Scheidung: Durch Schlichtung vor der Scheidung viel Geld sparen

Ihre Ehe wird letztlich vor dem Familiengericht geschieden. Dies bedeutet aber noch nicht, dass die Richterin oder der Richter alles entscheiden muss, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten. Sie können diese Fragen auch vorher einvernehmlich regeln und so eine streitige Scheidung vermeiden. Nur, wie können Sie auf einen gemeinsamen Nenner kommen, wenn zwischen Ihnen beiden Konflikte bestehen? Nutzen Sie die Chance, sich mit einer Schlichtung (Mediation) auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Wir versprechen nicht zu viel, wenn wir behaupten, dass Sie allein durch eine Schlichtung vor der Scheidung viel Geld sparen, wesentlich schneller geschieden werden und sich emotional sehr viel unbeschwerter fühlen.

Kurze Zusammenfassung

  • Mit einer Schlichtung vor der Scheidung sparen Sie viel Geld und Zeit, indem Sie die einvernehmliche Scheidung ermöglichen und damit die streitige Scheidung vermeiden.
  • Der Schlichter (Mediator) ist eine neutrale Person, die Sie und Ihr Ehepartner als Sprachrohr nutzen können, wenn Sie im direkten Gespräch miteinander keine Einigung finden.
  • Das Schlichtungsverfahren mündet idealerweise in den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit öffnen Sie sich den Weg zu einer einvernehmlichen und damit kostengünstigen und zügigen Scheidung.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Abwarten oder blindlings handeln sind keine Optionen
Steht die Scheidung vor der Tür, sollten Sie handeln. Statt zu abzuwarten oder blindlings in eine streitige Scheidung zu laufen, sollten Sie die Chance eines Schlichtungsverfahrens nutzen und die Dienste eines Mediators bzw. einer Mediatorin in Anspruch nehmen.

Tipp 2: Verstehen Sie sich nicht als Sieger oder Verlierer
Im Ergebnis einer Schlichtung gibt es keinen Sieger und keinen Verlierer. Das Ergebnis sollte so sein, dass beide Ehepartner es als fair, angemessen und vertretbar empfinden.

Tipp 3: Das Schlichtungsergebnis überzeugt mehr als ein Richterspruch
Gelingt Ihnen in der Mediation eine Einigung, ist das Ergebnis für beide Ehepartner meist überzeugender, als wenn Sie es auf einen Richterspruch ankommen lassen. Bei letzterem empfinden sich beide Ehepartner meist als Verlierer.

Welche Optionen haben Sie, wenn Sie die Scheidung ins Auge fassen?

Manche Menschen suchen im Konfliktfall die alleinige Verantwortung bei dem anderen, manche umgekehrt ausschließlich bei sich selbst. Dies zeigt sich gerade bei Scheidungen. Meist spiegelt jedoch keine dieser Einstellungen die Realität wieder. Lassen Sie sich scheiden, stehen Sie gemeinsam vor der Aufgabe, die mit Ihrer Trennung und Scheidung verbundenen Konsequenzen zu bewältigen. Dabei haben Sie mehrere Optionen:

Option 1: Sie tun nichts und warten ab

Das würde aber bedeuten, den Kopf sprichwörtlich in den Sand zu stecken und abzuwarten, was passiert. Diese Option ist ungünstig, weil Sie es dann ausschließlich Ihrem Ehepartner überlassen, wie Ihre Scheidung abläuft. Sie können dann nur reagieren. Erfahrungsgemäß ist es aber immer besser, wenn Sie selbst das Zepter in die Hand nehmen.

Option 2: Sie laufen blindlings in die streitige Scheidung

Viele Scheidungswillige laufen auch sofort zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und wünschen, auf Biegen und Brechen geschieden zu werden. Dann laufen Sie Gefahr, dass der Anwalt endlose Schriftsätze formuliert und mit Ihrem Ehepartner Dinge verhandelt, die für Sie möglicherweise gar nicht wichtig sind. Oder die Anwältin stellt beim Familiengericht Anträge, die nicht wirklich in Ihrem Sinne liegen. Mit dieser Option führen Sie sich selbst auf den Weg einer streitigen Scheidung.

Option 3: Mit einer Schlichtung die einvernehmliche Scheidung ermöglichen:

Eine viel bessere Option besteht vielmehr darin, dass Sie zumindest nachhaltig und ernsthaft versuchen, sich mit Ihrem Noch-Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Und damit sind wir beim Thema: Der Weg zu einer solchen - erfahrungsgemäß ausgesprochen vorteilhaften - einvernehmlichen Scheidung kann über eine Schlichtung bzw. Mediation führen. Sprechen wir also darüber, wie Sie diesen Weg gehen können.

