Eine viel bessere Option besteht vielmehr darin, dass Sie zumindest nachhaltig und ernsthaft versuchen, sich mit Ihrem Noch-Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Und damit sind wir beim Thema: Der Weg zu einer solchen - erfahrungsgemäß ausgesprochen vorteilhaften - einvernehmlichen Scheidung kann über eine Schlichtung oder Mediation führen. Sprechen wir also darüber, wie Sie diesen Weg gehen können.
Definition: Was ist die Schlichtung vor der Scheidung?
DEFINITION
Was ist die Schlichtung vor der Scheidung?
Eine Schlichtung ist ein Verfahren, das einen Konflikt zwischen zwei Streitparteien wie bei einer Scheidung außerhalb des Gerichtssaals beilegt. Im Vergleich zur Mediation, das bei Scheidungen oft synonym zur Schlichtung bezeichnet wird, unterbreitet der Schlichter aktiv Lösungsvorschläge und bewertet die Positionen der Beteiligten. In Abgrenzung zum Schiedsgericht entscheidet er wiederum nicht verbindlich über die geltend gemachten Ansprüche. Die Schlichtung ist freiwillig und ihr Ergebnis nicht verbindlich, wenn die Beteiligten es in einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung festhalten.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Mit einer Schlichtung vor der Scheidung sparen Sie viel Geld und Zeit, indem Sie die einvernehmliche Scheidung ermöglichen und damit die streitige Scheidung vermeiden.
- Der Schlichter ist eine neutrale Person, die Sie und Ihr Ehepartner als Sprachrohr nutzen können, wenn Sie im direkten Gespräch miteinander keine Einigung finden.
- Das Schlichtungsverfahren mündet idealerweise in den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit öffnen Sie sich den Weg zu einer einvernehmlichen und damit kostengünstigen und zügigenScheidung.
Was bringt uns eine Schlichtung?
Ihre Ehe wird letztlich vor dem Familiengericht geschieden. Dies bedeutet aber noch nicht, dass die Richterin oder der Richter alles entscheiden muss, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten. Sie können diese Fragen auch vorher einvernehmlich regeln und so eine streitige Scheidung vermeiden. Nur, wie können Sie auf einen gemeinsamen Nenner kommen, wenn zwischen Ihnen beiden Konflikte bestehen? Nutzen Sie die Chance, sich mit einer Schlichtung auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Wir versprechen nicht zu viel, wenn wir behaupten, dass Sie allein durch eine Schlichtung vor der Scheidung viel Geld sparen, wesentlich schneller geschieden werden und sich emotional sehr viel unbeschwerter fühlen.
Welche Optionen haben Sie, wenn Sie die Scheidung ins Auge fassen?
Manche Menschen suchen im Konfliktfall die alleinige Verantwortung bei dem anderen, manche umgekehrt ausschließlich bei sich selbst. Dies zeigt sich gerade bei Scheidungen. Meist spiegelt jedoch keine dieser Einstellungen die Realität wieder. Lassen Sie sich scheiden, stehen Sie gemeinsam vor der Aufgabe, die mit Ihrer Trennung und Scheidung verbundenen Konsequenzen zu bewältigen. Dabei haben Sie mehrere Optionen:
Option 1: Sie tun nichts und warten ab
Das würde aber bedeuten, den Kopf sprichwörtlich in den Sand zu stecken und abzuwarten, was passiert. Diese Option ist ungünstig, weil Sie es dann ausschließlich Ihrem Ehepartner überlassen, wie Ihre Scheidung abläuft. Sie können dann nur reagieren. Erfahrungsgemäß ist es aber immer besser, wenn Sie selbst das Zepter in die Hand nehmen.
Option 2: Sie laufen blindlings in die streitige Scheidung
Viele Scheidungswillige laufen auch sofort zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und wünschen, auf Biegen und Brechen geschieden zu werden. Dann laufen Sie Gefahr, dass der Anwalt endlose Schriftsätze formuliert und mit Ihrem Ehepartner Dinge verhandelt, die für Sie möglicherweise gar nicht wichtig sind. Oder die Anwältin stellt beim Familiengericht Anträge, die nicht wirklich in Ihrem Sinne liegen. Mit dieser Option führen Sie sich selbst auf den Weg einer streitigen Scheidung.
Option 3: Mit einer Schlichtung die einvernehmliche Scheidung ermöglichen:
Schaubild
Erst zum Schlichter, dann zum Richter!
Ihre Scheidung zwingt Sie, Ihre Ehe „abzuwickeln“. Bestenfalls sehen Sie und Ihr Ehepartner sich nach wie vor in der Lage, miteinander zu sprechen und konstruktiv miteinander umzugehen. Ist dies möglich, sollte eine einvernehmliche Scheidung die beste Option für Sie sein.
