
Kann ein geschlossener Ehevertrag nachher abgeändert werden?
Im Einverständnis der Eheleute kann ein geschlossener Ehevertrag jederzeit abgeändert werden. Daneben gibt es auch viele Eheverträge, die zwar wirksam abgeschlossen sind. Allerdings benachteiligen viele Eheverträge einen Ehegatten so erheblich, dass sie nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wirksam angefochten werden können oder im nachhinein korrigiert werden müssen.
Wenn zum Beispiel die Ehefrau zuliebe ihres Mannes auf ihren Beruf verzichtet, während der Ehemann gut verdient und die Ehefrau in einem Ehevertrag den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt erklärt, so wird sie durch den Unterhaltsverzicht bei einer Scheidung unangemessen benachteiligt.
In diesem Fall ist der Unterhaltsverzicht unwirksam und der Ehefrau kann trotz des erklärten Verzichts ein Unterhaltsbetrag zuerkannt werden.
Da in vielen Fällen eine einseitige Benachteiligung eines Ehegatten vorliegen kann, sind im Zweifel alle Eheverträge auf ihre Wirksamkeit und mögliche Abänderbarkeit zu überprüfen.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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