Scheidung bei Hartz IV

Wie wird eine Scheidung kostenlos durchgeführt?

Richtig ist, dass Scheidungen normalerweise Geld kosten. Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie Sie Ihr Scheidungsverfahren so gestalten, dass Ihre Scheidung letztlich kostenlos durchgeführt wird. Vor allem, wenn Sie Hartz IV beziehen, haben Sie beste Aussichten, dass Sie nicht nur eine kostenlose Erstberatung* vom Anwalt erhalten, sondern letztlich auch Ihr Scheidungsverfahren abwickeln, ohne dass die Gebühren Ihrem Scheidungswunsch entgegenstehen. Wir zeigen Ihnen im Detail, welche Möglichkeiten bestehen, damit Sie Ihre Scheidung trotz Hartz IV in Angriff nehmen können.

Hinweis: Seit Januar 2023 gibt es statt Hartz IV das so genannte Bürgergeld. Bei der Scheidung mit Bürgergeld gelten aber im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Scheidung mit Hartz IV.

Das Wichtigste

  • Wenn Scheidungen teuer werden, haben Ehepaare meist eine einvernehmliche Scheidung verhindert und sich auf eine streitige Scheidung mit hohen Gebühren eingelassen.
  • Möchten Sie Ihre Scheidung kostengünstig und im Idealfall sogar kostenlos durchführen, sollten Sie wissen, wo Sie den Hebel ansetzen können.
  • Sie können sich kostenlos von einem Anwalt in einem Erstberatungsgespräch beraten lassen, wenn Sie sich beim Gericht einen Beratungshilfeschein beschaffen, Sie rechtsschutzversichert sind oder der Anwalt bestenfalls auf die Erstberatungsgebühr verzichtet.
  • Sollte Ihre Liquidität angespannt sein, können Sie mit einem guten Scheidungsservice Ratenzahlungen auf die Verfahrenskosten vereinbaren und zahlen bestenfalls 0 % Finanzierungskosten.
  • Ihre Scheidung ist kostenlos, wenn Sie Hartz IV Leistungen beziehen und Ihnen Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wird.
  • Möchten Sie bei Ihrer Scheidung möglichst viel Geld einsparen, sollten Sie trotz aller emotionalen Vorbehalte die Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung nutzen und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Sie meinen, Scheidungen seien teuer?

Sprechen Sie mit Leuten, die eine Scheidung hinter sich haben, dann hören Sie oft, dass die Scheidung zu teuer gewesen sei. Diese Aussage ist richtig und falsch zugleich. Richtig ist die Aussage insoweit, da diese Ehepaare Ihr Scheidungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit als streitige Scheidung abgewickelt haben. Dadurch haben sie einen entsprechend hohen Verfahrenswert verursacht, der entsprechend hohe Gebühren für Gericht und die beiden notwendigerweise beteiligten Anwälte produziert hat. Streitige Scheidungen sind naturgemäß teuer.

Falsch ist die Aussage insofern, da diese Ehepaare sehr wahrscheinlich keinerlei Möglichkeiten wahrgenommen haben, ihr Scheidungsverfahren kostengünstig zu gestalten. Falsch ist die Aussage eventuell auch deswegen, da diese Ehepaare nicht in Betracht gezogen haben, dass sie vor allem bei Bezug von Hartz IV Leistungen Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe gehabt hätten und im ungünstigsten Fall allein wegen der vermeintlichen Kosten ihre Scheidung sogar aufgeschoben haben.

Von welchen Voraussetzungen gehen wir bei Hartz IV aus?

Hartz IV dient dazu, Ihre Grundbedürfnisse in Zeiten, in denen Sie nicht arbeiten, finanziell zu unterstützen.

Hartz IV dient dazu, Ihre Grundbedürfnisse in Zeiten, in denen Sie nicht arbeiten, finanziell zu unterstützen.

Hartz IV, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die Sie beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten Hartz IV, wenn Sie erwerbsfähig sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und finanziell wegen der Gefährdung Ihres Existenzminimums bedürftig sind. Aktuell beträgt der Regelsatz 432 EUR (Stand 1.1.2020). Zusätzlich zu den Regelleistungen erhalten Sie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch wenn Sie beispielsweise mit einem neuen Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Sie Anspruch auf Hartz IV, sofern Sie bedürftig sind und / oder Ihr Lebensgefährte selbst Hartz IV bezieht. Haben Sie ein Kind, erhält das Kind Sozialgeld. Sind Sie nicht mehr erwerbsfähig, erhalten Sie die sogenannte Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Alle diese Leistungen sind im Regelfall so gestaltet, dass Sie Anspruch auf staatliche Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren haben.

Welche Möglichkeiten habe ich, damit meine Scheidung günstig und möglichst kostenlos durchgeführt wird?

Sie sollten Ihre Scheidung planen. Eine gute Planung gewährleistet, dass Sie Ihre Scheidung günstig und im Idealfall sogar kostenlos durchführen können. Sie müssen natürlich wissen, wie das geht und welche Möglichkeiten Sie dafür nutzen können.

