Erste Schritte bei meiner Scheidung

Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen möchte?

Trennung und Scheidung verlaufen meist emotional. Doch das ist nur der erste Eindruck. Jede Trennung und erst recht jede Scheidung hat einen rechtlichen Rahmen. Oft stellt derjenige Partner, der die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, die Weichen. Er bestimmt, wie Ihr bisheriges Leben und damit die Scheidung abgewickelt wird. Wünschen Sie die Scheidung, sollten Sie wissen, auf was es ankommt.

 

Das Wichtigste für Sie

  • Ist Ihre Ehe gescheitert und haben Sie das obligatorische Trennungsjahr vollzogen, können Sie über einen Rechtsanwalt Ihre Scheidung beantragen.
  • Unser Scheidungs-Service bietet Ihnen eine kostenlose Orientierungsberatung, in der wir Ihnen die Richtung aufzeigen. Ein Kostenvoranschlag zeigt Ihnen auf, mit welchen Gebühren Sie für Ihr Scheidungsverfahren rechnen müssen.
  • Wenn Sie die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche zahlen können, haben Sie notfalls Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Vorrangig ist zu prüfen, ob Ihr Ehepartner aufgrund seiner Unterhaltspflicht die Verfahrenskosten für Sie finanzieren muss oder ob Sie mit einer individuell mit uns vereinbarten Ratenzahlung zu Recht kommen.
  • Wenn Sie die Vorteile der Online Scheidung nutzen und Ihre einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung abrunden, werden Sie optimal zügig und kostengünstig geschieden. Sie sollten stets bedenken, dass eine streitige Scheidung eine oft schwierige Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner bedeutet und das Ergebnis nicht unbedingt kalkulierbar ist.

Ist Ihre Ehe tatsächlich gescheitert?

Ihre Scheidung ist die logische Konsequenz, wenn Ihre Ehe gescheitert ist. Sie ist gescheitert, wenn Sie die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner nicht mehr fortsetzen möchten. Ein Indiz dafür ist, dass Sie sich getrennt und einen eigenen Hausstand begründet haben. Mit Ihrem Antrag, die Ehe scheiden zu lassen, dokumentieren Sie, dass Sie diesen Weg gehen wollen. Sind Sie sich nicht sicher, sollten Sie eher zuwarten und sich Gewissheit über Ihre Gefühle verschaffen. Vielleicht fördert es Ihre Entschlusskraft, wenn Sie allein oder zusammen mit Ihrem Partner einen Eheberater aufsuchen und im Gespräch unter den Augen eines fachkundigen Dritten die Erkenntnis gewinnen, was Sie wirklich wollen.

Haben Sie das Trennungsjahr vollzogen?

Jede Scheidung setzt den Vollzug des Trennungsjahres voraus. Erst danach und allenfalls kurz vor Ablauf des Trennungsjahres können Sie über Ihren Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Früher wird das Gericht Ihren Antrag nicht bearbeiten und ihn möglicherweise sogar gebührenpflichtig zurückweisen. Eine gewisse Geduld ist also angebracht. Im Idealfall sind Sie sich mit Ihrem Partner einig, dass Sie das Trennungsjahr vollzogen haben.

Haben Sie sich wegen der Ehewohnung und Hausrat verständigt?

Im Regelfall wird ein Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen. Sie sollten sich verständigen, wer bleibt und wer geht. Sind Sie mehr als Ihr Ehepartner darauf angewiesen, die Wohnung für sich allein zu nutzen (z.B. weil Sie Ihr Kind betreuen oder krank oder gebrechlich sind), haben Sie von Gesetzes wegen ein vorrangiges Nutzungsrecht. Ihren Hausrat sollten Sie untereinander aufteilen. Ausnahmen betreffen persönliche Gegenstände und Sachen, die ausschließlich einem Ehepartner gehören. Klären Sie, wer für gemeinsame Verbindlichkeiten künftig verantwortlich sein soll und wie gemeinsame Vermögenswerte (z.B. Ihr Familienwohnhaus) aufgeteilt werden.

Wo erhalte ich erste Informationen wegen meiner Scheidung?

Unser Scheidungs-Service beinhaltet ein Gratis-Infopaket. Darin finden Sie vielerlei Informationen, die Sie am Beginn Ihrer Scheidung wissen müssen. Natürlich können Sie sich auch auf unseren verschiedenen Websites umsehen. Sie finden dort in einer Vielzahl von Textbeiträgen alles, was mit Blick auf Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgen relevant ist. Darüber hinaus können Sie unsere Orientierungsberatung in Anspruch nehmen. Rufen Sie unsere Servicenummer „0800-34 86 723“ an. Unsere geschulten Mitarbeiter informieren Sie kostenlos, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung irgendwelche Fragen haben. Unsere Mitarbeiter sind tagtäglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Sie erreichbar.

Wie bringe ich in Erfahrung, was mich meine Scheidung kostet?

Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren

Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren

Ihre Scheidung verursacht Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Gebühren hängen von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und zeigen auf, was Sie für Ihre Scheidung aller Wahrscheinlichkeit nach bezahlen müssen. Bei uns gibt es keine zusätzlichen Kosten oder versteckten Gebühren.
Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind.

