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Scheidung in Griechenland

Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben, wenn mindestens einer der beiden Ehegatten seinen dauernden Aufenthalt im Inland hat und zwar auch dann, wenn beide Ehegatten griechische Staatsangehörige sind. In diesem Fall ist die Ehe lediglich nach griechischem Recht zu scheiden.

Scheidungs-Voraussetzungen:
Tritt einer der Ehegatten dem Scheidungsantrag des anderen entgegen, kann sich die Scheidung verzögern. Die „starke Zerrüttung“ der Ehe wird nach zwei Jahren Trennungszeit unwiderleglich vermutet. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat und beide Ehegatten geschieden werden möchten. Die Besonderheit ist, dass die Parteien dies nach mindestens sechs Monaten vor Gericht bestätigen müssen.

Finanzielle Unterstützung:
Unterhalt kann vor allem auch nach Scheidung verlangt werden, wenn der Ehegatte wegen Alters oder Gesundheit nicht in der Lage ist, zu arbeiten oder wegen der Betreuung eines minderjährigen Kindes. In anderen Fällen (z.B. Berufsausbildung) endet eine Unterhaltspflicht spätestens nach drei Jahren. Zwar kennt das griechische Recht den Zugewinnausgleich nicht jedoch den Versorgungsausgleich.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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