
Muss sich das Kind eigenes Einkommen und Vermögen auf seinen Unterhalt anrechnen lassen?
Da Kinderarbeit in Deutschland verboten ist, können Kinder erst ab einem Alter von 15 Jahren zunächst nur durch geringe Nebenbeschäftigungen Geld verdienen. Sofern ein Kind unter 15 Jahren wegen einer Gefälligkeit Geld zugesteckt bekommt, darf das Kind dieses Geld selbstverständlich behalten, ohne dass dieses eine Auswirkung auf den Unterhalt hat.
Als Schüler verdienen sich viele Kinder ab einem Alter von 15 Jahren etwas hinzu. Hier stellt sich die Frage, welches Einkommen und in welcher Höhe dieses angerechnet wird.
Viele Kinder beginnen auch im Alter von 15-16 Jahren mit einer Ausbildung. Dabei stellen sich die Fragen, ob jedes Einkommen des Kindes anzurechnen ist und in welcher Höhe das eigene Einkommen des Kindes angerechnet wird.
EXPERTENTIPP:
Ob Einkommen anzurechnen ist, hängt maßgeblich zunächst vom Alter des Kindes und von seiner Lebensstellung ab.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
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