Haben Sie mehrere Scheidungsanwälte verglichen?

Ihr Anwalt ist Ihr persönlicher Ansprechpartner. Sie sollten also wissen, mit wem Sie es zu tun haben und zu welchen Bedingungen er für Sie tätig ist. Es ist also nicht verkehrt, wenn Sie die Dienstleistungen verschiedener Anwälte vergleichen und sich dann für denjenigen/diejenige entscheiden, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen. Ihr Rechtsanwalt sollte nicht nur über die Mailbox für Sie erreichbar sein. Er/Sie sollte erbetene Rückrufe erledigen, Termine einhalten, sich Zeit für Sie und Ihre Probleme nehmen, gute Strategievorschläge machen und aufzeigen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sofern Sie unseren Scheidungs-Service in Anspruch nehmen, profitieren Sie von unserem Angebot mit unseren spezialisierten Anwälten zu einem unschlagbar günstigen Preis. Unsere Service-Qualität ist vom TÜV geprüft und zertifiziert. Unsere Anwälte berechnen absolut ehrliche Gebühren. Sie erhalten Ihre Scheidung zu den bestmöglichen Kosten.

Wie kann ich meine Scheidung finanzieren, wenn ich kein Geld habe?

Ihre Scheidung scheitert nicht am Geld. Vorab ist zu prüfen, ob Ihr Ehepartner so leistungsfähig ist, dass er Ihnen aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung finanzieren muss. Ist Ihr Ehepartner nicht leistungsfähig, können Sie mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren und die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach individueller Vereinbarung bezahlen. Verdienen Sie nur wenig oder gar kein eigenes Geld, haben Sie Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Ihr Rechtsanwalt kann dann im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag diese staatliche Fürsorgeleistung für Sie beantragen. Wird Ihnen die Hilfe bewilligt, brauchen Sie für Ihre Scheidung nichts zu bezahlen. In bestimmten Fällen schießt die Gerichtskasse die Verfahrenskosten für Sie lediglich vor und Sie zahlen die Vorschusszahlungen ratenweise an die Gerichtskasse zurück.

Haben Sie Ihre Rentenversicherungskonten abgeklärt?

Sofern Sie den Versorgungsausgleich nicht vertraglich geregelt haben, muss das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Dazu werden die Rentenanwartschaften beider Ehepartner oder, wenn Sie bereits in Rente sind, Ihre Renten untereinander ausgeglichen. Voraussetzung für eine zügige Abwicklung ist, dass Ihre Rentenversicherungszeiten korrekt erfasst sind. Waren Sie im Mutterschutz oder Erziehungsurlaub oder haben eine Ausbildung absolviert, kann es sein, dass diese versicherungsrelevanten Zeiten in Ihrem Rentenkonto nicht erfasst sind. Da das Familiengericht bei den Rentenversicherungsträgern Auskünfte einholt, kann es zu Verzögerungen kommen, die Ihr Scheidungsverfahren in die Länge ziehen. Klären Sie Ihr Rentenkonto möglichst frühzeitig ab. Vereinbaren Sie im Zweifelsfall einen persönlichen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherungsanstalt. Da es lange Vorlaufzeiten gibt, sollten Sie sofort aktiv werden.

Wo kann ich mich kostenfrei juristisch beraten lassen?

Scheidung ist vornehmlich eine Frage des Scheidungsrechts. Sie sollten sich deshalb unbedingt frühzeitig juristisch beraten lassen. Rechtsanwälte berechnen für eine Erstberatung meist eine Erstberatungsgebühr von bis zu EUR. Wenn Sie jedoch unseren Scheidungs-Service in Anspruch nehmen, profitieren Sie von dem Angebot unserer anwaltlichen Kooperationspartner. Danach ist die Erstberatung, in der Ihnen ein Anwalt aufzeigt, wo Sie derzeit stehen und wie Sie sich konkret verhalten sollten, gebührenfrei. Frühestens dann, wenn Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung beauftragen, fallen anwaltliche Gebühren an. Unsere Kooperationspartner stellen Ihnen dabei aber nur vorbildliche Gebühren in Rechnung, so dass Sie Ihre Scheidung so kostengünstig wie möglich durchführen können. Schließlich benötigen Sie jeden gesparten Euro für den Aufbau Ihrer neuen Existenz.

Kennen Sie die Vorteile einer Online Scheidung?

Bei der Online Scheidung kontaktieren und kommunizieren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt online über das Internet. Sie brauchen sich nicht mehr auf die aufwendige Suche nach einem sachkundigen Rechtsanwalt zu machen. Sie brauchen keine Termine in dessen Kanzlei zu vereinbaren und den Anwalt nicht mehr persönlich in seiner Kanzlei aufzusuchen. Wenn Sie unseren Scheidungs-Service in Anspruch nehmen, profitieren Sie davon, dass wir seit vielen Jahren mit ausgesuchten Rechtsanwälten zusammenarbeiten. Unser Rund-um-Sorglos-Service betreut Sie über Ihr gesamtes Scheidungsverfahren.

Wie stelle ich den Scheidungsantrag?

