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Muss sich das Kind eigenes Einkommen und Vermögen auf seinen Unterhalt anrechnen lassen?

Da Kinderarbeit in Deutschland verboten ist, können Kinder erst ab einem Alter von 15 Jahren zunächst nur durch geringe Nebenbeschäftigungen Geld verdienen. Sofern ein Kind unter 15 Jahren wegen einer Gefälligkeit Geld zugesteckt bekommt, darf das Kind dieses Geld selbstverständlich behalten, ohne dass dieses eine Auswirkung auf den Unterhalt hat.

Als Schüler verdienen sich viele Kinder ab einem Alter von 15 Jahren etwas hinzu. Hier stellt sich die Frage, welches Einkommen und in welcher Höhe dieses angerechnet wird.

Viele Kinder beginnen auch im Alter von 15-16 Jahren mit einer Ausbildung. Dabei stellen sich die Fragen, ob jedes Einkommen des Kindes anzurechnen ist und in welcher Höhe das eigene Einkommen des Kindes angerechnet wird.

EXPERTENTIPP:
Ob Einkommen anzurechnen ist, hängt maßgeblich zunächst vom Alter des Kindes und von seiner Lebensstellung ab.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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