Checkliste Scheidung

Wenn Sie vor der Scheidung stehen, kann Ihnen eine Checkliste dabei helfen, einen Überblick zu behalten und alles für ein möglichst reibungsloses Verfahren in die Wege zu leiten. So eine Checkliste muss nicht unbedingt abschließend sein, ist jedoch eine gute erste Hilfe. Bereits während des Trennungsjahres können Sie mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner gemeinsam auf eine einvernehmliche Scheidung hinarbeiten. Dazu gehört vor allem, dass Sie bei Bedarf einen Ehevertrag, anlässlich der Scheidung auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt, abschließen.

Kurze Zusammenfassung

  • Mit einer notariell beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alles rechtlich bindend regeln.
  • Das Thema Scheidung ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Lassen Sie sich dabei beraten und unterstützen.
  • Auch wenn Sie fortan getrennte Wege gehen, müssen Sie nach der Trennung noch einiges gemeinsam regeln, sodass Sie beide langfristig keine Nachteile erleiden müssen.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Scheidungsfolgen klären
Klären Sie die rechtlichen Folgen der Scheidung wie den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, den Unterhalt und das Sorgerecht.

Tipp 2: Verfahrenskostenhilfe beantragen
Wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird sie bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe für die Gerichts- und ggf. auch die Anwaltskosten.

Tipp 3: Online-Scheidung
Mit Hilfe der Online-Scheidung können Sie Ihre Scheidung nicht nur zeitlich und örtlich unabhängig, sondern in der Regel auch schneller und günstiger abwickeln als bei der herkömmlichen Scheidung

Trennungszeitpunkt festhalten

Die gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung ist die Zerrüttung der Ehe nach § 1565 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass das Ehepaar sie wiederherstellt. In der Regel muss also das Trennungsjahr eingehalten werden, sodass Sie im Streitfall darauf den Trennungszeitpunkt nachweisen können.

Es könnte daher hilfreich sein, wenn Sie einen schriftlichen Brief für die Trennung verfassen und diesen von Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner unterzeichnen lassen. Bewahren Sie den Trennungsbrief gut auf. So haben Sie später zur Not einen Beweis dafür, wann die Trennung erfolgt ist.

Wichtige Unterlagen sichern

Im Hinblick auf das bevorstehende Scheidungsverfahren und die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft sollten Sie daran denken, wichtige Unterlagen zu sichern. Dazu können gehören:

  • Ausweis
  • Stammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Unterlagen für die Altersversorgung
  • Darlehen
  • Laufende Zahlungsverpflichtungen
  • Sparbücher
  • Jahresabrechnung von Wertpapierdepots
  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Grundbuchauszug und Grundbuchsteuerbescheid
  • Kontoauszüge

Bedenken Sie, dass Sie gegenüber Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner einen Auskunftsanspruch über das Einkommen und Vermögen haben, um die richtige Höhe Ihrer Ansprüche ermitteln zu können. Dennoch kann es hilfreich sein, von Anfang an alle wichtigen Informationen zu sichern, falls sie bzw. er versucht, bestimmte Vermögenswerte zu verstecken oder zu verschleiern. Prüfen Sie also Ihre gemeinsamen Kontos und versuchen Sie herauszufinden, ob weitere Konten existieren. Des Weiteren sollten Sie gemeinsame Versicherungen und laufende Verträge überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.

Trennungsjahr einhalten

Da das Trennungsjahr in der Regel Voraussetzung für die Scheidung ist, sollten Sie diesen Zeitraum auch einhalten. Meistens zieht einer der Ehepartner aus der ehelichen Wohnung aus, um seinen eigenen Hausstand in einer anderen Wohnung zu begründen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie die Trennung aber auch innerhalb Ihrer gemeinsamen Wohnung vollziehen. Dazu müssen Sie die Trennung von Tisch und Bett einhalten. Jeder muss seinen eigenen Haushalt führen - teilen Sie dazu die Räumlichkeiten so gut wie möglich auf und nehmen Sie auch keine gemeinsamen Mahlzeiten ein. So leben Sie noch innerhalb der Ehewohnung, zeigen jedoch, dass Sie nunmehr auch aus rechtlicher Sicht getrennt sind.

Gut zu wissen:

Versöhnungsversuche unter drei Monaten wirken sich nicht auf die Dauer des Trennungsjahres aus, denn der Gesetzgeber möchte es Ehepaaren ermöglichen, der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft eine risikofreie Chance zu geben. Sie können einen Versöhnungsversuch wagen, ohne dadurch das Trennungsjahr zu verzögern.

Gemeinsame Immobile & Ehewohnung

Klären Sie auch, wie Sie mit Ihrer gemeinsamen Immobilie verfahren und wer die Ehewohnung dauerhaft nutzen soll. Im Idealfall können Sie sich einigen. Sind Sie sich nicht einig, kann das Gericht einem Ehepartner die Wohnung zuweisen. Hier müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei gemeinsamen Immobilien, bei denen Sie beide im Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Teilungszwangsversteigerung vermeiden. Dabei werden Immobilien meist mit großen Verlusten versteigert, sodass Sie beide finanzielle Nachteile erleiden würden.