Erfahrungsgemäß ist es aber oft schwierig bis unmöglich, so mit dem Partner oder der Partnerin zu kommunizieren, dass Sie den Weg einer einvernehmlichen Scheidung gänzlich allein gehen können. Viele Partner verschließen sich in gegenseitiger Sprachlosigkeit oder glauben, den eigenen Standpunkt erbarmungslos und kompromisslos verteidigen zu müssen. Vor allem, wenn die Gefühle Achterbahn fahren und vielleicht auch noch der Streit um das Sorge- bzw. Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder entbrennt, erweisen sich einvernehmliche Regelungen ohne Unterstützung von außen als Wunschtraum.
In einer solchen Situation kann es eine große Hilfe sein, wenn es jemanden gibt, den sowohl Sie als auch Ihr Noch-Ehepartner als Sprachrohr nutzen können und der Ihnen hilft, sich im Hinblick auf Ihre Scheidungsfolgen konstruktiv zu verständigen. In einem Schlichtungsverfahren begegnen sich die Ehepartner außerdem auf Augenhöhe und bewahren sich die Chance, auch nach der Scheidung mehr oder weniger freundschaftlich verbunden zu bleiben. Vor allem, wenn es um Ihre gemeinsamen Kinder geht, ist die Schlichtung der ideale Weg, im Interesse der Kinder den Familienfrieden zu bewahren.
GUT ZU WISSEN
Schlichtung nicht gesetzlich vorgeschrieben
Die Schlichtung ist im Scheidungsverfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Familiengericht kann allenfalls ein kostenfreies Informationsgespräch über die außergerichtliche Konfliktbeilegung anordnen. Allerdings ist diese Anordnung nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
Die Anordnung greift ohnehin meist zu kurz, weil das Scheidungsverfahren bereits auf den Weg gebracht wurde. Die Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung sind damit geringer, als wenn Sie sich vor Einreichen des Scheidungsantrags um eine Einigung bemüht haben. Sie sollen daher bereits vor dem Scheidungsverfahren über eine Schlichtung oder eine Mediation nachdenken.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Beim Schlichten geht es darum, dass Sie über alles sprechen können, was Ihnen im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung am Herzen liegt. Sie haben die Möglichkeit, die Gründe für das Zerbrechen der Ehe aufzuarbeiten. Der Schlichter kann zum einen helfen, Vorbehalte und verborgene Gefühle offenzulegen. Vielleicht haben Sie auch durchaus sachlich begründete Einwände, die Sie aber emotional vortragen. Schlichter oder auch Güterichter bringen diese auf eine sachliche Grundlage und helfen, sie mit der Sichtweise des jeweils anderen Partners in Einklang zu bringen.
So können Sie am Ende zu einer Lösung kommen, die beide Seiten – emotional wie sachlich – berücksichtigt. Die Ergebnisse, die ein Schlichtungsverfahren hervorbringt, dürfen Sie nicht als richtig oder als falsch verstehen. Ein Ergebnis ist dann gut und vertretbar, wenn Sie es als fair und akzeptabel erleben. Es kann im Scheidungsverfahren keinen Gewinner und keinen Sieger geben. Letztlich sitzen Sie beide im selben Boot.
Praxisbeispiel
Lösung für Streit um Zugewinnausgleich
Sie fordern Zugewinnausgleich. Der Partner wäre an sich bereit, Ihnen einen Betrag X zu zahlen. Da er aber gerade nicht liquide ist, verweigert er jegliche Zahlung. Sie bestehen hingegen auf einer sofortigen Zahlung des gesamten Betrages. Eine Einigung scheint unmöglich.
Hat die Schlichtungsstelle die Situation analysiert, könnte sie vorschlagen, dass die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur in Raten beglichen werden kann.
Natürlich könnten Sie den Zugewinnausgleich auch gerichtlich verhandeln. Allerdings riskieren Sie dann, dass sich die Fronten wirklich so sehr verhärten, dass eine einvernehmliche Regelung unmöglich wird. Streiten Sie wegen des Zugewinnausgleichs vor Gericht, verursachen Sie allein wegen des Streits über den Zugewinnausgleich zusätzliche Gebühren für Gericht und die notwendigerweise beteiligten Rechtsanwälte beider Partner.
Wie endet das Schlichtungsverfahren?
In dem Schlichtungsverfahren sollen Sie möglichst eine tragfähige Grundlage dafür finden, wie Sie die notwendigen Scheidungsfolgen abwickeln und wie Sie künftig miteinander umgehen möchten. Der Schlichter wird aktiv mit an der Lösung arbeiten und einen Vorschlag unterbreiten, um Ihre Absprachen und Vereinbarungen abschließend schriftlich zu dokumentieren.
