Neuerungen im Familienrecht 2026

Unterhalt, Kindergeld, Elternunterhalt und neue Entwicklungen im Überblick

Familie Hund Park iurFRIEND® AG

zuletzt aktualisiert am: 15.01.2026

2026 wird das Familienrecht nicht komplett neu erfunden – aber an mehreren Stellen spürbar nachgeschärft. Für viele Familien geht es dabei ganz konkret um mehr Unterstützung im Alltag und verlässlichere Regeln: Kindergeld steigt, die Düsseldorfer Tabelle wird aktualisiert, beim Elternunterhalt gibt es klarere Leitwerte und mit dem Ganztagsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 kommt ein echter Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzu. 

Damit Sie keine Ansprüche übersehen und bei Trennung oder Unterhalt sauber planen können, haben wir die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. Wenn Sie zusätzlich eine praktische Schritt-für-Schritt-Hilfe rund um Trennung und Scheidung möchten, können Sie unser Gratis-InfoPaket Scheidung kostenlos anfordern. 

Kurzfassung – alles auf einen Blick

  • Kindesunterhalt wird minimal angehoben: In der 1. Einkommensgruppe liegen die Mindestbeträge 2026 bei 486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 653 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
  • Kindergeld steigt auf 259 €: Plus 4 € pro Kind – wichtig, wichtig, weil Kindergeld beim Unterhalt angerechnet wird (bei Minderjährigen i. d. R. hälftig, bei Volljährigen voll).
  • Mehr Klarheit beim Eltern- und Enkelunterhalt: Neuer konkret bezifferter Selbstbehalt beim Elternunterhalt: mind. 2.650 € (Ehepartner im Haushalt: 2.120 €). Gleiches Minimum gilt nun auch als Orientierung beim Enkelunterhalt.

Höherer Mindestunterhalt ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle erneut. In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100€) werden die Mindestunterhaltssätze je Altersstufe um 4 € angehoben.

Als Orientierung (1. Einkommensgruppe) liegen die Mindestwerte 2026 bei: 

  • 486 € für Kinder bis 5 Jahre
  • 558 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 653 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren

Wichtig in der Praxis: Entscheidend ist nicht nur der Tabellenwert, sondern der Zahlbetrag – denn Kindergeld wird angerechnet.

iurFRIEND Schaubild: Düsseldorfer Tabelle

Kindergeld steigt: direkte Auswirkungen auf den Zahlbetrag

Das Kindergeld wird ab Januar 2026 einheitlich auf 259 € pro Kind angehoben (2025: 255 €). Für den Unterhalt ist entscheidend: Kindergeld wird angerechnet.

  • Bei minderjährigen Kindern: Anrechnung grundsätzlich 50 % des Kindergelds.
  • Bei volljährigen Kindern: Anrechnung grundsätzlich 100 % des Kindergelds.

Bedarfssatz für Studierende bleibt bei 990 €

Für Studierende mit eigenem Haushalt gibt es 2026 keine Erhöhung: Der angemessene Unterhaltsbedarf bleibt bei 990 € pro Monat – darin enthalten sind bis zu 440 € Warmmiete.

Wichtig für die Praxis: Bei volljährigen Kindern (und insbesondere bei Studierenden) greifen oft mehrere Faktoren gleichzeitig (eigene Einkünfte, BAföG, Kindergeld-Anrechnung, Wohnsituation). Wer hier sauber rechnet, verhindert Streit – und schützt sich vor falschen Zahlungen.

Scheidungskosten 2026 sparen: vorausschauend planen und sparen

2026 steht weniger eine einzelne Gebührenänderung im Vordergrund, sondern vor allem eine Erkenntnis: Streit kostet – Zeit, Nerven und in vielen Fällen auch Verfahrenskosten. Wer früh strukturiert vorgeht, kann die Kosten häufig deutlich besser steuern:

  1. Unterlagen und Werte früh klären, damit der Verfahrenswert realistisch angesetzt werden kann.
  2. Mit der einvernehmlichen Online-Scheidung sparen Sie immer Zeit und Geld. iurFRIEND bietet Ihnen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Prozess schnell und zuverlässig abzuwickeln.

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Elternunterhalt: neuer Mindest-Selbstbehalt schafft Orientierung

Beim Elternunterhalt wird 2026 vor allem ein Punkt geschärft, der in der Praxis enorm wichtig ist: der angemessene Selbstbehalt. Er wird konkret beziffert – mindestens 2.650 € für Kinder, die zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen werden.

Das bedeutet: Wer betroffen ist (z. B. durch Pflegekosten), kann schneller prüfen, ob und in welchem Umfang überhaupt Leistungsfähigkeit besteht. Gerade bei mehreren Unterhaltspflichten (Kinder, ggf. Ehegatten) ist die richtige Einordnung entscheidend.

Weitere Änderungen für Familien 2026

Neben Unterhalt und Kindergeld gibt es 2026 noch weitere Änderungen, die Familien ganz praktisch im Alltag entlasten können – etwa bei der Betreuung, bei krankheitsbedingten Ausfällen oder über steuerliche Anpassungen. 

Mehr Kinderkrankentage: Entlastung im Alltag

Für gesetzlich versicherte Eltern bleibt 2026 die verlängerte Regelung beim Kinderkrankengeld bestehen: 15 Tage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30 Tage pro Kind. Wenn ein Kind unter 12 krank ist und Betreuung nötig wird, kann die Krankenkasse einen Großteil des Verdienstausfalls auffangen.

Ganztagsbetreuung ab 2026/27: Anspruch startet für Erstklässler

Ein großer Schritt folgt zum Schuljahr 2026/27: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet zunächst für Erstklässler und wird dann stufenweise ausgeweitet. Der Anspruch umfasst Betreuung an Werktagen über mehrere Stunden, teilweise auch in den Ferien – wichtig für alle, die Arbeitszeiten und Betreuung künftig verlässlicher planen müssen.
Gut zu wissen: Anspruch auf Betreuung heißt nicht automatisch „alles kostenlos“ (z. B. Mittagessen kann kostenpflichtig sein).

Steuerliche Entlastung: Kinderfreibetrag steigt

Auch steuerlich gibt es 2026 eine leichte Anpassung: Der Kinderfreibetrag wird erhöht. Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf ergibt sich ein höherer Gesamtfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch über das Günstigerprinzip, ob für Sie Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist – Sie müssen dafür in der Regel nichts extra „beantragen“.

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Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang – am Ende wird alles immer gut

Die Neuerungen 2026 sind auf den ersten Blick „klein“ – in der Summe aber entscheidend: Unterhaltssätze, Kindergeld-Anrechnung und neue Klarheit beim Elternunterhalt beeinflussen, was am Monatsende tatsächlich bleibt. Wer rechtzeitig aktualisiert, sauber rechnet und sich früh strategisch aufstellt, schützt sich vor Streit und unnötigen Kosten. Falls Sie Ihre Scheidung unkompliziert und kostensparend regeln möchten, unterstützen wir Sie gerne: Beantragen Sie Ihre Online-Scheidung direkt bei uns. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven auch im neuen Jahr 2026.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

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