Ihr Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf.
 MONIKA LUCHTENBERG, RECHTSANWÄLTIN IN DÜSSELDORF UND LEICHLINGEN, FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSMANAGEMENT
Ich bin seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen, Fachanwältin für Familienrecht und mit meiner Kanzlei in Düsseldorf ansässig.
In familienrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich Mandanten aus dem Großraum Düsseldorf / Köln / Wuppertal einschließlich Neuss, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Mönchengladbach, Krefeld, Velbert, Ratingen, Erkrath, Mettmann, Haan, Hilden, Monheim, Langenfeld, Solingen, Leverkusen, Burscheid und Leichlingen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer umfassenden und möglichst außergerichtlichen Gesamtregelung der im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dies sind neben Unterhalt, Wohnverhältnissen und Umgangskontakten mit den gemeinsamen Kindern die Vermögensauseinandersetzung / Vermögensaufteilung gemeinsamer Vermögenswerte, Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Das von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die Interessen der von mir vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln. Dieses Konzept wird in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt und mündet in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen im Scheidungsverfahren gerichtlich protokollierten Vergleich.
Im Rahmen des Trennungs- und Scheidungsmanagements zeige ich bereits in einem sehr frühen Stadium meiner Tätigkeit Wege und Lösungen für ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis auf und erarbeite auf dieser Grundlage im Zusammenwirken mit meinen Mandanten ein darauf maßgeschneidertes Lösungskonzept für eine umfassende außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Langjährige anwaltliche Erfahrung bestätigt immer wieder, dass Parteien, die es schaffen, einen Rosenkrieg mit Hilfe kompetenter Anwälte zu vermeiden und bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung zu einer umfassenden Trennungs- und gegebenenfalls Scheidungsfolgenvereinbarung zu gelangen, sehr viel schneller wieder zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude zurückfinden.
Demgegenüber lässt sich bei Parteien, die nervenzehrende langjährige streitige gerichtliche Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen führen, am Ende oft nicht einmal mehr feststellen, ob und dass wenigstens die obsiegende Partei als wirklicher Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht. Häufig ist fraglich, ob das mehr Erreichte es wirklich wert war, dafür schlimmstenfalls eine jahrelange streitige Auseinandersetzung durch zwei Instanzen zu führen.
Bedauerlicherweise gibt es Konstellationen, in denen es nicht möglich ist, eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen. In diesen Fällen sind Gerichtsverfahren unter Umständen nicht vermeidbar. Selbstverständlich übernehme ich in solchen Fällen auch die Prozeßvertretung meiner Mandanten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz bei dem zuständigen Oberlandesgericht.
Für Mandanten aus dem Postleitzahlenbereich 40, 42 und 51 - Raum Leichlingen, Langenfeld, Leverkusen, Burscheid, Monheim, Hilden, Mettmann -, die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - suchen, biete ich Besprechungstermine auch in den Räumen der Zweigstelle meiner Kanzlei in 42799 Leichlingen an.
Besprechungstermine in Leichlingen können über mein Sekretariat in meiner Kanzlei in Düsseldorf oder über 02175/ 88 49 917 sowie auch über e-mail vereinbart werden.
Sofern Sie einen Besprechungstermin in den Räumen der Zweigstelle meiner Kanzlei wahrnehmen möchten, weisen Sie darauf bei der Terminsabsprache bitte ausdrücklich hin. |