
Wie viel muss dem Unterhalt zahlenden Ehegatten übrig bleiben?
Auch wenn ein Ehegatte zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet ist, so muss ihm selbst so viel übrig bleiben, dass er selbst seine eigenen Lebenshaltungskosten finanzieren kann.
Den Betrag, den jemand für sich selbst benötigt, nennt man Selbstbehalt.
Nun hat jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und auch unterschiedlich hohe Kosten.
Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss.
| Erwerbstätige in den alten und neuen Bundesländern | Arbeitslose in den alten und neuen Bundesländern | |
| bei minderjährigen Kindern | 950 € | 770 € |
| bei volljährigen Kindern | 1.150 € | 1.150 € |
| bei getrennt lebenden Ehegatten | 1.050 € | 1.050 € |
| bei geschiedenen Ehegatten | 1.050 € | 1.050 € |
| bei nichtehelichen Müttern | 1.050 € | 1.050 € |
| bei Eltern | 1.500 € | 1.500 € |
Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.
PRAXISBEISPIEL:
Stefan Gebhardt verdient 1.600 € netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Julian und Theo, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von Herrn Gebhardt ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle in die zweite Stufe einzuordnen. Für seine Söhne müsste er 241 € (333 € - 92 € hälftiges Kindergeld) und 291 € (383 € - 92 € hälftiges Kindergeld), also insgesamt 532 € Unterhalt zahlen. Bei minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten bei 950 €. Das Einkommen abzüglich des Kinderunterhalts beläuft sich auf 1.068 €, so dass sein Einkommen noch über den Selbstbehalt liegt.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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