10 Tipps zum Thema Scheidungsrecht – Was muss ich bei einer Scheidung beachten?

Wie kann ich meine Ehe wahrhaftig abwickeln?

Vielleicht gehören Sie zu denjenigen, die Ihre Scheidung so schnell als möglich hinter sich bringen möchten? Das ist verständlich, der Wunsch allein genügt dafür aber nicht. Sie sollten Ihre Scheidung möglichst aktiv betreiben und so abwickeln, dass Sie die Grundlagen für neue Lebensperspektiven schaffen. Jeder Streit, den Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung mit Ihrem Partner vom Zaun brechen, ist kontraproduktiv. Sie sollten unbedingt wissen, welche Vorgaben das Scheidungsrecht macht und wie Sie dessen Vorschriften zu Ihrem Vorteil nutzen. Auch Ihr Ehegatte profitiert davon. Wir haben für Sie „10 Beste Tipps“ zum Thema Scheidungsrecht zusammengetragen.

Das Wichtigste

  • Haben Sie das Trennungsjahr vollzogen, können Sie die Scheidung Ihrer Ehe beantragen. Nach dem Scheidungsrecht werden Sie auch gegen den Willen Ihres Ehegatten geschieden, wenn Sie drei Jahre getrennt voneinander gelebt haben.
  • Da Sie ein „Recht auf Scheidung“ haben, sollte auch Ihr Ehegatte daran interessiert sein, die Scheidung einvernehmlich abzuwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen im gegenseitigen Interesse in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.
  • Sie können den Verfahrensablauf beschleunigen, wenn Sie die Möglichkeiten der Online-Scheidung nutzen und nicht darauf angewiesen sind, auf mühevollen Wegen nach einem Anwalt suchen zu müssen.
  • Freunden Sie sich mit der Möglichkeit an, Ihre gegenseitigen Probleme und eventuelle Sprachlosigkeit unter Einbeziehung eines Mediators in Lösungen überzuführen.

Tipp 1: Sie haben ein Recht auf Scheidung

Sie haben das Recht auf eine Scheidung.

Sie haben das Recht auf eine Scheidung.

Ihre Ehe wird geschieden, wenn und weil sie gescheitert ist. Das Scheidungsrecht vermutet, dass Ihre Ehe gescheitert ist, wenn Sie wenigstens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Dann können Sie die Scheidung beantragen. Auch wenn Ihr Ehegatte Ihrem Scheidungswunsch widerspricht, werden Sie spätestens drei Jahre nach Ihrer Trennung auch gegen den Willen Ihres Ehegatten geschieden. Sie haben also ein Recht darauf, geschieden zu werden und sich aus den Fesseln einer unliebsamen Ehe zu lösen. Da Ihr Ehepartner die Scheidung letztlich nicht aufhalten kann, sollte auch er/sie daran interessiert sein, an einer einvernehmlichen Scheidung mitzuwirken. Ihre beider Möglichkeiten, die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln und letztlich so zu gestalten, dass Sie beide mit möglichst geringen Blessuren davonkommen, sind wesentlich aussichtsreicher, als wenn Sie sich auf vielleicht unabsehbare Zeit vor dem Familiengericht streiten.

Tipp 2: Für Ihre Scheidung brauchen Sie einen Rechtsanwalt und den Familienrichter

Ihre Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Es genügt nicht, beim Standesamt vorstellig zu werden - also dort, wo Sie geheiratet haben. Für Ihre Scheidung ist allein der Familienrichter zuständig.

Bei Familiengericht besteht Anwaltszwang.

Schaubild:
Bei Familiengericht besteht Anwaltszwang.

Da bei den Familiengerichten Anwaltszwang besteht, müssen Sie Ihren Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen. Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt.

Tipp 3: Vollziehen Sie das Trennungsjahr!

Gestern verliebt, heute verlobt und morgen verheiratet. Bei der Scheidung gelten andere Regeln. Sie müssen wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben und das sogenannte Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann geht das Scheidungsrecht davon aus, dass Ihre Ehe gescheitert ist und Sie nicht die Absicht haben, Ihre Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Die Trennung bedeutet, dass ein Ehegatte entweder aus der ehelichen Wohnung auszieht oder Sie Ihre Räumlichkeiten innerhalb Ihrer Ehewohnung so aufteilen, dass jeder für sich allein lebt. Allenfalls Küche und Badezimmer dürfen Sie noch gemeinsam benutzen.

