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Wie viel muss dem Unterhalt zahlenden Ehegatten übrig bleiben?

Auch wenn ein Ehegatte zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet ist, so muss ihm selbst so viel übrig bleiben, dass er selbst seine eigenen Lebenshaltungskosten finanzieren kann.

Den Betrag, den jemand für sich selbst benötigt, nennt man Selbstbehalt.

Nun hat jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und auch unterschiedlich hohe Kosten.

Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss. 

 Erwerbstätige in den alten und neuen BundesländernArbeitslose in den alten und neuen Bundesländern
bei minderjährigen Kindern950 €770 €
bei volljährigen Kindern1.150 €1.150 €
bei getrennt lebenden Ehegatten1.050 €1.050 €
bei geschiedenen Ehegatten1.050 €1.050 €
bei nichtehelichen Müttern1.050 €1.050 €
bei Eltern1.500 €1.500 €

Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.

PRAXISBEISPIEL: 
Stefan Gebhardt verdient 1.600 € netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Julian und Theo, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von Herrn Gebhardt  ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle in die zweite Stufe einzuordnen. Für seine Söhne müsste er 241 € (333 € - 92 € hälftiges Kindergeld) und 291 € (383 € - 92 € hälftiges Kindergeld), also insgesamt 532 € Unterhalt zahlen. Bei minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten bei 950 €. Das Einkommen abzüglich des Kinderunterhalts beläuft sich auf 1.068 €, so dass sein Einkommen noch über den Selbstbehalt liegt. 


Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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