Scheidung von Priestern, Pfarrern und Pastoren

Geistlicher ist nicht gleich Geistlicher und so bestehen durchaus gravierende Unterschiede zwischen Priestern, Pfarrern und Pastoren. Erfahren Sie hier alles über den Zölibat, die Besonderheiten von einer Ehe von Priestern, Pfarrern und Pastoren und über die Folgen bei einer Scheidung.

Das Wichtigste

  • Es gibt große Unterschiede zwischen Priestern, Pastoren und Pfarrern und das besonders bei den Themen Ehe und Scheidung.
  • Ein Priester der katholischen Kirche unterliegt generell dem Zölibat und darf nicht heiraten.
  • In Ausnahmefällen dürfen verheiratet evangelische Pfarrer, die zum katholischen Glauben konvertieren, Priester werden und die Ehe fortführen.
  • Genaue Zahlen zu geschiedenen Pfarrern und Pastoren stellt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nicht zur Verfügung. Geistliche gelten noch immer als Vorbilder.
  • Schätzungen zufolge liegt die Scheidungsrate bei Pfarrern und Pastoren jedoch mindestens so hoch wie im Bundesdurchschnitt, nämlich bei über 40 %. Andere Quellen sprechen gar von bis zu 50 %.
  • Als im Jahr 1976 das Schuldprinzip im Scheidungsverfahren abgeschafft wurde, hatte das auch Aufwirkungen auf die Scheidung im Christentum. Die Zahl der Scheidungen von Priestern, Pfarrern und Pastoren stieg.

Priester, Pfarrer oder Pastor

Während ein Priester immer katholisch ist, kann ein Pfarrer sowohl katholisch als auch evangelisch sein. Der Pastor wiederum ist immer evangelisch. Der Priester ist in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen, altkatholischen und anglikanischen Kirchen die zweite der drei Weihestufen des Weihesakraments. Die erste Stufe dieses Sakraments bilden die Diakone, die dritte Stufe die Bischöfe.

Der katholische Priester kann vom Diözesanbischof zum Pfarrer ernannt werden, nachdem er bestimmte, im Kirchenrecht festgelegte Examen bestanden hat und bereits einige Jahre als Priester im geistlichen Dienst tätig war. Er kann dann entweder in einer Ortsgemeinde als Pfarrer tätig werden oder sich in einem Sonderpfarramt an anderer Stelle als Pfarrer betätigen, zum Beispiel als Schulpfarrer, Gefängnispfarrer, Krankenhauspfarrer oder ähnliches. Da zur Priesterweihe nur Männer zugelassen sind, ist natürlich auch der römisch-katholische Pfarrer immer ein Mann.

In der evangelischen Kirche gibt es keine Priesterweihe und keine Priester. Die Pfarrer, die vor allem in Nord- und Mitteldeutschland auch als Pastoren bezeichnet werden, werden in der evangelischen Kirche durch die Ordination zum Pfarrer. Diese Ordination setzt, ebenso wie die Priesterweihe, ein Theologiestudium sowie verschiedene, in den Kirchenordnungen festgelegte Examina voraus und ist sowohl für Männer als auch für Frauen zugänglich. Die evangelischen Pfarrer oder Pastoren übernehmen nach der Ordination üblicherweise ein Gemeindepfarramt. Die Sonderpfarrämter werden von Pfarrern besetzt, die bereits über eine Praxiszeit im Gemeindepfarramt verfügen.

Ein katholischer Pfarrer ist also zwingend immer auch ein Priester und nur Männer können dieses Amt bekleiden. Evangelische Pfarrer, die regional auch als Pastoren bezeichnet werden, sind hingegen nie Priester, da es in der evangelischen Kirche keine Priesterweihe gibt.

Der Zölibat

Eine weitere Besonderheit bei den katholischen Priestern und somit auch bei den katholischen Pfarrern ist der Zölibat. Von dem lateinischen caelibatus für „Ehelosigkeit“ stammend, sorgt das Zölibatsgesetz noch immer dafür, dass Geistliche der katholischen Kirche nicht heiraten dürfen und ein Leben in Keuschheit und sexueller Abstinenz führen müssen. Eingeführt wurde diese Regel im Jahr 1022 von Papst Benedikt VIII. und Kaiser Heinrich II. anlässlich der der Synode zu Pavia. Im Jahr 1075 setzte Papst Gregor VII. das Zölibatsgesetz um, indem er alle Priester-Ehen auseinanderreißen ließ und die Frauen und Kinder der Priester verjagte. In den priesterlichen Haushalten durfte von nun an nur noch eine Haushälterin leben, die durchaus in mehrfacher Hinsicht als Ersatz für die Familie diente.

