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Was geschieht, wenn das Einkommen für den nachehelichen Unterhalt nicht ausreicht?

Was geschieht, wenn das Einkommen für den nachehelichen Unterhalt nicht ausreicht?
Ist das Einkommen für den zu zahlenden Unterhalt nicht ausreichend, liegt juristisch ein Mangelfall vor.

Einem Unterhalt zahlenden Ehegatten muss grundsätzlich ein bestimmter Betrag zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben. Diesen Betrag nennt der Jurist Selbstbehalt.

Wenn es vorkommt, dass das Einkommen unter Abzug des Selbstbehalts für den zu zahlenden Unterhalt nicht ausreicht, muss - gerade bei mehreren Unterhalt verlangenden Personen - überprüft werden, wie viel jeder als Anteil von dem verbleibenden Betrag erhält.

Es ist also eine Mangelfallberechnung vorzunehmen.

EXPERTENTIPP: 
Wenn Ihr unterhaltspflichtiger Ehegatte wenig verdient und Sie nicht sicher sind, ob und wie viel Unterhalt Sie erhalten, weil noch andere Unterhaltsberechtigte in Betracht kommen, ist eine Beratung von einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt unumgänglich.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Unterhaltsansprüche!

Es gibt zwei Arten vom Mangelfall. Man unterscheidet den einfachen und den absoluten Mangelfall voneinander.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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