Erst zum Schlichter, dann zum Richter!

Ihre Scheidung zwingt Sie, Ihre Ehe „abzuwickeln“. Bestenfalls sehen Sie und Ihr Ehepartner sich nach wie vor in der Lage, miteinander zu sprechen und konstruktiv miteinander umzugehen. Ist dies möglich, sollte eine einvernehmliche Scheidung gegenseitigen Einvernehmen die beste Option für Sie sein.

Erfahrungsgemäß ist es aber oft schwierig bis unmöglich, so mit dem Partner oder der Partnerin zu kommunizieren, dass Sie den Weg einer einvernehmlichen Scheidung gänzlich allein gehen können. Viele Partner verschließen sich in gegenseitiger Sprachlosigkeit oder glauben, den eigenen Standpunkt erbarmungslos und kompromisslos verteidigen zu müssen. Vor allem, wenn die Gefühle Achterbahn fahren und vielleicht auch noch der Streit um das Sorge- bzw. Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder entbrennt, erweisen sich einvernehmliche Regelungen ohne Unterstützung von außen als Wunschtraum.

In einer solchen Situation kann es eine große Hilfe sein, wenn es jemanden gibt, den sowohl Sie als auch Ihr Noch-Ehepartner als Sprachrohr nutzen können und der Ihnen hilft, sich im Hinblick auf Ihre Scheidungsfolgen konstruktiv zu verständigen. In einem Schlichtungsverfahren begegnen dem Ehepartner außerdem auf Augenhöhe und bewahren sich die Chance, auch nach der Scheidung mehr oder weniger freundschaftlich verbunden zu bleiben. Vor allem, wenn es um Ihre gemeinsamen Kinder geht, ist die Schlichtung der ideale Weg, im Interesse der Kinder den Familienfrieden zu bewahren.

Die einvernehmliche Scheidung im Vergleich zur streitigen.

Schaubild:
Die einvernehmliche Scheidung im Vergleich zur streitigen.

Ist Schlichtung zugleich Mediation?

Schlichter heißen in Scheidungsverfahren Mediatoren. Mediatorinnen und Mediatoren sind meist ausgebildete und kompetente Personen, die gelernt haben, wie eine Mediation vonstattengeht.

Der Begriff des Schlichters wird hingegen in anderen Rechtsgebieten verwendet:

  • Etwa im Tarifarbeitsrecht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Vermittlung eines Schlichters über den Abschluss eines Tarifvertrages verhandeln.
  • Auch bevor ein Nachbar einen Nachbarschaftsstreit gerichtlich klären lassen kann, muss er zuvor erfolglos ein Verfahren vor einem Schlichter der örtlichen Gemeinde durchlaufen.

Letztlich bedeuten beide Begriffe aber fast das Gleiche: Es geht darum, ein - häufig emotionales - Thema mittels einer neutralen Person auf eine sachliche Grundlage zu bringen - und dadurch hoffentlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Gut zu wissen:

Die Mediation ist aber - anders als im Nachbarschaftsrecht - im Scheidungsverfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Familiengericht kann allenfalls dann, wenn nur einer den Scheidungsantrag gestellt hat, die Ehepartner einzeln oder gemeinsam zu einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation einladen. Allerdings ist diese Anordnung nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
Die Anordnung greift ohnehin meist zu kurz, weil das Scheidungsverfahren bereits auf den Weg gebracht wurde. Die Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung sind damit geringer, als wenn Sie sich vor Einreichen des Scheidungsantrags um eine Einigung bemüht haben. Sie sollen daher bereits vor dem Scheidungsverfahren über eine Mediation nachdenken.

Was genau ist Mediation?

Viele zerbrechende Partnerschaften verlaufen in Enttäuschung, Verletzung, Trauer, Wut, Streit, gegenseitigen Vorwürfen und einer weitgehenden Kommunikationsunfähigkeit. Doch so vergeben sich Ehepartner meist der besten und vielleicht letzten Chance für eine einvernehmliche Scheidung. Denn wer nur angreift und fordert, provoziert. Sachliche Aspekte treten dabei völlig in den Hintergrund.