In erster Linie handelte es sich dabei um ein Machtinstrument der Päpste und der Herrschenden, um die Priester der Kirche noch stärker unterzuordnen, denn es ist nicht die Bibel, die die Ehelosigkeit und Keuschheit der Geistlichen fordert. Vielmehr heißt es in 1. Timotheus, Kapitel 3, Verse 2 bis 5: "Ein Bischof soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen?" Trotzdem hat sich dieses Zölibatsgesetz, das den katholischen Geistlichen die Eheschließung und somit auch eine Scheidung verbietet, bis zum heutigen Tage gehalten, auch wenn innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche immer mehr Stimmen laut werden, die die Abschaffung des Zölibats fordern.

Verheiratete Geistliche im Christentum

Doch trotz des Zölibats gibt es auch Ausnahmen und verheiratete katholische Priester sind nicht so selten. Es handelt sich bei ihnen um verheiratete evangelische Pfarrer, die zum Katholizismus konvertiert sind und von der Zölibatspflicht befreit wurden. Zum ersten Mal geschah das im Jahr 1950, als der evangelische Pfarrer Rudolf Goethe zum Katholizismus konvertierte und von Papst Pius XII. die Erlaubnis erhielt, dabei seine Ehe weiterzuführen. Was damals ein absoluter Einzelfall war, ist heute nicht mehr so selten und weltweit soll es etwa 300 Geistliche geben, die vom protestantischen zum katholischen Glauben konvertiert sind und auch als katholische Geistliche ihre Ehe weiterführen. Genau Zahlen werden seitens der katholischen Kirche allerdings nicht bekannt gegeben.

Die evangelische Kirche kennt im Gegensatz zur katholischen Kirche keinen Zölibat und somit ist es evangelischen Pfarrern auch nicht verboten, zu heiraten und dementsprechend ist auch eine Scheidung erlaubt. Regeln gibt es allerdings trotzdem. So sollten evangelische Pfarrer ausschließlich Christen heiraten, wobei es heute keine große Rolle mehr spielt, ob der Ehepartner evangelisch oder katholisch ist. Bis vor einigen Jahren war den Pfarrern in einigen Bundesländern jedoch nur die Heirat mit einem evangelischen Partner erlaubt.

Die Ehe eines Pfarrers muss zwingend kirchlich in einem evangelischen Gottesdienst geschlossen werden. Eine bloße Standesamtliche Trauung ist nicht zugelassen. Diese Pflicht zur kirchlichen Trauung ergibt sich aus der Bindung an eine christliche Lebensführung, zu der sich der Pfarrer bei der Ordination verpflichtet.

Ehen mit Mitgliedern anderer, nicht-christlicher Religionen sind evangelischen Pfarrern nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, die nicht in jedem Fall erteilt wird. So muss zunächst sichergestellt werden, dass die Ausübung des Pfarramts durch die Ehe mit einem nicht-christlichen Partner nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin muss die Ehe in einem evangelischen Gottesdienst geschlossen werden, die Kinder aus dieser Ehe müssen nach evangelischem Glauben erzogen werden und der nicht-christliche Partner muss zusichern, den Pfarrdienst trotz seiner eigenen, abweichenden Konfession zu unterstützen. Manche Kirchen, wie beispielsweise die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens würden im Fall einer Eheschließung zwischen einem evangelischen Geistlichen und einem Muslim jedoch eher eine Entlassung aussprechen und keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Fälle werden generell immer im Einzelfallverfahren begutachtet und geprüft.

Trennung und Scheidung von einem Priester, Pfarrer oder Pastor

Da evangelischen Pfarrern das Heiraten erlaubt ist, ist natürlich auch eine Scheidung von einem Pfarrer möglich. Geistliche üben jedoch noch immer eine große Vorbildfunktion in der Gesellschaft aus und so sind diese Scheidungen von Pfarrern von Seiten der Kirche nicht gern gesehen. Noch bis in die 1990er Jahre hinein wurden geschiedene Pfarrer teilweise strafversetzt oder sogar aus dem Kirchendienst entlassen. Genaue Zahlen über Scheidungen im Christentum von Pfarrern werden von den Landeskirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bis heute nicht zur Verfügung gestellt.

