
Lebensversicherung
Eine Scheidung hat auf eine Lebensversicherung normalerweise keinen Einfluss. Häufig ist der andere Ehegatte als begünstigte Person im Versicherungsvertrag benannt. Dieses sollte schon nach einer Trennung schnellstmöglich abgeändert werden. Wenn der begünstigte Ehegatte widerruflich als Begünstigter eingetragen ist, kann eine Abänderung ohne weiteres erfolgen. Wurde der andere Ehegatte unwiderruflich als Begünstigter eingetragen, muss für die Änderung die Zustimmung des geschiedenen Ehegatten vorliegen.
EXPERTENTIPP:
Sofern nach einer Trennung oder Scheidung das Einkommen für die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr ausreicht, kann die Versicherung entweder ruhend gestellt oder gekündigt werden.
Allerdings sollte die Kündigung gut überlegt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung sinkt die Rendite rapide.
Falls es wirtschaftlich nicht möglich ist, die Versicherung aufrecht zu erhalten, gibt es die Möglichkeit, die Versicherung zu verkaufen. Unter Umständen ist der Verkaufswert einer Versicherung an eine andere Person höher als der von der Versicherung bezahlte Rückkaufswert. Zur Frage, ob ein Verkauf sich lohnt, sollte vorab ein Finanzdienstleister kontaktiert werden.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Bewerten Sie diesen Artikel
Passend zum Thema
Auch interessant
Scheidungs-informationen
für Sie!