Orientierungsberatung

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, stehen Sie am Anfang eines Weges. Sie kennen zwar das Ziel, wissen aber nicht, wie Sie dorthin gelangen. Irrwege und Umwege sollten Sie möglichst vermeiden. In dieser Situation hilft Ihnen eine erste Orientierungsberatung. Ein guter Scheidungsservice sollte eine solche Orientierungsberatung anbieten. Dabei geht es darum, dass Sie erste Informationen erhalten, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten. Es versteht sich, dass eine solche Orientierungsberatung möglichst gebührenfrei und kostenlos angeboten werden sollte.

Durch das Orientierungsgespräch, sollen Sie bereits einen Einblick in scheidungsrelevante Inhalte bekommen.

Schaubild:
Durch das Orientierungs­gespräch, sollen Sie bereits einen Einblick in scheidungsrelevante Inhalte bekommen.

Praxisbeispiel:

Sie haben sich getrennt und überlegen, ob Sie tatsächlich die Scheidung in die Wege leiten sollen. Wenn Sie vor der Frage stehen, „bleiben oder trennen?“, unterbreitet ein guter Scheidungsservice verschiedene Hilfsangebote, die Ihnen helfen, Ihre Entscheidung zu treffen. Entscheiden Sie sich dann letztlich für die Scheidung, haben Sie bereits von der Kompetenz eines Scheidungsservice profitiert.

Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

Geht es um die Scheidung, ist nicht jede Frage gleich eine Rechtsfrage. Fragen, die keinen rechtlichen Hintergrund haben, lassen sich oft in einer Orientierungsberatung klären. Sofern Ihre Frage jedoch einen rechtlichen Hintergrund hat, müssen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Anwälte haben unterschiedliche Möglichkeiten, um ihre Beratung auszugleichen.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder in der Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung. Ihre Scheidung selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Eine Ausnahme besteht bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Wartezeit von drei Jahren erfüllt haben.

Beratungshilfe

Sie können zum nächsten Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Dieser Schein berechtigt Sie, sich bei einem Rechtsanwalt in einem ersten Beratungsgespräch über Ihr Scheidungsverfahren zu informieren. Sie zahlen lediglich einen geringen Selbstanteil von 15 EUR. Die übrigen Gebühren rechnet der Anwalt über den Beratungshilfeschein direkt mit der Gerichtskasse ab. Im Übrigen ist die Erstberatung dann für Sie gebührenfrei und damit kostenlos.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Gebührenfreie anwaltliche Erstberatung

Anwälte sind nicht verpflichtet, für die anwaltliche Erstberatung sogleich eine Gebührenrechnung zu stellen. Anwälte können auf diese Erstberatungsgebühr auch verzichten, ohne dass sie gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen. Idealerweise arbeitet daher ein Scheidungsservice mit einem Anwalt zusammen, der auf die Erstberatungsgebühr verzichtet. Da die Gebührenfrage keine Rolle spielt, erleichtert ein solcher Verzicht die schnelle Beratung des Mandanten erheblich.

Zahlung der Scheidungskosten in Raten

Können Sie Ihre Scheidungskosten in Raten bezahlen, so kann dies durchaus entlastend für Ihre finanzielle Lage sein.

Können Sie Ihre Scheidungskosten in Raten bezahlen, so kann dies durchaus entlastend für Ihre finanzielle Lage sein.

Bestenfalls bietet Ihr Scheidungsservice an, dass Sie die Scheidungskosten in Raten und Teilbeträgen zahlen können. Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann interessant, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens keine Verfahrenskostenhilfe erhalten können. So bietet beispielsweise die iurFRIEND® AG an, dass Sie die Ratenzahlung zu 0 % Finanzierungskosten in Anspruch nehmen können. Die monatliche Höhe der Raten, sowie deren Dauer, können Sie innerhalb bestimmter Grenzen frei bestimmen. Die letzte Rate sollte möglichst mit dem Ende des Scheidungsverfahrens bezahlt sein. Da das Gericht darauf besteht, dass die Gerichtskosten vorab bezahlt werden, sind die Gerichtskosten von der Ratenzahlung ausgenommen.

Verfahrenskostenhilfe

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Beziehen Sie Hartz IV Leistungen, haben Sie im Regelfall Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren. Gleiches gilt, wenn Sie ein relativ geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind und keine Hartz IV Leistungen beanspruchen. Verfahrenskostenhilfe ist im Prinzip das gleiche wie Prozesskostenhilfe. Der Unterschied besteht nur darin, dass Ihr Scheidungsverfahren als Verfahren und nicht als Prozess bezeichnet wird.

