
Kfz-Versicherung
Der Ehegatte, der bisher Versicherungsnehmer war, hat bei seiner Kfz-Versicherung unter Umständen einen Schadensfreiheitsrabatt. Der andere Ehegatte, der nicht Versicherungsnehmer war, wird mit der Scheidung und Abschluss einer eigenen Versicherung zumeist mit dem für Anfänger geltenden Beitragssatz SF Klasse ½ von 140 % eingestuft.
EXPERTENTIPP:
Einige Versicherungen bieten für den anderen Ehegatten im Fall der Scheidung einen Spezialtarif an, bei dem Teile des Schadensfreiheitsrabatts je nach Führerscheinbesitz bei einer neuen Versicherung angerechnet werden.
Kundenmeinungen
Jens K.,
Danke für den tollen Service.
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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