Bei uns können Sie den Scheidungsantrag bequem auch im Internet ausfüllen und sofort absenden

Bei uns können Sie den Scheidungsantrag bequem auch im Internet ausfüllen und sofort absenden

Sie starten Ihre Scheidung damit, dass Sie das von uns vorbereitete Formular so gut es geht vollständig ausfüllen und es uns bequem über das Internet, per Telefax oder mit der Post zuschicken. Dieses Scheidungsantragsformular finden Sie auch in unserem Gratis-Infopaket. Wenn uns alle Informationen vorliegen, leiten wir Ihren Scheidungswunsch an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner weiter. Da Sie wegen des bei den Familiengerichten bestehenden Anwaltszwangs Ihren Scheidungsantrag nur über einen Rechtsanwalt bei Gericht einreichen können und sich auch im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, benötigen Sie für Ihr Scheidungsverfahren wenigstens einen Rechtsanwalt.

Welche Unterlagen benötige ich für den Scheidungsantrag?

Sie müssen dem Familiengericht zuverlässig nachweisen, dass Sie verheiratet sind. Zur Antragstellung genügt es, wenn Sie zunächst die Kopie Ihrer Heiratsurkunde übersenden. Spätestens im Scheidungstermin müssen Sie dem Richter aber das Original Ihrer Heiratsurkunde vorlegen. Sie finden diese Heiratsurkunde in Ihrem Familienstammbuch oder besorgen sich eine Ausfertigung beim Standesamt. Sollten Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, müssen Sie auch hiervon eine Ausfertigung vorlegen. Im Scheidungstermin müssen Sie sich durch Ihren möglichst gültigen Personalausweis ausweisen.

Wie kann ich eine streitige Scheidung vermeiden?

Ihre Scheidung dürfte Sie sicherlich belasten. Um diese Belastung nicht ausufern zu lassen, sollten Sie möglichst alles vermeiden, was auf eine streitige Scheidung hinausläuft. Bei der streitigen Scheidung streiten Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen und über eventuelle Scheidungsfolgen, die Sie oder Ihr Ehepartner im Hinblick auf Ihre Scheidung regeln möchten. Streitige Scheidungen haben ein hohes Konfliktpotenzial, ziehen sich oft über Monate und Jahre hinweg und verursachen hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren. Zwangsläufig müssen Sie sich fortlaufend mit schriftlichen Stellungnahmen beschäftigen und unterliegen einer ständigen emotionalen Belastung. Besser ist, Ihre Scheidung einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner zu betreiben.

Wie erreiche ich eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag. Der andere stimmt dessen Scheidungsantrag lediglich zu. Um diesen Weg zu gehen, muss sich jeder Partner vor Augen führen, mit welchem zeitlichen, emotionalen und finanziellen Aufwand eine streitige Scheidung verbunden ist. Die Ergebnisse streitiger Scheidungen sind oft nicht kalkulierbar. Meist gibt es weder Verlierer noch Gewinner. Beide Ehepartner „lassen Federn“. Vorteilhaft ist insbesondere, dass Sie bei der einvernehmlichen Scheidung nur einen einzigen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Sie brauchen dann auch nur einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Der Ehepartner, der dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt. Demzufolge braucht er auch keinen Rechtsanwalt zu bezahlen. Damit ist die einvernehmliche Scheidung der beste Weg, wenn Sie Ihre Ehe zügig, kostengünstig, ohne allzu große emotionale Belastungen und zuverlässig abwickeln möchten.

Welche Möglichkeit habe ich, Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu regeln?

Idealerweise verbinden Sie die einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie alle Rechte und Pflichten, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung regeln möchten. Sie vermeiden damit, dass Sie sich wegen solcher Scheidungsfolgen in einer streitigen Scheidung mit Ihrem Ehepartner auseinandersetzen müssen. Sind Sie beispielsweise auf nachehelichen Unterhalt angewiesen, können Sie in der Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben, dass und inwieweit sich Ihr Ehepartner verpflichtet, Ihnen Unterhalt zu zahlen. Zweckmäßigerweise regeln Sie auch den Zugewinnausgleich in einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung. So können Sie genau vereinbaren, wie Sie am Vermögenszuwachs Ihres Ehepartners beteiligt werden oder wie Sie umgekehrt Ihren Ehepartner an Ihrem Vermögenszuwachs beteiligen. Wichtig ist, dass Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden oder wenigstens gerichtlich im mündlichen Verhandlungstermin durch den Richter protokollieren lassen.

Expertentipp:

Streben Sie eine einvernehmliche Scheidung an. So können Sie weiteren emotionalen Stress vermeiden und die Kosten zudem geringer halten.

Fazit

Eine Scheidung lässt sich nicht über Nacht bewerkstelligen. Teils haben Sie es selbst in der Hand, ob Ihre Scheidung eine schwierige oder leichte Angelegenheit wird. Auch wenn Sie hierzu auf das Einvernehmen Ihres Ehepartners angewiesen sind, sollten Sie zumindest selbst den Anstoß geben, Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich abzuwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen kostengünstig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Autor:  Volker Beeden

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