantrag zurückzunehmen. Schließlich entstehen Ihnen dadurch Kostennachteile. Als Alternative bietet sich an, dass Sie bei Gericht beantragen, das Verfahren zunächst auszusetzen und das Verfahren zum Ruhen zu bringen (3 136 FamFG).

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert

Der Richter darf Sie dann nicht scheiden. Ihr Ehepartner, der selbst keinen Scheidungsantrag gestellt hat, kann dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nicht widersprechen. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass Sie die Aussetzung wiederholen können. Die Aussetzung darf aber insgesamt die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Leben Sie bereits seit mehr als drei Jahren getrennt, können Sie das Verfahren für maximal sechs Monate aussetzen lassen.

Gut zu wissen:

Beantragen Sie die Aussetzung des Scheidungsverfahrens, soll das Gericht den Ehepartnern nahelegen, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen. Mit dem Aussetzungsantrag geben Sie schließlich zu erkennen, dass Sie Ihrer Ehe eine wie auch immer geartete Chance geben. Um diese Chance effektiv zu nutzen, kann eine Eheberatung durchaus eine hilfreiche Perspektive sein.

Was ist, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragt haben?

Haben sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner einen Scheidungsantrag gestellt, können Sie zwar Ihren Scheidungsantrag zurücknehmen. Nimmt Ihr Ehepartner seinen Scheidungsantrag nicht zurück, wird das Scheidungsverfahren nach Maßgabe seines Antrags fortgeführt. Liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung vor, können Sie mit der Zurücknahme allein Ihres Scheidungsantrags nicht verhindern, dass Sie letztlich geschieden werden.

Kann mein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung zurücknehmen?

Hatten Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt und hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, kann er seine Zustimmung zur Scheidung so lange zurücknehmen, bis der gerichtliche Scheidungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig geworden ist. Ist der Ehepartner jedoch anwaltlich vertreten und haben Sie im Scheidungstermin verhandelt, kann er seine Zustimmung nur noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurücknehmen (§§ 134 Abs. II FamFG, 269 ZPO).

…wenn nicht die Stärke meiner eigenen Arme mich an meinem eigenen Haarzopfe wieder herausgezogen hätte.

Gottfried August Bürger

Kann ich meinen Scheidungsantrag zurücknehmen, um meinen verstorbenen Ehepartner zu beerben?

Haben Sie die Scheidung beantragt und hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, sind Sie als gesetzlicher Erbe Ihres verstorbenen Ehepartners ausgeschlossen (§ 1933 BGB). Diese Situation kann erhebliche Konsequenzen haben.

Praxisbeispiel:

In einem Fall des OLG Naumburg (Az. Wx 55/14) hatte die Ehefrau die Scheidung beantragt. Der Ehemann verstarb noch vor Abschluss des Scheidungsverfahrens. Um ihr gesetzliches Erbrecht wiederzubeleben, nahm die Frau den Scheidungsantrag zurück. Sie vertrat die Auffassung, dass sich der Scheidungsantrag mit der Zurücknahme erledigt habe. Die Konsequenz sei, dass ihr gesetzliches Erbrecht nach dem Tod ihres Mannes fortbestehe. Die Kinder der Frau waren damit jedoch nicht einverstanden. Das Gericht traf eine klare Entscheidung. Die Rechtslage beurteile sich allein zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. So stehe es unmissverständlich im Gesetz. Da der Scheidungsantrag gestellt war und der Erblasser zugestimmt hatte, war das Erbrecht der überlebenden Ehefrau endgültig ausgeschlossen. Sie ging im Erbfall leer aus. Die Kinder erbten allein.

Fazit

Die prozessrechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr komplex. Sie müssen in jeder Lage des Verfahrens neu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Perspektiven Sie einen einmal gestellten Scheidungsantrag wieder zurücknehmen. Um Ihre Entscheidung richtig einzuordnen, sollten Sie sich dazu unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Autor:  Volker Beeden

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