Folgen der Scheidung einvernehmlich regeln

Wenn Sie es schaffen, die rechtlichen Folgen der Scheidung einvernehmlich zu regeln, erleichtern Sie sich nicht nur die Abwicklung der Scheidung, sondern können auch Scheidungskosten sparen. Sollten Sie dafür Hilfe einer neutralen dritten Person benötigen, können Sie eine Mediation in Erwägung ziehen. Dort können Sie in einem geleiteten Rahmen an einem Kompromiss als Lösung arbeiten.

Im Familienrecht sind sogenannte Scheidungsfolgen an die Ehescheidung geknüpft. Es geht um wichtige Fragen, die Sie frühzeitig klären sollten. Dazu gehören:

  • Zugewinnausgleich: Beim Zugewinnausgleich geht es um die faire Aufteilung des Vermögens, das die Eheleute während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, bei der das Anfangs- und Endvermögen der Eheleute ermittelt wird, um den Zugewinn hälftig aufzuteilen. Es ist möglich, in einem Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren oder die Zugewinngemeinschaft individuell zu modifizieren. Hier kommt es darauf an, welche Regelungen im Einzelfall, z.B. wenn einer von Ihnen ein eigenes Unternehmen führt, sinnvoll sind.
  • Versorgungsausgleich:Beim Versorgungsausgleich geht es um die Aufteilung der Rentenanwartschaften, die Sie während der Ehe gesammelt haben. Auch hier sind individuelle Vereinbarungen möglich, solange die Altersversorgung für beide Ehepartner gesichert ist.
  • Ehegattenunterhalt: Der finanziell bedürftige Ex-Partner hat gegen den finanziell leistungsfähigen Ex-Partner Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab der rechtskräftigen Scheidung besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sofern und solange einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt.
  • Sorgerecht: Auch wenn Sie geschieden sind, haben Sie in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Das alleinige Sorgerecht wird nur zugesprochen, wenn ein Elternteil dieses beantragt und das Gericht nach dem Kindeswohl im Rahmen eines belastenden und meist langwierigen Verfahrens entschieden hat. Besonders minderjährige Kinder können sehr darunter leiden. Einigen Sie sich am besten auf ein Betreuungsmodell, und verwehren Sie Ihrem Kind nicht, eine gute Beziehung zu dem anderen Elternteil zu pflegen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Umgangsrecht mit dem Kind, das der andere Ehepartner zu gewähren hat. Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Kindesunterhalt: Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, der die Kinder betreut, erfüllt diesen durch Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe orientiert sich am Maßstab der Düsseldorfer Tabelle. Dort sind verschiedene Höhen anhand des bereinigten Nettoeinkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteils, sowie Alter des Kindes vorgesehen.
  • Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungsmaßstab.

    Schaubild:
    Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungsmaßstab.

Expertentipp:

Am besten lassen Sie die Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt gerichtsfest und zuverlässig berechnen. Unterhaltsberechnungen können sehr komplex sein und Sie sollten nicht riskieren, aus Versehen die falsche Höhe geltend zu machen.

Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigen lassen

Bestimmte Scheidungsfolgen sind formbedürftig und müssen notariell beglaubigt werden. Dazu zählen etwa die Übertragung von Immobilieneigentum, sowie der Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Dazu müssen Sie eine Notarin bzw. einen Notar aufsuchen. Sobald Sie eine formbedürftige Regelung in Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung aufnehmen, wird die gesamte Vereinbarung formbedürftig. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung nicht wirksam.

Anwalt bzw. Scheidungsservice beauftragen

Für das Scheidungsverfahren gilt in Deutschland Anwaltszwang. Sie müssen sich also auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen, um den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen und das weitere Verfahren durchzuführen. Gelingt Ihnen die einverständliche Scheidung, genügt es jedoch, wenn derjenige, der die Scheidung beantragt, anwaltlich vertreten wird. Der andere Ehepartner muss dem Scheidungsantrag nur zustimmen, dafür benötigt er keine Rechtsanwältin bzw. keinen Rechtsanwalt.

Wenn Sie sich für die Online-Scheidung interessieren, können Sie auch einen Scheidungsservice beauftragen, der Ihnen dabei hilft, eine kompetente Anwältin bzw. einen kompetenten Anwalt mit Erfahrung im Scheidungsrecht zu finden. Ohne direkte Empfehlung kann es schwierig sein, alleine die richtige rechtliche Vertretung zu finden.

Expertentipp:

Haben sie bereits eine Anwältin bzw. einen Anwalt und sind nicht zufrieden, können Sie Ihre rechtliche Vertretung auch noch während des Verfahrens wechseln.

Finanzielle Unterstützung nutzen

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Wenn Sie finanziell bedürftig sind, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Ihre rechtliche Vertretung wird Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen zu prüfen und den Antrag ordnungsgemäß vorzubereiten und zu stellen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung der Scheidungskosten. Je nachdem, wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist werden dann die Gerichtskosten oder sogar die Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.

Ausblick

Wenn Sie die Hinweise der Checkliste Scheidung beachten, haben Sie gute Voraussetzungen für Ihre einvernehmliche Ehescheidung geschaffen und den Weg zu einem gelungenen Neubeginn geebnet. Es ist nie einfach, sich nach der Trennung scheiden zu lassen, doch Ihnen stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, mit denen Sie das Verfahren so einfach wie möglich abwickeln können. Für Details zu bestimmten Unterpunkten können Sie weitere Checklisten zurate ziehen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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