Vorteilhaft ist, dass kleinere Geldbeträge bis etwa 2.500 EUR als Schonvermögen gelten und nicht berücksichtigt werden. Sie können somit trotzdem Verfahrenskostenhilfe erhalten. Ebenfalls bleibt eine kleine, selbst genutzte Immobilie unberücksichtigt. Haben Sie Schulden und zahlen diese ratenweise zurück, werden die Schulden auf Ihr Einkommen angerechnet.

Wie erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?

Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie das dafür amtlich vorgesehene Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und unterschreiben. Um Ihre wirtschaftliche Situation nachzuweisen, müssen Sie den Bewilligungsbescheid über Hartz IV oder sonstige Sozialleistungen beifügen. Ihr Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie Schwierigkeiten haben, das Formular richtig auszufüllen. Weitere Informationen finden Sie auch im entsprechenden Hinweisblatt zum Formular.

Was ist Verfahrenskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung?

Verfahrenskostenhilfe wird mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Ob Sie die Verfahrenskosten ratenfrei oder nur gegen Zahlung von Raten erhalten, entscheidet das Familiengericht. Wenn Sie jedoch Hartz IV Leistungen beziehen, wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe regelmäßig ohne Ratenzahlung bewilligt. In diesem Fall zahlen Sie tatsächlich keinerlei Gebühren. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt. Ihre Scheidung ist dann tatsächlich kostenlos.

Gut zu wissen:

Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung bewilligt, sind Sie verpflichtet, jede Einkommensverbesserung, die über 100 EUR hinausgeht, der Gerichtskasse mitzuteilen. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn Sie eine Arbeit annehmen und eigenes Geld verdienen.

Was ist, wenn beide Ehepartner Hartz IV beziehen?

Beziehen beide Ehepartner Hartz IV Leistungen, kommt es nur auf Ihre Person an. Sie können die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es wird nur berücksichtigt, welche Einnahmen Sie beziehen. Möchte sich Ihr Ehepartner im Scheidungsverfahren durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen, kann er seinerseits Verfahrenskostenhilfe beantragen. Er oder sie wird diese Verfahrenskostenhilfe aller Voraussicht nach bewilligt bekommen, wenn er selbst Hartz IV bezieht.

Wie wirkt sich Hartz IV beim Unterhalt nach der Scheidung aus?

Beziehen Sie auch nach der Scheidung Hartz IV, haben Sie möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. In Betracht kommt der Unterhaltstatbestand wegen Erwerbslosigkeit. Soweit Sie Hartz IV beziehen, haben Sie sicherlich gute Gründe, dass Sie keine Arbeit finden können. Das Jobcenter prüft schließlich genau, ob Sie arbeitsfähig und arbeitswillig sind und bewilligt Hartz IV nur, wenn Sie tatsächlich unverschuldet hilfsbedürftig sind. Ist der Ex-Ehepartner nach der Scheidung finanziell leistungsfähig, kann Ihr Anspruch aus Hartz IV entfallen, wenn Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit haben. Sie wären dann allerdings verpflichtet, den Anspruch notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

Nachehelichen Unterhalt können Sie einfordern, wenn einer der Unterhaltstatbestände zutrifft.

Schaubild:
Nachehelichen Unterhalt können Sie einfordern, wenn einer der Unterhaltstat­bestände zutrifft.

Gut zu wissen:

Ihr Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt setzt voraus, dass Sie selbst alles unternehmen, um eigenes Geld zu verdienen. Sie können sich also nicht einfach darauf zurückziehen, nur Hartz IV Leistungen beziehen zu wollen und Ihren darüberhinausgehenden Lebensunterhalt als Ehegattenunterhalt geltend zu machen. Außerdem sind Sie verpflichtet, eine in Erwartung der Ehe oder während der Ehe abgebrochene Schul- oder Berufsausbildung wiederaufzunehmen, mit dem Ziel, sich sobald wie möglich selbst zu ernähren.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, damit meine Scheidung nicht zu teuer wird?

Die beste Empfehlung, um die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten, ist die einvernehmliche Scheidung. Sie sollten trotz aller emotionalen Vorbehalte alles daransetzen, Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln und auf eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht zu verzichten. Jeder Streit, den Sie wegen Ihrer Scheidung im Hinblick auf eine Scheidungsfolge gerichtlich austragen, verursacht zusätzliche Gebühren für das Gericht und den notwendigerweise zweiten beteiligten Rechtsanwalt. Streiten Sie sich vor Gericht, muss sich nämlich jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Sie vermeiden diese streitige Scheidung, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Soweit in einer solchen Vereinbarung finanzielle Ansprüche geregelt werden (z.B. Regelungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt) ist die Vereinbarung notariell zu beurkunden.

Fazit

Ihre Scheidung kann als kostenlos gesehen werden, wenn Sie für eine außergerichtliche anwaltliche Erstberatung einen Beratungshilfeschein erhalten oder für Ihr Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen. Ansonsten haben Sie es teilweise selbst in der Hand, Ihre Scheidung, wenn auch nicht völlig kostenlos, dann aber doch kostengünstig abzuwickeln.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!