
Zählt beim nachehelichen Unterhalt das Einkommen eines neuen Partners mit?
Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wie viel der geschiedene Ehegatte verdient. Wenn der zahlungspflichtige Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat dieses auf die Unterhaltszahlung grundsätzlich keinen Einfluss.
Grundsätzlich beeinflusst nur das den nachehelichen Unterhalt, was auch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat als die Eheleute noch zusammen gelebt haben.
Selbst wenn der neue Lebenspartner des geschiedenen Ehegatten sehr viel Geld verdient, hat dieses keinen Einfluss auf die Unterhaltszahlung an den anderen Ehegatten.
Es gibt wenige Ausnahmen, wo das Gehalt des anderen Lebenspartners für die Unterhaltszahlung doch eine Rolle spielen kann. Bei diesen Ausnahmen ist stets Voraussetzung, dass der zahlungspflichtige Ehegatte sich die Zahlung des kompletten Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten nicht leisten kann.
Im Folgenden sind die zwei Ausnahmen für die Heranziehung des Einkommens des neuen Partners dargestellt:
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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