Rechtsschutzversicherung

Auch der Rechtsschutz- versicherungsvertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Ehegatten. Nach der Scheidung ist nur noch der Ehegatte versichert, der die Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch weiterhin auf die Kinder.

Mit der Scheidung muss sich der andere Ehegatte selbst rechtsschutzversichern.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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