
Scheidung in Deutschland
Zuständigkeit:
Mindestens einer der Partner ist Deutscher oder es besteht ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Scheidungs-Voraussetzungen:
Wenn beide Ehepartner einverstanden sind, kann die Ehe nach einem Jahr Trennungszeit geschieden werden. Auch wenn nur ein Ehegatte geschieden werden will, reicht grundsätzlich ein Jahr Trennungszeit aus. Spätestens nach drei Jahren Trennung muss die Ehe geschieden werden. Im absoluten Ausnahmefall kann die Ehe aufgrund von Härtegründen auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
Finanzielle Unterstützung:
Bis zur Scheidung besteht eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung der Ehegatten untereinander. Nach der Scheidung muss nur noch dann Unterhalt gezahlt werden, wenn der andere Ehegatte keine Chance hat, sich selbst zu unterhalten. Der Unterhalt kann in vielen Fällen allerdings zeitlich befristet werden. Besonderheit: Auf das Verschulden eines Ehegatten an der Beendigung der Ehe kommt es nicht an. Weder für den Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung noch die Scheidung selbst ist maßgeblich, welche Gründe zur Scheidung geführt haben. Eheverträge müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden.
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Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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