Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung besteht nur für den Ehegatten, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Maßgeblich ist für diese Versicherung der Zeitpunkt der Trennung. Bleibt der Ehegatte, auf den der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, in der alten Wohnung, ändert sich für ihn nichts. Zieht dieser Ehegatte in eine neue Wohnung, sollte er dieses unverzüglich dem Versicherer melden.

In diesem Fall gilt der Versicherungsvertrag für die neue Wohnung weiter.

Der andere Ehegatte, auf den der Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen wurde, muss eine neue Hausratsversicherung abschließen. Auch hier besteht in der Regel bis 3 Monate nach der Trennung Versicherungsschutz. Wenn dann in der Wohnung des nicht selbst versicherten Ehegatten ein Schadensfall eintritt, muss der ausgezogene Ehegatte, der Vertragspartner ist, den Schadenfall melden und sich um die Erstattung der Versicherungssumme bemühen.

Haben beide Ehegatten eine Hausratsversicherung abgeschlossen, so sollten sie umgehend nach der Trennung sich bei der Versicherung melden. Nur so kann geklärt werden, für welche Wohnung der Versicherungsvertrag fortbesteht und welcher Ehegatte ggf. eine neue Hausratsversicherung abschließen muss.

EXPERTENTIPP:
Wenn der Hausrat nach einer Trennung zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird, kann die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages unter Umständen gesenkt werden. Möglich ist , die  Wohnfläche der neu bezogenen Wohnung des Versicherungsnehmers anzupassen. Dieses senkt den Versicherungsbeitrag.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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