Scheidungskosten: So berechnen Sie Ihre wirklichen Scheidungskosten
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, stellt sich schnell die Frage nach den Scheidungskosten. Wie setzen sich die Kosten der Scheidung genau zusammen? Und wie viel kostet Ihre Scheidung? Mit Hilfe dieses Scheidungskostenrechners können Sie eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten erhalten.
Wie genau ist der Scheidungskostenrechner?
Das Ergebnis zeigt Ihnen eine Kostenspanne an, da die exakten Kosten der Scheidung von weiteren Einzelheiten, sowie dem Ermessen der Richterin bzw. des Richters abhängen. Denn der endgültige Verfahrenswert hängt nach § 43 Abs. 1 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) von Ihrem ehelichen Einkommen, Vermögen, dem Umfang des gerichtlichen Verfahrens, sowie der Bedeutung der Sache ab.
Gut zu wissen:
Rechnet Ihre anwaltliche Vertretung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, müssen Sie in der Regel mindestens, jedoch höchstens die angezeigten Beträge für Ihre Scheidung zahlen. Rechnet Ihre anwaltliche Vertretung über individuell vereinbarte Stundensätze ab, ändern sich die Kosten für Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihren Rechtsanwalt entsprechend. Möchten Sie bei uns die Online-Scheidung durchführen, können Sie einen detaillierten Gratis-Kostenvoranschlag anfordern.
So beeinflusst Ihre Eingabe das Ergebnis
Ihre Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Der Scheidungsrechner berechnet die Kosten anhand der RVG-Tabelle und dem FamGKG. Dafür muss der Verfahrenswert Ihrer Scheidung ermittelt werden. Der Verfahrenswert hängt von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen, monatlich zu zahlenden Kreditraten sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder ab. Hier erfahren Sie, wie die Eingaben das Ergebnis des Scheidungskostenrechners beeinflussen:
Nettoeinkommen
Ihr monatliches Nettoeinkommen, sowie das monatliche Nettoeinkommen Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners bilden die Grundlage für die Berechnung des Verfahrenswertes. Je höher das monatliche Einkommen ist, desto höher wird auch der Verfahrenswert. Der Verfahrenswert ist wiederum die Grundlage für die Berechnung der gerichtlichen und anwaltlichen Kosten.
Kreditraten
Wenn Sie Kreditraten zahlen müssen, vermindert das Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen. Deshalb kann der Verfahrenswert bei bestimmten Arten von Kreditraten gesenkt werden.
Gemeinsame Kinder unter 18 Jahre
Gemeinsame minderjährige Kinder können den Verfahrenswert mindern, da für diese monatlich Unterhalt erbracht werden muss. Dies muss jedoch vom Gericht entschieden werden. Der Scheidungskostenrechner legt einen Kinderfreibetrag in Höhe von 250 EUR pro Kind fest.
Beispielrechnung für Scheidungskosten
Frau und Herr Fröhlich haben das Trennungsjahr eingehalten und möchten sich nun scheiden lassen.
- Frau Fröhlich hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 EUR.
- Herr Fröhlich hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 EUR.
- Sie haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder, für die sie beide unterhaltspflichtig sind.
Berechnung des Verfahrenswerts
Um den Verfahrenswert zu ermitteln, wird zunächst das monatliche Einkommen des Ehepaars abzüglich der Kreditraten unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags berechnet. Das monatliche Einkommen wird dann mit 3 multipliziert, um das Quartalseinkommen zu ermitteln. Der Verfahrenswert in Ehesachen kann nach § 43 Abs. 1 FamGKG zwischen 3.000 EUR und 1.000.000 EUR liegen.
Einkommen | |
Einkommen Frau Fröhlich | 2.500 EUR |
Einkommen Herr Fröhlich | + 2.000 EUR |
Kinderfreibeträge | - 500 EUR |
Summe | = 4.000 EUR |
Verfahrenswert | |
Einkommen | 4.000 EUR |
Faktor | * 3 |
Verfahrenswert | = 12.000 EUR |
Berechnung der Gerichtskosten
Die Gerichtskosten lassen sich anhand des Verfahrenswerts berechnen. Das FamGKG listet in §28 Abs. 1 den Gebührenwert anhand des Verfahrenswertes auf. Aus Anlage 1 Nr. 1100 FamGKG ergibt sich ein Gebührensatz von 2,0.
Gerichtskosten | |
Gebührenwert | 295 EUR |
Gebührensatz | * 2 |
Gerichtskosten | = 590 EUR |
Berechnung der anwaltlichen Kosten
Die anwaltlichen Kosten ergeben sich aus der RVG-Tabelle und dem berechneten Verfahrenswert. Es fallen ein Verfahrensgebührensatz von 1,3 sowie ein Terminsgebührensatz von 1,2 für Ihre Scheidung an. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale für verschiedene Kosten wie Telefon, Porto etc. in Höhe von 20 EUR. Auf die Summe ist eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16% anzurechnen.
Anwaltskosten | |
Verfahrensgebühr | 865,80 EUR |
Terminsgebühr | + 799,20 EUR |
Auslagenpauschale | + 20,00 EUR |
Anwaltskosten | = 1.685 EUR zzgl. MwSt |
Scheidungskosten
Nun kann die Summe der Gerichts- und Anwaltskosten berechnet werden.
Gerichtskosten | 1.068 EUR |
Anwaltskosten | + 1.685 EUR zzgl. MwSt |
Summe | = 2.753 EUR zzgl. MwSt für die Anwaltskosten |
Begriffe einfach erklärt
RVG-Tabelle
Die RVG-Tabelle listet die festgelegten Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf. Anhand des Verfahrenswerts kann die einfache Wertgebühr nach Anlage 2 RVG ermittelt werden. Je nach Tätigkeit fällt dann ein bestimmter Gebührensatz dieser Gebühr an. Für Gerichtstermine mit anwaltlicher Vertretung ist etwa ein Gebührensatz von 1,2 festgelegt.
FamGKG
Das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen regelt die Kosten für familienrechtliche Gerichtsverfahren und listet unter anderem die Gerichtsgebühren anhand des Verfahrenswertes auf.
Gerichtskosten
Gerichtskosten sind die Kosten, die für das gerichtliche Verfahren an das Gericht zu zahlen sind.
Anwaltskosten
Anwaltskosten sind die Kosten, die Sie Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt dafür zahlen müssen, dass sie bzw. er Sie in Ihrem Scheidungsverfahren vertritt.
Verfahrensgebühr
Die Verfahrensgebühr ist Teil der Anwaltskosten und ist für Ihre Vertretung im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Für die Scheidung beträgt der Gebührensatz 1,3 nach Anlage 2 Nr. 3100 RVG.
Terminsgebühr
Die Terminsgebühr ist Teil der Anwaltskosten und ist für Ihre anwaltliche Vertretung während des Scheidungstermins. Für die Scheidung beträgt der Gebührensatz 1,2 nach Anlage 2 Nr. 3104 RVG.
Auslagenpauschale
Die Auslagenpauschale ist Teil der Anwaltskosten und ist für verschiedene Ausgaben wie Telefon, Porto etc.
Mehrwertsteuer
Auf die anwaltlichen Kosten fällt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an.
Fazit
Der Scheidungskostenrechner kann Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, mit welchem Kostenrahmen Sie bei Ihrer Scheidung rechnen müssen. Für eine genauere Berechnung sollten Sie einen Kostenvoranschlag einholen.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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