
Kann ich den Unterhalt mit Geschenken verrechnen, die ich meinem Kind mache?
Der Unterhalt kann nicht mit Geschenken an das Kind verrechnet werden.
Der Kindesunterhalt dient dazu, dass die Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs zu decken. Vom Kindesunterhalt müssen also das Essen, die Kleidung, die Schulsachen, die Kosten eines Hobbys etc. bezahlt werden.
Gelegentliche Geschenke dürfen nicht dazu führen, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss. Ansonsten hätte zwar das Kind viele schöne Geschenke, meistens Spielsachen, dafür aber nichts zu essen, nichts anzuziehen etc.
Anders kann es dann sein, wenn zwischen den Eltern die Absprache besteht, dass der eine Elternteil die Kosten der Ernährung und die Wohnkosten trägt und der andere Elternteil das Kind allein regelmäßig einkleidet , Kosten des Hobbys bezahlt usw.
In diesem Fall ist eine anteilige Anrechnung der Kosten auf den Unterhalt möglich.
EXPERTENTIPP: Auch hier gibt es keine pauschale Kürzungsquote. Vielmehr muss im Einzelfall geschaut werden, welchen Umfang die Betreuung des Kindes bei beiden Eltern einnimmt und wer welche Kosten trägt.
Sofern so eine Absprache besteht, sollte sie schriftlich festgehalten werden. Falls die Eltern eine solche Absprache treffen wollen, sich aber nicht einigen können, so ist ein Rechtsanwalt zurate zu ziehen, der eine entsprechende Regelung zwischen den Eltern formuliert.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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