Tipp 4: Beantragen Sie das alleinige Nutzungsrecht an Ihrer Ehewohnung

Egal, wem die eheliche Wohnung gehört: Jeder von Ihnen hat das gleiche Nutzungsrecht an der Wohnung. Sie müssen sich also einigen, wer auszieht und wer bleibt. Ausnahmsweise steht Ihnen ein Vorrecht zu, wenn Sie Ihre Kinder betreuen und Sie in stärkerem Maße auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sind als Ihr Ehepartner. Das Familiengericht kann Ihnen dann das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung zuweisen. Dies ist auch dann möglich, wenn die Wohnung im alleinigen Eigentum Ihres Ehegatten steht.

Tipp 5: Beanspruchen Sie Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung steht Ihnen Trennungsunterhalt zu. Dabei geht es darum, dass Sie nicht über Nacht ins finanzielle Nichts abstürzen und Sie Anspruch darauf haben, Ihr Leben erst einmal so fortzuführen, wie Sie es gewohnt sind. Eine Verpflichtung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, besteht nur, wenn Sie bereits erwerbstätig sind oder im Hinblick auf die vielleicht schwierige Liquiditätslage Ihres Ehegatten auch eigene Verantwortung für Ihren Lebensunterhalt übernehmen müssen. Erziehen Sie Ihre Kinder, sind Sie regelmäßig für den Zeitraum der Erziehung nicht erwerbspflichtig. Sobald Sie geschieden sind, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Allerdings sind Sie ab dem Zeitpunkt der Scheidung zunächst selbst verantwortlich, Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ehegattenunterhalt erhalten Sie anders als Trennungsunterhalt nur, wenn Sie wegen der Betreuung eines Kindes, Alters, Krankheit oder Gebrechen oder Erwerbslosigkeit nicht in der Lage sind, für sich selbst sorgen zu können.

Tipp 6: Nutzen Sie die Chancen einer einvernehmlichen Scheidung!

Es ist ein Klischee, dass bei Scheidungen immer „die Messer gewetzt“ werden und sich Ehepartner auf ruinöse Rosenkriege einlassen. Fälle dieser Art gibt es sicherlich. Es ist aber für beide Ehegatten erheblich vorteilhafter, die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen zu betreiben. Denn was nutzt eine gerichtliche Auseinandersetzung, beispielsweise über den Ehegattenunterhalt, wenn ein Familienrichter im Ergebnis genau das feststellt, was das Scheidungsrecht vorgibt und von vornherein zu erwarten war und den leistungspflichtigen Ehegatten zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verurteilt?

Bei der einvernehmlichen Scheidung reichen Sie Ihren Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht ein.

Schaubild:
Bei der einvernehmlichen Scheidung reichen Sie Ihren Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht ein.

Bei der einvernehmlichen Scheidung reichen Sie Ihren Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht ein. Ihr Ehegatte stimmt Ihrem Scheidungsantrag einfach nur zu. Der Rechtsanwalt, der in Ihrem Auftrag den Scheidungsantrag einreicht, ist nicht etwa Ihr gemeinsamer Rechtsanwalt, sondern ausschließlich Ihr Vertreter. Da Ihr Ehegatte Ihrem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, braucht er keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es fallen daher auch nur die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt an, die Sie sich idealerweise mit Ihrem Ehegatten auch noch aufteilen. Ein guter Weg, Scheidungskosten zu sparen.

Tipp 7: Kennen Sie die moderne Form der Scheidung, die Online-Scheidung?

Sie brauchen sich nicht unbedingt - wie es leider Tradition ist - auf die oft mühevolle Suche nach einem Scheidungsanwalt zu machen, Besprechungstermine zu vereinbaren, Urlaub zu nehmen und den Anwalt in seiner Kanzlei aufzusuchen. Bei der Online-Scheidung kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt online, indem Sie sich zu Hause vor Ihren Computer setzen und sich über einen Anbieter von Online-Scheidungen über alles informieren, was für Ihre Scheidung wichtig ist. Sie schicken dem beispielsweise von iurFRIEND® AG vermittelten Rechtsanwalt Ihre Unterlagen per E-Mail, gerne auch per Post. Haben Sie Beratungsbedarf im Scheidungsrecht, können Sie Gratis-Gespräche* mit uns in Anspruch nehmen. Sobald alle Ihre Fragen geklärt sind und dem Rechtsanwalt alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann er Ihren Scheidungsantrag beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Mit der Online-Scheidung starten Sie also erheblich schneller ins Verfahren.

