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Was ist die Düsseldorfer Tabelle? Was ist die Berliner Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Obwohl die Tabelle kein Gesetz hat, wird sie mittlerweile in ganz Deutschland von jedem Gericht beachtet. Allerdings brauchen sich die Gerichte nicht auf den Cent genau an die Düsseldorfer Tabelle zu halten.

Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird festgelegt, wie viel an Kindesunterhalt sowie Ehegattenunterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil bzw. Ehegatten zu zahlen ist.

Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle hängen dabei einmal vom Alter des Kindes ab. Hierfür sind 4 Altersstufen vorgesehen. Andererseits hängen die Beträge vom Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ab, welches ihm nach Abzug seiner Verbindlichkeiten übrig bleibt. Dabei sind jedoch nicht alle Verbindlichkeiten bei der Unterhaltberechnung zu berücksichtigen.

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass der Zahlungspflichtige Unterhalt für eine Ehefrau und zwei Kinder zahlen muss.
Bei einer kleineren Anzahl Unterhaltspflichtiger, also weniger als 3, ist eine Heraufsetzung in der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen. Im Ergebnis ist mehr Unterhalt an das Kind zu zahlen. Bei einer größeren Anzahl Unterhaltspflichtiger, also mehr als 3, ist eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen. Dieses hat zur Folge, dass bei einer Herabstufung vom zahlungspflichtigen Elternteil weniger Unterhalt an das Kind zu zahlen ist.

EXPERTENTIPP:
Die Kosten der Krankenversicherung sind in den Tabellensätzen nicht enthalten. Die Kosten der Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung sind von den Eltern zusätzlich zu zahlen.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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