
Rechtsschutzversicherung
Auch der Rechtsschutz- versicherungsvertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Ehegatten. Nach der Scheidung ist nur noch der Ehegatte versichert, der die Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch weiterhin auf die Kinder.
Mit der Scheidung muss sich der andere Ehegatte selbst rechtsschutzversichern.
Kundenmeinungen
Jens K.,
Danke für den tollen Service.
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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