Scheidung.de  Scheidungs-Ratgeber  Unterhalt  Kindesunterhalt  Muss sich der Unterhaltsschuldner an zusätzlichen Kosten des Kindes beteiligen?

Muss sich der Unterhaltsschuldner an zusätzlichen Kosten des Kindes beteiligen?

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindes.

Wenn ein Kind daneben weitere Kosten hat, muss sich der andere Elternteil unter Umständen an diesen zusätzlichen Kosten beteiligen.

Je nachdem, ob die Kosten nur einmalig anfallen oder ständig gezahlt werden müssen, ist zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf zu unterscheiden.

EXPERTENTIPP:
Sollten zusätzliche Kosten für Ihr Kind einmalig oder regelmäßig entstehen, setzen Sie hierüber den anderen Elternteil unverzüglich in Kenntnis und fordern Sie ihn auf, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bewertung: 5.00 von 5.
1 Bewertung(en)