In der Mediation geht es deshalb darum, die emotionale Ebene von der sachlichen Ebene zu unterscheiden. Es ist Aufgabe und die Kunst des Mediators, herauszuarbeiten, welche Konflikte emotionale Hintergründe haben und wo es um eine Auseinandersetzung wegen sachlicher Gründe geht. Wenn es der Mediatorin gelingt, Sie auf diese sachliche Ebene zu führen und Sie diese Denkweise gegenüber Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin kommunizieren, öffnet sich die Chance, dass auch der oder die andere sich entsprechend verhält. Wenn Sie sich beide auf der sachlichen Ebene begegnen und fair zueinander sind, sollte es möglich sein, sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden zu lassen.

Mediation oder Schlichtung ist damit die Suche nach Lösungen für Konflikte, bei denen möglichst beide Partner gewinnen. Natürlich ist auch die Mediation kein Allheilmittel für jeden Fall. Sie bietet aber die Chance, dass Sie und Ihr Ehepartner unverkrampfter miteinander umgehen und bereit sind, auch den Standpunkt des anderen in die eigene Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren bei der Mediation ab?

In der Mediation geht es darum, dass Sie über alles sprechen können, was Ihnen im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung am Herzen liegt. Sie haben die Möglichkeit, die Gründe für das Zerbrechen der Ehe aufzuarbeiten. Der Mediator kann zum einen helfen, Vorbehalte und verborgene Gefühle offenzulegen. Vielleicht haben Sie auch durchaus sachlich begründete Einwände, die Sie aber emotional vortragen. Eine Mediatorin bringt diese auf eine sachliche Grundlage und hilft, sie mit der Sichtweise des jeweils anderen Partners in Einklang zu bringen.

So können Sie am Ende zu einer Lösung kommen, die beide Seiten – emotional wie sachlich – berücksichtigt. Die Ergebnisse, die ein Mediator im Schlichtungsverfahren hervorbringt, dürfen Sie nicht als richtig oder als falsch verstehen. Ein Ergebnis ist dann gut und vertretbar, wenn Sie es als fair und akzeptabel erleben. Es kann im Scheidungsverfahren keinen Gewinner und keinen Sieger geben. Letztlich sitzen Sie beide im selben Boot.

Praxisbeispiel:

Sie fordern Zugewinnausgleich. Der Partner wäre an sich bereit, Ihnen einen Betrag X zu zahlen. Da er/sie aber gerade nicht liquide ist, verweigert er jegliche Zahlung. Sie bestehen hingegen auf einer sofortigen Zahlung des gesamten Betrages. Eine Einigung scheint unmöglich.
Hat die Mediatorin die Situation analysiert, könnte sie vorschlagen, dass die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur in Raten beglichen werden kann.
Natürlich könnten Sie den Zugewinnausgleich auch gerichtlich verhandeln. Allerdings riskieren Sie dann, dass sich die Fronten wirklich so sehr verhärten, dass eine einvernehmliche Regelung unmöglich wird. Streiten Sie wegen des Zugewinnausgleichs vor Gericht, verursachen Sie allein wegen des Streits über den Zugewinnausgleich zusätzliche Gebühren für Gericht und die notwendigerweise beteiligten Rechtsanwälte beider Partner.

Wie endet das Schlichtungsverfahren in der Mediation?

In dem Schlichtungsverfahren bei der Mediation sollen Sie sich möglichst eine tragfähige Grundlage dafür finden, wie Sie die notwendigen Scheidungsfolgen abwickeln und wie Sie künftig miteinander umgehen möchten. Der Mediator wird Ihre Absprachen und Vereinbarungen schriftlich dokumentieren.

Ihr Ziel sollte sein, eventuelle Scheidungsfolgen (z.B. Regelung des Umgangsrechts für das gemeinsame Kind) außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu dokumentieren. Das Ergebnis einer Mediation wird meist freiwilliger und bereitwilliger umgesetzt, als wenn Sie einen richterlichen Beschluss gegen die Überzeugung des Partners notfalls zwangsweise vollstrecken müssten. Sie werden das Gefühl haben, dass Sie durch die Einigung einen gewissen Erfolg erzielt haben, mit dem Sie leben können. Diese Überzeugung lässt sich in einem Gerichtsverfahren, in dem der Richter entscheiden muss, erfahrungsgemäß so nicht herbeiführen.

Ist der Mediator selbst Rechtsanwalt, kann er auch den Entwurf einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung selbst zu Papier bringen. Ansonsten werden zusätzlich noch Anwälte eingeschaltet, um eine solche Vereinbarung aufzusetzen. Diese sollten Sie im Regelfall noch notariell beurkunden. Nur dann ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich und lässt sich notfalls auch zwangsweise vollstrecken.