Die Online-Scheidung bietet viele Vorteile.

Schaubild:
Die Online-Scheidung bietet viele Vorteile.

Tipp 8: Warum löst eine Scheidungsfolgenvereinbarung Probleme im Vorfeld?

Wenn Sie sich sinnvollerweise einvernehmlich scheiden lassen, können Sie eventuelle Scheidungsfolgen immer noch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes als ein Ehevertrag, den Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung mit Ihrem Ehepartner verhandeln. Darin schreiben Sie alles fest, was wichtig ist. Vor allem brauchen Sie sich dann nicht mehr gerichtlich auseinanderzusetzen. Geht es beispielsweise um den Zugewinnausgleich, gewährt Ihnen das Scheidungsrecht alle Freiheiten, Ihre gegenseitigen finanziellen Ansprüche so zu regeln, dass jeder Ehepartner irgendwie auf seine Kosten kommt. Würden Sie sich hingegen wegen des Zugewinnausgleichs vor Gericht streiten, müssen Sie bei großen Vermögenswerten mit vielleicht jahrelangen Auseinandersetzungen rechnen, bei denen keiner weiß, woran er ist und mit welchem Ergebnis der Rechtsstreit endet. Die Gebühren für Gericht und Anwälte, die Sie bei einer einvernehmlichen Regelung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung sparen, können Sie für den Aufbau neuer Lebensperspektiven besser investieren.

Tipp 9: Jeder Streit hat Gründe. Beziehen Sie einen Mediator ein!

Die Streitpunkte bei Scheidungen sind oft nur vorgeschoben. Unterscheiden Sie, durch welchen Anlass Ihre Scheidung ausgelöst wurde und was die Gründe dafür sind. Wenn Sie die Gründe kennen, lässt sich oft vieles regeln. Beim Streit gibt oft ein Wort das andere. Keiner sieht sich in der Lage, irgendwo nachzugeben. Sie manövrieren sich in Sackgassen. Ohne Hilfe kommen Sie dann nicht heraus. In diesen Fällen bewährt es sich immer wieder, einen Mediator einzubeziehen.

Manchmal kehrt, im Verhältnis von uns zu einem anderen Menschen, das rechte Gleichgewicht der Freundschaft zurück, wenn wir in unsere eigne Waagschale einige Gran Unrecht legen.

Friedrich Nietzsche

Ein Mediator ist ein Streitschlichter, dem Sie in Anwesenheit Ihres Ehegatten Ihre Probleme vortragen. Es wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit gelingen, die Gründe für Ihre Probleme ausfindig zu machen und Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie aus Ihrer Sackgasse herausfinden. Soweit dieser Mediator ein Anwalt ist, darf er Sie nicht gleichzeitig als Scheidungsanwalt vertreten. Er muss vielmehr neutral bleiben. Seine Dienste können aber dazu beitragen, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen und damit den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung ebnen.

Tipp 10: Sie haben kein Geld? Beantragen Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe!

Sie brauchen Ihren Scheidungsantrag nicht ständig aufzuschieben, nur weil Ihnen das Geld für die Scheidung fehlt. Sind Sie nicht liquide, können Sie über Ihren Rechtsanwalt staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt die Gerichtskasse als staatliche Fürsorgeleistung die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung entweder vollständig oder, wenn Sie gewisse Einkommensgrenzen überschreiten, verauslagt die Kosten für Sie. Sie zahlen die Kosten dann ratenweise an die Gerichtskasse zurück.

Fazit

Das Scheidungsrecht vollzieht die Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse nach. Letztlich brauchen Sie nur das zu wissen, was in Ihrer Situation wichtig ist. Um das aber herauszufinden, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sie stellen damit die Weichen für den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens und erkennen frühzeitig, wie Sie Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich abwickeln.

Autor:  Volker Beeden

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