Anders als in der katholischen Kirche ist die Ehe jedoch in der evangelischen Kirche kein heiliges Sakrament, so dass Scheidung der Ausübung des Pfarramtes in keiner Weise im Wege stehen dürfte. Vielmehr gehört die Ehe, wie es seinerzeit von Martin Luther formuliert wurde, zu den „weltlichen Dingen“ und steht getrennt vom Pfarramt. Bis zur Reform des Scheidungsrechts in den 1970er Jahren, als noch das Schuldprinzip anstelle des heute angewendeten Zerrüttungsprinzips Gültigkeit hatte, gab es dabei jedoch eine brisante Verbindung mit dem Pfarrerdienstrecht. Gemäß diesem Pfarrerdienstrecht ist die Ehe eines Pfarrers keine reine Privatsache, sondern eine Amtspflicht. Wird der Pfarrer nun schuldhaft geschieden, so kommt das unweigerlich einer Amtsverletzung gleich, die mit Kürzung oder gar Wegfall der Bezüge sanktioniert werden konnte. Seitdem es kein Schuldprinzip mehr bei der Scheidung gibt, kann es jedoch auch keine Amtsverletzungen des geschiedenen Pfarrers mehr geben. Entsprechend nahmen seit der Reform der Scheidungsgesetze auch die Scheidungen von Priestern, Pfarrern und Pastoren zu. Nicht selten jedoch wird die Trennung oder Scheidung dennoch zum Gesprächsthema Nummer 1 in der Gemeinde und erregt oft einiges an Aufsehen und Spekulation. Schon allein deshalb kommt es auch heute noch vor, dass Prister, Pfarrer und Pastoren nach einer Trennung oder Scheidung versetzt werden. In manchen Fällen kommt es auch vor, dass die Gemeinde eine Versetzung des Geistlichen wünscht.

Folgen der Scheidung im Christentum

Rechtlich gelten bei der Scheidung von Priestern und vor allem Pfarrern oder Pastoren natürlich dieselben Gesetze, die auch für nicht-Geistliche gelten. In der Praxis jedoch können sich einige Aspekte durchaus unterschiedlich auswirken. So lebt die Pfarrersfamilie in vielen Fällen im Pfarrhaus, welches der Kirche gehört. Kommt es zu einer Scheidung von Pfarrern, so muss derjenige Partner, der das Pfarreramt nicht innehat, unweigerlich aus dieser Wohnung ausziehen. Von Seiten der Kirche gibt es dazu keinerlei Zuschüsse.

Während der Pfarrer oder die Pfarrerin immer unter der Fürsorgepflicht der Kirche stehen, gilt das für die geschiedenen Ehepartner nicht mehr. Die Ehegatten von Pfarrern sind oft während der Ehe ehrenamtlich in der Gemeinde tätig und üben daher keine eigene Erwerbstätigkeit aus. Obwohl die ehrenamtlichen Tätigkeiten oft das Ausmaß eines Vollzeitjobs annehmen, sind die Ehegatten dennoch nicht sozialversichert und haben es darüber hinaus oft schwer, nach der Scheidung und der jahrzehntelangen ehrenamtlichen Tätigkeit wieder einen Einstieg ins Berufsleben zu finden. Aber auch für den Geistlichen selbst kann die Scheidung Konsequenzen haben. Wie bereits erwähnt, kommt es durchaus vor, dass die Gemeinde nach der Scheidung des Gemeindepfarrers dessen Versetzung verlangt, weil sie nicht von einem geschiedenen Pfarrer geleitet werden möchte.

Durch diese Faktoren kann die Scheidung von Pfarrern durchaus Komplikationen mit sich bringen, die bei Scheidungen nicht-geistlicher Ehepartner nicht zu erwarten sind.

Expertentipp:

Da bei der Scheidung von einem Priester, Pfarrer oder Pastor durchaus auch Bestimmungen aus dem Kirchenrecht, insbesondere dem Pfarrerdienstrecht zum tragen kommen können, sollten sich die Eheleute frühzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!