Ihr Ziel sollte sein, eventuelle Scheidungsfolgen (z.B. Regelung des Umgangsrechts für das gemeinsame Kind) außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu dokumentieren. Das Ergebnis einer Schlichtung wird meist freiwilliger und bereitwilliger umgesetzt, als wenn Sie einen richterlichen Beschluss gegen die Überzeugung des Partners notfalls zwangsweise vollstrecken müssten. Sie werden das Gefühl haben, dass Sie durch die Einigung einen gewissen Erfolg erzielt haben, mit dem Sie leben können. Diese Überzeugung lässt sich in einem Gerichtsverfahren, in dem das Gericht entscheiden muss, erfahrungsgemäß so nicht herbeiführen.
Ist der Schlichter selbst Rechtsanwalt, kann er auch den Entwurf einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung selbst zu Papier bringen. Ansonsten werden zusätzlich noch Anwälte eingeschaltet, um eine solche Vereinbarung aufzusetzen. Diese sollten Sie im Regelfall noch notariell beurkunden. Nur dann ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich und lässt sich notfalls auch zwangsweise vollstrecken.
CHECKLISTE
So gelingt die Einigung über die Scheidungsfolgen
Prüfen Sie anhand der Checkliste, ob Sie alles bzgl. Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich etc. geregelt haben.
Checkliste
Scheidungsfolgenvereinbarung
Regeln Sie die finanziellen und weiteren rechtlichen Folgen der Scheidung einvernehmlich und verbindlich.
Wie lange dauert eine Schlichtung?
Die Schlichtung dauert so lange, wie Sie sich in der Lage sehen, in der Obhut eines Vermittlers eine Regelung zu erreichen. Bestenfalls genügen ein, zwei oder drei Treffen und Sie sind sich über alles einig. Sind Sie oder Ihr Ehepartner extrem zerstritten, wird die Schlichtungsstelle wahrscheinlich längere Zeit benötigen, Sie auf den Weg zu einer Einigung zu führen.
Erwarten Sie aber nicht, dass Sie sofort Licht am Ende des Tunnels sehen. Es kommt dann darauf an, dass Sie in kleinen Schritten und zwar Schritt für Schritt vorangehen und nichts überstürzen. Ein Schlichtungsverfahren hat erfahrungsgemäß immer mehrere Stationen. Sie machen an jeder Station Halt und fahren erst weiter, wenn Sie wissen, wo es hingeht. Es ist wichtig, dass Sie erst Ihre Probleme nach und nach aufarbeiten. Dann können Sie sich darüber Gedanken machen, wie eine Einigung aussehen könnte. Haben Sie also Geduld mit sich selbst und gestehen Sie auch Ihrem Noch-Ehepartner zu, dass er oder sie diesen Weg geht.
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Schlichtende rechnen meist nach Stundensätzen ab. Die Schwankungsbreite bei den Honoraren ist hoch. Kalkulieren Sie mit mindestens 50 EUR die Stunde. Bei komplexen Aufgabenstellungen kommen auch Stundenhonorare bis zu 250 EUR in Betracht. Insoweit ist es zu empfehlen, dass Sie mehrere Anbieter um ein Angebot bitten und im Einzelfall auch das Honorar verhandeln. Die Kosten der Schlichtung sollten beide Parteien jeweils zur Hälfte tragen.
EXPERTENTIPP
Schlichtung von der Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Sind Sie selbst oder über die Police Ihres Ehepartners rechtsschutzversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Rat oder eine Auskunft in familienrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem werden meist auch die Kosten für eine einvernehmliche Konfliktbeilegung bis zu einem bestimmten Betrag übernommen. Lesen Sie in Ihren allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen nach, inwieweit Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten für ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation bezahlt.
Was passiert, wenn Sie sich in der Schlichtung nicht einigen?
Die Schlichtung ist eine Option. Scheitert die Schlichtung und gelingt es Ihnen nicht, sich auf eine einvernehmliche Abwicklung Ihrer Scheidung zu verständigen, werden Sie vor Gericht darüber verhandeln müssen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, bereits mit Ihrem Scheidungsantrag einzureichen, welche Regelung Sie sich im Hinblick auf eine oder mehrere Scheidungsfolgen wünschen. Erzielen Sie auch in der Verhandlung keine Einigung, wird das Gericht entscheiden. Ihre Scheidung verläuft dann als streitige Scheidung.
Rat & Hilfe Center
Ausklang - Am Ende wird alles immer gut
Sie sollten wirklich jede Chance nutzen, Ihre Trennung und Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Noch-Ehepartner abzuwickeln. Geben Sie sich nicht dem Klischee hin, dass eine Scheidung immer streitig verlaufen und bis in letzter Konsequenz vor Gericht verhandelt und ausgetragen werden muss. Es geht viel einfacher. Mit der Schlichtung haben Sie ein Werkzeug, mit dem Sie Ihre Scheidung auf den Weg zu einer einvernehmlichen und damit kostengünstigen und zügigen Scheidung bringen können. Nutzen Sie diese Chance.