
Muss sich der Unterhaltsschuldner an zusätzlichen Kosten des Kindes beteiligen?
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindes.
Wenn ein Kind daneben weitere Kosten hat, muss sich der andere Elternteil unter Umständen an diesen zusätzlichen Kosten beteiligen.
Je nachdem, ob die Kosten nur einmalig anfallen oder ständig gezahlt werden müssen, ist zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf zu unterscheiden.
EXPERTENTIPP:
Sollten zusätzliche Kosten für Ihr Kind einmalig oder regelmäßig entstehen, setzen Sie hierüber den anderen Elternteil unverzüglich in Kenntnis und fordern Sie ihn auf, sich an den Kosten zu beteiligen.
Kundenmeinungen
Siegburg
, 21.05.2012Danke für den tollen Service.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Bewerten Sie diesen Artikel
Passend zum Thema
Auch interessant
Scheidungs-informationen
für Sie!

