
Wann ist der Familienunterhalt relevant
Der Familienunterhalt ist nur dann praxisrelevant, wenn Gläubiger des nicht erwerbstätigen Ehegatten in dessen Taschengeldanspruch pfänden wollen, weil der Taschengeldanspruch Bestandteil des Familienunterhalts ist.
PRAXISBEISPIEL:
Frau Helga Schubert möchte sich ein eigenes Auto in Höhe von 6.000 € kaufen, hat selbst aber kein eigenes Einkommen, um die Raten an das Autohaus zu bezahlen. Sofern die Raten von ihr nicht bezahlt werden können, müsste sie unter Umständen die eidesstattliche Versicherung abgeben.
Allerdings hat Ihr Ehemann ein gutes Einkommen von 5.000 € netto. Dadurch, dass die Eheleute sehr sparsam sind, verbleibt nach Abzug der monatlichen Kosten für ihren Lebensbedarf ein Einkommen von 3.000 €.
Frau Helga Schubert hätte zum einen gegen Ihren Ehemann einen Anspruch auf Taschengeld in Höhe von 5 % des Resteinkommens von 3.000 €, also 150 €.
Zum anderen hätte Frau Schubert einen Anspruch auf Familienunterhalt in Höhe von 3/7 seines Einkommens ohne die Schulden, also 1.285 € von 3.000 € Resteinkommen.
Im Einzelfall kann in den Anspruch auf Taschengeld von Gläubigern vollstreckt werden.
Bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner, in diesem Fall Frau Helga Schubert, nähere Angaben zum Einkommen des Ehepartners und zu ihrem Taschengeldanspruch machen.
Der Taschengeldanspruch ist aber nur dann pfändbar, wenn der Familienunterhaltsanspruch über der Pfändungsfreigrenze des § 850 c ZPO liegt. Die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei 930 €.
Da hier der Familienunterhaltsanspruch mit 1.285 € über der Pfändungsgrenze liegt, kann demnach bei Frau Schubert in das Taschengeld von 150 € gepfändet werden. Allerdings muss ihr regelmäßig 3/10 ihres Taschengeldes verbleiben und nur 7/10 dürfen von ihrem Taschengeld gepfändet werden. Danach verbleibt ihr von 150 € ein Betrag von 45 € als Taschengeld und der Rest, also 105 € können gepfändet werden.
EXPERTENTIPP:
SPAREN SIE NICHT, WENN ES UM IHR LEBEN UND IHRE VORSORGE GEHT!
Um eine mögliche Pfändung des Taschengeldanspruches zu vermeiden, ist es bei entsprechend hohem Einkommen und bestehenden Verbindlichkeiten des nicht erwerbstätigen Ehegatten nicht sinnvoll, permanent sparsam zu leben. Wenn die Ehegatten regelmäßig höhere Kosten für Versicherungen, geleaste Fahrzeuge, Hypothekenabzahlung usw. haben, bleibt weniger für die Schulden eines nicht verdienenden Ehegatten übrig.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Bewerten Sie diesen Artikel
Passend zum Thema
Auch interessant
Scheidungs-informationen
für Sie!

