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Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung läuft auf den Ehegatten weiter, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Der andere Ehegatte ist nur bis zur Scheidung mitversichert. Für gemeinsame Kinder besteht auch in Zukunft der Versicherungsschutz weiter. Nach der Scheidung muss der geschiedene Ehegatte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

EXPERTENTIPP:
Wenn der Ehemann als Versicherungsnehmer noch vor der Scheidung seine neue Lebensgefährtin der Versicherung als Mitversicherte meldet, fällt die Ehefrau aus dem Vertrag heraus. Die Noch-Ehefrau hat also ihren Versicherungsschutz verloren, ohne dass sie davon unbedingt etwas erfährt.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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