Zwar haben sich die Ehegatten auf einen Trennungsunterhaltsbetrag geeinigt. Dieser Unterhaltsbetrag liegt aber 20 % unter dem eigentlichen Unterhaltsbetrag von 450 EUR. Mark muss also, auch wenn er regelmäßig den mit Clara vereinbarten Unterhalt von 200 EUR zahlt, damit rechnen, dass er an sie den restlichen Unterhaltsbetrag wird nachzahlen müssen. Es liegt völlig in Claras Hand, ob sie den restlichen Trennungsunterhalt rückwirkend geltend macht.
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