Gut zu wissen:

Der Anwaltsmediator darf Sie und Ihren Ehepartner wegen des möglichen Interessenkonflikts nicht mehr im Scheidungsverfahren als Anwalt vertreten.

Wie lange dauert eine Schlichtung?

Die Schlichtung dauert so lange, wie Sie sich in der Lage sehen, in der Obhut eines Mediators oder einer Mediatorin eine Regelung zu erreichen. Bestenfalls genügen ein, zwei oder drei Treffen und Sie sind sich über alles einig. Sind Sie oder Ihr Ehepartner extrem zerstritten, wird der Mediator wahrscheinlich längere Zeit benötigen, Sie auf den Weg zu einer Einigung zu führen.

Erwarten Sie aber nicht, dass Sie sofort Licht am Ende des Tunnels sehen. Es kommt dann darauf an, dass Sie in kleinen Schritten und zwar Schritt für Schritt vorangehen und nichts überstürzen. Ein Schlichtungsverfahren hat erfahrungsgemäß immer mehrere Stationen. Sie machen an jeder Station Halt und fahren erst weiter, wenn Sie wissen, wo es hingeht. Es ist wichtig, dass Sie erst Ihre Probleme nach und nach aufarbeiten. Dann können Sie sich darüber Gedanken machen, wie eine Einigung aussehen könnte. Haben Sie also Geduld mit sich selbst und gestehen Sie auch Ihrem Noch-Ehepartner zu, dass er oder sie diesen Weg geht.

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Mediatoren rechnen meist nach Stundensätzen ab. Die Schwankungsbreite bei den Honoraren ist hoch. Kalkulieren Sie mit mindestens 50 EUR die Stunde. Bei komplexen Aufgabenstellungen kommen auch Stundenhonorare bis zu 250 EUR in Betracht. Insoweit ist es zu empfehlen, dass Sie mehrere Mediatoren um ein Angebot bitten und im Einzelfall auch das Honorar verhandeln. Die Kosten der Mediation sollten beide Parteien jeweils zur Hälfte tragen.

Expertentipp:

Sind Sie selbst oder über die Police Ihres Ehepartners rechtsschutzversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Rat oder eine Auskunft in familienrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem werden meist auch die Kosten für eine einvernehmliche Konfliktbeilegung bis zu einem bestimmten Betrag übernommen. Lesen Sie in Ihren allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB 2012 Ziffer 2.2.11) nach, inwieweit Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten für ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation bezahlt.

Was passiert, wenn Sie sich in der Mediation nicht einigen?

Die Schlichtung ist eine Option. Scheitert die Schlichtung und gelingt es Ihnen nicht, sich auf eine einvernehmliche Abwicklung Ihrer Scheidung zu verständigen, werden Sie vor Gericht darüber verhandeln müssen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, bereits mit Ihrem Scheidungsantrag einzureichen, welche Regelung Sie sich im Hinblick auf eine oder mehrere Scheidungsfolgen wünschen. Erzielen Sie auch in der Verhandlung keine Einigung, wird das Gericht entscheiden. Ihre Scheidung verläuft dann als streitige Scheidung.

Gut zu wissen:

Beachten Sie jedoch, dass eine streitige Scheidung sehr viel teurer ist als eine einvernehmliche: Jede Scheidungsfolge, die Sie vor Gericht verhandeln, verursacht einen zusätzlichen Verfahrenswert. Je höher der Verfahrenswert für Ihre Scheidung, desto teurer und gebührenträchtiger wird Ihr Scheidungsverfahren. Denn sowohl Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach diesem Wert. Will auch Ihr Ehepartner vor Gericht verhandeln, muss er oder sie sich selbst anwaltlich vertreten lassen. Sie müssen Ihr Scheidungsverfahren also über zwei Rechtsanwälte abwickeln. Die streitige Scheidung ist damit eine gebührenträchtige, zeitlich unkalkulierbare und emotional zusätzlich belastende Scheidung.

Ausblick

Sie sollten wirklich jede Chance nutzen, Ihre Trennung und Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Noch-Ehepartner abzuwickeln. Geben Sie sich nicht dem Klischee hin, dass eine Scheidung immer streitig verlaufen und bis in letzter Konsequenz vor Gericht verhandelt und ausgetragen werden muss. Es geht viel einfacher. Mit der Schlichtung und Mediation haben Sie ein Werkzeug, mit dem Sie Ihre Scheidung auf den Weg zu einer einvernehmlichen und damit kostengünstigen und zügigen Scheidung bringen können. Nutzen Sie diese Chance.

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